diejenigen
Kosten ab, welche zur Ausbeutung jener
Quelle
[* 2] erforderlich sind, so erhält man den
Reinertrag derselben. So wäre
der
Reinertrag einer
Unternehmung gleich derjenigen
Summe, welche dieselbe nach Abzug der genußlos erfolgten Aufwendungen abwirft.
Derselbe verteilt sich unter die
Arbeiter
(Lohn), die Kapitalisten
(Zins) und den Unternehmer. Bei richtiger Veranlagung
der
Steuer würde auch diese einen Teil des
Reinertrags ausmachen. Ebenso kann man vom
Reinertrag des
Bodens, eines
Hauses etc.
sprechen.
Von den
BegriffenEinkommen und
Einnahmen unterscheidet sich der
Begriff Ertrag dadurch, daß, während letzterer das Ergebnis einer
Produktionsquelle ist, die erstern von einer
Person (bez.
Kasse) bezogen werden. Mehrere
Personen können
ihr
Einkommen oder Teile desselben aus einer
Quelle schöpfen, wie auch das
Einkommen einer
Person sich aus den
Reinerträgen
mehrerer
Quellen zusammensetzen kann. Man hatte früher viel darüber gestritten, ob es vom Standpunkt der Gesamtheit aus
vorteilhafter sei, den größten Roh- oder den größten
Reinertrag zu erzielen.
Say u. a. entschieden sich mit Rücksicht darauf, daß das
Einkommen des einen
Kosten für den andern sein könne, für den
größten Rohertrag; doch ist diese
Ansicht nicht zutreffend. Man darf die jeweilig vorhandenen, für produktive
Zwecke verwendbaren
ökonomischen
Kräfte als gegebene betrachten. Wenn dieselben (Arbeitskräfte, Kapitalien) so auf die einzelnen
Unternehmungen verteilt werden, daß überall die größten Überschüsse über die stattgehabten Aufwendungen erzielt
werden, so wird auch alsdann die Gesamtsumme der
Güter, welche zum
Leben und zur Kapitalmehrung dienen können, die größte
sein.
Bei jeder andern Verteilung wird man zwar in einzelnen
Unternehmungen und Produktionszweigen größere Erträge gewinnen,
dafür aber wird sich ein um so größerer
Ausfall in andern ergeben. Die Erzielung der größten
Reinerträge
auf allen Einzelgebieten der
Volkswirtschaft hat demnach die ausgiebigste Verwertung der vorhandenen Produktivmittel und die
Erzeugung der den gegebenen wirtschaftlichen Zuständen am meisten angemessenen
Güter zur
Folge. Mit jeder Änderung der Einkommensverteilung,
der
Sitten, Gewohnheiten und aller derjenigen
Ursachen, welche bei der Preisbildung eine
Rollo spielen, würde
auch die vorteilhafteste Verteilung der Produktivmittel auf die verschiedenen Produktionsquellen eine andre werden.
in der
Landwirtschaft eine Wahrscheinlichkeitsberechnung über Rohertrag und
Reinertrag, wie sie von
Grundstücken oder ganzen Landgütern mit Rücksicht auf die maßgebenden Verhältnisse, resp.
unter Zugrundelegung einer diesen angemessenen Betriebsweise und mit Anwendung von Durchschnittszahlen
für
Erträge,
Ausgaben und
Einnahmen erwartet werden können. Je nach dem
Zweck, zu welchem man derartige
Anschläge fertigte,
unterschied man vordem zwischen
Kauf- und Pachtanschlag, Grundanschlag (Sicherheits- oder Kreditwerttaxe, s.
Taxation) und
gewöhnlichem Ertragsanschlag (temporärer Werttaxe) etc., je nachdem man
entweder nur den Einnahmeüberschuß
(Reinertrag), oder den Kaufpreis, oder die Steuerfähigkeit, oder die Beleihungsgrenze
ermitteln wollte.
Die temporäre
Taxe sollte den Wert feststellen, welchen das
Objekt zur Zeit der
Abschätzung
(Tauschwert), die Sicherheitstaxe
aber, ohne Rücksicht auf die Verkehrszustände und den Betrieb, nur den Wert, welchen das
Objekt unter allen
Umständen, ja selbst im Zustand der Verwahrlosung, haben sollte
(Grundwert). Bei
Kauf- und Pachtanschlägen mußten auch noch
die besondern
Bedingungen mit in Berücksichtigung gezogen werden, und es galt darum, die angemessenen
Preise zu normieren.
Zum
Zweck der
Expropriation und der Erbschaftsauseinandersetzungen kamen wieder andre
Gesichtspunkte in Betracht. Es ist aber
die
Notwendigkeit besonderer
Arten von Ertragsanschlägen je nach den
Zwecken, zu welchen diese angestellt werden, nicht mehr
einzuräumen, und noch viel weniger kann die bisherige sehr oberflächliche Art der
Veranschlagung noch
Empfehlung verdienen.
Ein gut gefertigter
Anschlag muß zu allen genannten
Zwecken brauchbar sein; wohl aber kann unter Umständen ein
abgekürztes
Verfahren den Vorzug verdienen, natürlich vorausgesetzt, daß es das Wesentliche bringt, und in wieder andern
Fällen kann einfache
Schätzung des Kapitalwerts genügen.
Die
Grundstücke, die Gebäude, die Gegenstände des sogen. Inventars (Vieh, Geräte,
Maschinen, Vorräte aller Art etc.) sowie
die Pertinenzien eines
Guts und sogar die
Gerechtsame bilden Vermögensobjekte, welche alle in Geldeswert
veranschlagt werden können.
Ihre richtige Verwendung zu einem den Verhältnissen angepaßten Betrieb gewährt erst die Möglichkeit
der Erzielung eines geschäftlichen
Gewinns. Auf die
Höhe desselben sind Betriebsamkeit,
Geschick und Fleiß des Bewirtschafters
von nicht minderm Einfluß als die Vermögensteile, und in der
Landwirtschaft gibt es überall eine rätliche
Grenze der Kapitalsverwendung in Bezug auf den
Grund und
Boden, welche ohne
Schaden weder überschritten, noch unerreicht gelassen
werden darf.
Mit dem erforderlichen
Kapital lassen sich aber sehr verschiedenartige Betriebseinrichtungen treffen, welche gleichwertig
sein können, so daß nur mit Rücksicht auf den gegebenen
Fall, nicht aber summarisch nach allgemeinem
Schema eine
Veranschlagung zu treffen ist. Das bloße Gegenüberhalten von
Ausgaben und
Einnahmen aber kann nirgends genügen,
da stets Zuwendungen dauernder Art zu machen sind, welche den Geschäftsgewinn oder
Reinertrag sehr viel kleiner erscheinen
lassen, wenn sie nicht zum
Ausdruck kommen; dies ist nur dann möglich, wenn derAnschlag auf ordentliche
Buchführung mit Anfangs- und Schlußinventur sich stützen kann (vgl.
Buchhaltung, landwirtschaftliche). Am einfachsten ist
also die bloße Preisermittelung von
Grundstücken (s.
Bonitierung).
Soll aber ein ganzes
Gut zum
Zweck der
Prüfung einer
Kauf- oder Pachtzinsforderung oder der Feststellung der anzulegenden
Summe
und der Rentabilität derselben veranschlagt werden, dann muß zuvor festgestellt sein, wie das betreffende
Gut mit Rücksicht auf alle Verhältnisse am rationellsten zu bewirtschaften ist, und kann erst auf
Grund der festgestellten
Einrichtung das wirtschaftliche Ergebnis berechnet werden. Ein Ertragsanschlag zerfällt also in mehrfache
Arbeiten.
Soll jedoch nur der hypothekarisch zu gewährende
Kredit ermittelt werden, dann genügt die bloße Kapitalschätzung
der
Grundstücke und Gebäude, wozu da, wo man sogen. eisernes Inventar als quasi
Zubehör des
Guts hat, auch dieses noch mit
in Betracht kommen kann. Es ist also für den
Kredit nicht eine besondere Art von sogen. Grundwerttaxe festzustellen, sondern
hierzu nur ein Teil des zur Bewirtschaftung erforderlichen
Kapitals und dieses nicht nach seinem
Ertrag,
sondern nur nach seinem Wert zu ermitteln. Da endlich, wo die Steuerfähigkeit des Landwirts zu berechnen ist, sollte nichts
andres als seine gesamte
Einnahme maßgebend sein; es wird aber bis jetzt in Form der
Grundsteuer dem
Wesen nach nur der
Grund-
und
Bodenwert oder dessen
¶
mehr
Ertragsfähigkeit ermittelt, so daß die einfache Bonitierung dazu genügt. Die schablonenmäßige Abschätzung auf Grund veralteter
Betriebseinrichtungen ist völlig wertlos und nur geeignet, den Charakter der Grundsteuer zu verschleiern. Die Steuerfähigkeit
des Landwirts fußt auf der Höhe seiner Einnahme, und diese kann nur durch speziellen Anschlag genau ermittelt werden; dieser
ist aber dann ganz derselbe wie der für die Ermittelung von Kauf- oder Pachtgeldern anzufertigende.
Das dazu einzuschlagende Verfahren ist, wenn möglichste Sicherheit der Berechnung erforderlich wird, ein ziemlich umfangreiches
und schwieriges; doch gibt es auch ein abgekürztes, mehr summarisches Verfahren, jedoch nur für Geübtere. Immer aber gehört
zu ordentlichem Anschlag:
1) die Information, 2) die Entwerfung des Wirtschaftsplans auf Grund derselben, 3) die Inventur des Vermögensbesitzes (Kapitalaufwandes),
4) die Einrichtung der Bücher und die Entwerfung der nötigen Konten mit Bilanz und Schlußinventur (vgl. Buchhaltung).
Unter der Information ist die Betreibung des betreffenden Objekts mit allen auf seinen Wert und seine Bewirtschaftung
einflußreichen Momenten zu verstehen. Sie setzt genaueste Besichtigung mit Zugrundelegung von Flurkarten, Bauplänen, Rechnungen
und Wirtschaftsbüchern, Erkundigung bei Sachverständigen etc. voraus. Gäbe es überall richtig geführte Bücher, dann wäre
die Information in der sogen. stehenden Buchführung, resp. Gutschronik vollständig gegeben (vgl.
Buchhaltung).
Die ältern Agronomen, z. B. Block, entwarfen sogen. Informationspunkte, d. h.
eine Reihe von Fragen, welche derjenige, welcher für sich oder im Auftrag eine solche Arbeit fertigen sollte, zu beantworten
hatte, und aus deren Gesamtbeantwortung ein zutreffend klares Bild des Ganzen gewonnen werden sollte. Es ist jedoch die beschreibende
Form vorzuziehen und zwar mit den Abteilungen: allgemeine und besondere Information. Die allgemeine Information
hat Lage und Klima,
[* 4] Verkehrszustände, staatlich-politische Verhältnisse, Zustand der Landwirtschaft u. dgl. anzugeben und
zwar mit Rücksicht auf den Zweck.
Mit der Angabe des Klimas wird die Aufzählung der vom Anbau im großen ausschließenden Pflanzen verbunden. Unter Verkehrszuständen
muß besonders auf Größe und Sicherheit des Absatzes der Produkte, Marktfuhrkosten, Preise der Produkte,
Kreditverhältnisse, Lohnsätze für Handwerker u. dgl., Zukunftsrichtung des Handels, Produktion und Konsumtion von Lebensmitteln,
Zustand der Landwirtschaft u. dgl. geachtet werden. Winke
über die lohnenden und weniger lohnenden Pflanzen und Vieharten bilden den Schluß dieses Abschnitts.
Unter staatlich-politischen Verhältnissen ist vornehmlich auf Statistik, Sicherheit, Rechtspflege, Agrargesetzgebung,
Menge und Art der Arbeiter, Löhnung derselben, Finanz- und Steuerwesen, Militärisches etc. zu sehen. Die besondere Information
befaßt sich mit der Beschreibung des betreffenden Objekts. Etwanige Dienstbarkeiten und Gerechtsame sind anzugeben, zu veranschlagen
und in ihrem Einfluß auf den Betrieb darzustellen; auch ist die Ablösbarkeit und etwanige Ablösungssumme
anzugeben.
Mit der genauen Angabe der Grundstücke und deren Taxe verbindet sich die des etwa erforderlichen Meliorationsaufwandes und
die der rätlicherweise vom Anbau auszuschließenden Pflanzen. Die Gebäude sind mit Rücksicht auf etwa Überflüssiges oder
Fehlendes (Luxusbauten kommen gar nicht in Betracht), resp. Neubaukosten oder Erlös aus Abbruch
in Betracht zu ziehen. Ähnlich ist mit etwa vorhandenen Fabrikeinrichtungen (Brennerei
etc.) und mit
sämtlichem Vieh, Schiff
[* 5] und Geschirr zu verfahren.
Überflüssiges muß in Wegfall kommen, für Fehlendes die erforderliche Summe angegeben werden. Wege, Gräben, Wasserleitungen
u. dgl. sind genau mit Kostenanschlägen zu beschreiben
und auch hierzu die Verbesserungen ins Auge
[* 6] zu fassen. Den Schluß bildet die summarische Aufzählung des
gesamten vorhandenen und erforderlichen Kapitalwerts inkl. der Nachbeschaffungen (Anfangsinventur).
Der Wirtschaftsplan gibt dann an, wie das betreffende Gut auf Grund aller Verhältnisse am besten eingerichtet wird, d. h.
welche Feldeinteilung, Fruchtfolge, Düngung, Viehhaltung etc. zu wählen ist, und zwar unter Hinweis auf die Information
und spezielle Berechnungen über Futter, Dünger, Arbeitslöhne u. dgl. (sogen.
Etats).
Daraus ergibt sich dann von selbst die zu wählende Einrichtung der Bücher und die Zahl und Art der Konten. Soweit solche
nun als sogen. Vermittelungskonten (Spannvieh-, Administrations-, Gebäude-, Geräte- und Maschinen-, Haushalts-, Boden- und
Scheunen-, Dungkonto etc.) dienen, können sie bei Fertigung eines Anschlags wegbleiben, wenn man die aus
ihnen zu gewinnenden Ansätze für die saldogebenden Konten in Durchschnittssätzen annähernd richtig zu treffen weiß.
Da es ferner beim Ertragsanschlag nicht darauf ankommt, zu ermitteln, welche Früchte am besten lohnen, so können sämtliche Grundstücke
in ein Konto vereinigt gedacht werden. Es besteht also der eigentliche Anschlag in der möglichst genauen
Entwerfung von Konten für Grundstücke, Nutzvieh- und Nebengewerbe mit Bilanz und Schlußinventur, wenn diese wesentlich von der
zu Anfang abweichen sollte. Jene beiden ergeben im Vergleich mit dieser den eigentlichen Reinertrag oder den zu erwartenden
durchschnittlichen Unternehmergewinn, mit oder ohne spezielle Angabe der Kapitalverzinsungen.
Von seiner Höhe wird es abhängen, ob die als erforderlich berechnete Kapitalmenge gewagt werben kann oder nicht, resp.
ob der geforderte Kaufpreis zu bezahlen ist oder nicht. Der Pachter hat von dem gefundenen Reinertrag (mit oder ohne Zinsenabgang)
den Pachtzins abzuziehen und den Rest mit dem von ihm zu stellenden Kapitalaufwand in Relation zu setzen.
sind direkte Steuern, welche Reinerträge an ihren Quellen treffen und letztere, ohne Rücksicht auf die
besondern persönlichen Verhältnisse des Bezugsberechtigten (Verschuldung, besondere Bedürftigkeit),
nach Durchschnittssätzen belasten, möge nun die Quelle im einzelnen Fall unbenutzt bleiben, wirkliche Reinerträge abwerfen
oder dem Besitzer nur Opfer auferlegen (Grundstück als Park verwandt). Solche Ertragsteuern sind die beiden alten Realsteuern, die Grund-
und die Gebäudesteuer, zu welchen schon früher die Gewerbesteuer, später in einigen Ländern auch die Besteuerung
des Arbeitsertrags der liberalen Berufe, die Lohnsteuer sowie die Leihzins- oder Kapitalrentensteuer hinzugekommen sind.
Dieselben bilden heute ein nicht ersetzbares Glied
[* 8] in den Steuersystemen der meisten großen Länder, sind aber auch in vielen
kleinen Körperschaften (Gemeinden) ein brauchbares Mittel für ausreichende Besteuerung und gute Steuerverteilung. Im allgemeinen
gestatten die Ertragsteuern eine vollständige Erfassung des steuerpflichtigen Objekts. Die Ertragsquelle liegt bei
den wichtigsten derselben offen zu Tage, eine Hinterziehung ist bei solchen Ertragsteuern geradezu ausgeschlossen. Ist die Steuer einmal
¶
mehr
veranlagt, so erfordert sie, sofern keine stetigen Revisionen und Neuabschätzungen nötig sind, mäßige Erhebungskosten.
Der Ertrag ist ein sicherer und gleichbleibender und bildet damit eine wichtige Unterlage einer geordneten Finanzverwaltung.
Ferner erleichtern die wichtigern Ertragsteuern die Besteuerung des nach außen fließenden Einkommens, was bei der heutigen Lebhaftigkeit
des Verkehrs, zumal für Gemeinden, von hoher Bedeutung ist. Allerdings decken besteuerter Ertrag und Einkommen
des Steuerpflichtigen einander nicht.
Die Ertragsteuern nehmen weder Rücksicht auf persönliche Tüchtigkeit und individuelle Möglichkeit vorteilhafterer
Ausbeutung der Ertragsquelle noch auf etwanige Verschuldung. Diejenigen unter ihnen, deren erste Veranlagung zeitraubend
und kostspielig ist, können nicht rasch geändert werden, wenn im Lauf der Zeit die äußern Grundlagen,
auf denen ihre Bemessung beruht, sich umgestalten. So wird die Steuerlast, auch wenn sie anfänglich eine gleiche für alle
war, mit der Zeit eine ungleichmäßige.
Aus diesem Grund würde eine Erhöhung desSteuerfußes, weil die Ungleichheiten vermehrend, drückend empfunden werden. Wesentlich
infolgedessen sind die Ertragsteuern nicht geeignet, einem wachsenden Finanzbedarf durch steigende
Einträglichkeit zu genügen. Diese Übelstände haben den Wunsch nahegelegt, die Ertragsteuern derart umzugestalten, daß sie sich mehr
dem wirklichen Einkommen anschließen, welches der Besitzer aus der Ertragsquelle zieht. Allerdings würden damit die Schwierigkeiten
und Kosten der Veranlagung erheblich steigen. Auch wäre, wenn man nicht den Steuerzahler gesetzlich
ermächtigt, seinem Gläubiger die auf dessen Zinsbezug entfallenden Steuern abzuziehen, eine Steuer, welche alle Leihkapitalien
trifft, nicht zu umgehen.
eine der häufigsten gewaltsamen Todesarten, die dadurch herbeigeführt wird, daß durch Eindringen einer
tropfbaren Flüssigkeit in die Luftwege der Zutritt der atmosphärischen Luft zu den Lungen gehindert und
die dadurch vor sich gehende Bluterneuerung unterbrochen wird. Der scheinbare oder wirkliche Tod Ertrunkener beruht in der
Regel auf Erstickung, seltener auf Apoplexie, welch letztere dann eintritt, wenn der Körper erhitzt in die kältere Flüssigkeit
kommt und so das Blut plötzlich von der Oberfläche nach dem Innern, namentlich nach dem Gehirn,
[* 10] gedrängt
wird und hier zur Zerreißung größerer Blutgefäße führt.
Gewöhnlich findet man in den Leichen das rechte Herz und die Lungen mit dunklem Blut überfüllt, in der Luftröhre und den Bronchien
eine schäumende Flüssigkeit und die ganze Blutmasse oft nicht geronnen, sondern flüssig. Ist der Tod
aber nicht durch Erstickung, sondern durch Schlagfluß erfolgt, so fehlen mehr oder weniger jene Zeichen der Erstickung, und
man findet dagegen Überfüllung des Gehirns und seiner Häute mit dunklem Blut, blutiges Extravasat in der Schädelhöhle etc.
Diejenigen, welche vom Schlagfluß getroffen sind, werden selten wieder ins Leben zurückgerufen, während
im andern Fall eine Wiederbelebung leichter möglich ist.
Ist der Ertrunkene aus dem Wasser geholt worden, und darf man erwarten, daß man einen Scheintoten vor sich habe, so gibt
man dem Körper zuerst auf einige Sekunden eine mit dem Kopf und Unterleib nach unten geneigte Lage, um das in der
Luftröhre angesammelte Wasser durch Mund und Nase
[* 11] ausfließen zu lassen; ihn auf den Kopf zu stellen oder über ein Faß
[* 12] zu rollen,
ist unnütz und sogar schädlich. Ist der Ertrunkene zugleich erfroren, so muß er zuerst als Erfrorner behandelt werden
(s. Erfrierung).
Läßt sich dann aus dem aufgedunsenen, roten
Gesicht,
[* 13] der vollblütigen Beschaffenheit, dem apoplektischen
Habitus des Menschen abnehmen, daß ein Schlagfluß eingetreten ist, so wird zuerst ein Aderlaß notwendig. In der Regel kommt
es nur darauf an, die Respiration wieder in Gang
[* 14] zu bringen und durch Anwendung von Reizmitteln die Thätigkeit der übrigen
Organe des Körpers anzuregen. Nase, Mund und Rachenhöhle müssen zu dem Ende sorgfältig von Schlamm u.
dgl. gereinigt werden.
Eruca sativaLam. (BrassicaErucaL.), einjährige Pflanze in den Ländern um das Mittelmeer, mit großen, weißen, purpurn geäderten
Blüten, dient in Südeuropa zu Gemüse und Salat, obgleich sie scharf und bitter schmeckt.
(lat.), Bezeichnung solcher Gesteine,
[* 22] welche durch den Vulkanismus oder, in ältern Perioden,
durch einen demselben analogen Prozeß aus dem Erdinnern an die Erdoberfläche transportiert worden sind, im Gegensatz zu den
Sedimentgesteinen. Je nachdem die Analogie mit den heute auf vulkanischem Weg entstandenen Gesteinen durch Materialbeschaffenheit
und Lagerungsform an Identität grenzt oder nur zum Teil durchführbar ist, unterscheidet man wohl auch
vulkanische und plutonische Gesteine. Als Zeichen der Eruptivität gelten in erster Linie neben der Beschaffenheit des Materials,
dessen chemische Natur die Möglichkeit einer Bildung auf eruptivem Weg nicht ausschließen darf, Glaseinschlüsse und die
Verknüpfung mit glasartigen Gesteinen, die sogen. Fluidalstruktur (s. Entglasung),
[* 23] die lokale Verknüpfung mit Tuffen und Auswurfsmaterial
(Bomben, Lapilli). Daneben sprechen das Auftreten in
¶
mehr
Gängen, Stöcken, Strömen, Decken, die Umhüllung fremder, aus der Tiefe stammender Bruchstücke, Einwirkung auf das Nachbargestein,
das gefrittet, verglast oder verkokt sein kann, sowie säulenförmige Absonderung, Fehlen echter Schichtung und Fehlen von
Petrefakten
[* 25] für die eruptive Natur eines Gesteins, doch ohne daß durch ein einzeln vertretenes Merkmal dieser Art der
Beweis für die Eruptivität erbracht wäre, wie denn z. B. echte Sedimentgesteine petrefaktenleer sein können, in Gangform
auftreten, der Schichtung mitunter ganz entbehren. Für präalluvial gebildete Basalte, Trachyte, Andesite, kaum minder für
Porphyre, Melaphyre, Diabase, Diorite ist die Eruptivität beweisbar, wohl auch wenigstens für gewisse Granite anzunehmen, während
andre Granite und die ältesten geschichteten Silikatgesteine (Gneise, Glimmerschiefer etc.) in dieser Hinsicht
strittig sind.
nennt man die auf die Gegenwart bezogene Summe aller in Zukunft aus einer Ertragsquelle zu erwartenden
Reinerträge.
Man diskontiert alle in Aussicht stehenden Gelderträge sowie alle von jetzt ab zur Bewirtschaftung
der Quelle aufzuwendenden Kosten, der Unterschied beider Beträge ist der Erwartungswert des betreffenden Guts.
Auf diese Weise läßt sich
der Erwartungswert eines Bodens, eines Waldes, Hauses etc. ermitteln. Vgl. Wert.
in der Dogmatik der Anfang der Bekehrung als göttlicher Wirkung, sofern der Zustand des
unbekehrten Menschen, dessen Sinn für Göttliches und Geistliches verschlossen ist, mit einem Schlafe verglichen wird
(Eph.
5, 14). Die Kirchengeschichte weist, meist nach Zeiten großer Erstarrung und Ausartung des christlichen Lebens und infolge des
Auftretens energischer Persönlichkeiten, Erweckungszeiten auf, wo die Erweckung fast wie eine
Naturgewalt auftritt, z. B. zur Reformationszeit durch Luther, später durch Spener, in England durch Wesley, in neuerer Zeit
besonders, hier aber in erkennbarst krankhafter Weise, in Nordamerika.
[* 27]
(lat. Malacia), Kollektivbezeichnung für gewisse krankhafte Zustände tierischer
Gewebe,
[* 28] die auf Herabminderung der Konsistenz oder gar auf einem Flüssigwerden beruhen. Die Erweichung kommt gelegentlich
an den Knochen
[* 29] und Knorpeln wie an den Weichteilen vor. Die der Knochen (Osteomalacie) beruht auf dem Verschwinden der Kalksalze
aus denselben. Die der übrigen Gewebe kann sich bis zur förmlichen Verflüssigung derselben steigern, so z. B. beim
feuchten Brand, bei der eiterigen Infiltration, bei der fettigen Entartung (s. Gehirnerweichung), bei der
Erweichung käsiger und tuberkulöser Entzündungsprodukte, wodurch Geschwüre und Erweichungshöhlen entstehen. Nicht immer ist die
Erweichung als ein krankhafter Vorgang zu betrachten, da auch durch Maceration und chemische Einwirkungen von Körperflüssigkeiten
nach dem Tod ähnliche Zustände herbeigeführt werden können. Hierher gehört die Magenerweichung, welche
die ältere Medizin für ein sehr häufiges und tödliches Leiden
[* 30] (Gastromalacie) ansah, während jetzt erwiesen ist, daß dieselbe
durch Einwirkung des Magensaftes in der Leiche zu stande kommt.
in der Rechtssprache s. v. w. irgend ein Rechtan sich bringen. In der Regel bezieht man den
Ausdruck auf das Eigentumsrecht und versteht unter dem Erwerb
einer Sache den Erwerb des Eigentums an derselben; doch kann man
auch sonstige dingliche Rechte an einer Sache, z. B. Servituten, Pfandrecht, Emphyteusis, Lehnrecht, oder auch persönliche Rechte,
z. B. ein Mietrecht, ein Recht aus Kauf-, Tausch-, Schenkungs- etc. Vertrag, oder rein persönliche Rechte,
z. B. Eltern-, Kindesrecht oder ein Recht am Vermögen eines Verstorbenen, Erbrecht etc., erwerben. Im allgemeinen unterscheidet man
zwischen originärem oder ursprünglichem (acquisitio originaria) und derivativem oder abgeleitetem (acquisitio derivativa)
Erwerb.
Der erstere ist unabhängig von dem Recht eines andern; dahin gehört die Okkupation, d. h. die Besitzergreifung herrenloser
Sachen, z. B. wilder Tiere, in der Absicht, das Eigentum daran zu erwerben, ferner die Ersitzung, die Accession,
z. B. wenn an ein Grundstück Land angeschwemmt wird, etc. Der derivative Erwerb ist abhängig von dem Recht eines andern,
so daß dieses Recht die Quelle, der andre der Urheber des erworbenen Rechts ist, z. B. wenn ich etwas von
einem andern geschenkt erhalte.
Hier sind zwei Fälle möglich: entweder das erworbene Recht ist genau dasselbe, welches und wie es der andre hatte, so daß
der Erwerber in die Stelle des bisher Berechtigten eintritt (derivativ-translativer Erwerb, successio), z. B.
wenn ich von einem andern eine Sache kaufe;
oder das erworbene Recht ist ein neues, aus einem Bestandteil
des Rechts des Auktors gebildetes, so daß der Erwerb also für diesen nur einen teilweisen Verlust, eine Beschränkung seines
Rechts (derivativ-konstitutiver Erwerb) enthält, z. B. der andre räumt mir eine Weggerechtigkeit
über sein Grundstück ein;
hier erwerbe ich zwar von dem andern, aber es entsteht doch ein neues Recht,
welches bis jetzt der andre als solches nicht besessen hat.
Den Erwerb, wobei das Recht erst entsteht, z. B. eines Pfandrechts,
nennt man auch absoluten Erwerb oder Entstehung eines Rechts im Gegensatz zum relativen Erwerb, wobei das Recht nur den Inhaber
wechselt. Man unterscheidet ferner den unmittelbaren Erwerb eines Rechts (acquisitio immediata, ipso jure),
d. h. Erwerb ohne dazu kommende Handlung, z. B. durch Accession, Beerbung, im Gegensatz zum mittelbaren Erwerb, durch Vermittelung
von Handlungen, z. B. Ersitzung, Kauf etc.;
vonSteinbach,Architekt des Mittelalters, vielleicht aus Steinbach in Baden oder aus einem andern Steinbach gebürtig,
begann den Bau derFassade des StraßburgerMünsters. Dieselbe gehört zu den herrlichsten und in der Ornamentik
reichsten Schöpfungen des gotischen Stils, ist jedoch leider nicht völlig nach Erwins Plan ausgeführt
und namentlich durch den an und für sich sehr schönen, aber mit dem Ganzen nicht übereinstimmenden Turm
[* 33] gestört worden.
Seit 1298 stellte er auch das durch einen Brand beschädigte Langhaus wieder her.
¶
mehr
Erwin von Steinbach starb Im J. 1845 wurde ihm bei Steinbach in Baden ein Denkmal gesetzt. - Ein Sohn von ihm gleichen Namens und
ein zweiter, Johannes Winlin (Erwinlein), setzten nach seinem Tode den Münsterbau fort; ein dritter Sohn, dessen Name unbekannt
ist, baute die Kollegiatkirche zu Nieder-Haslach, wo er 1330 starb. Daß eine angebliche Tochter Erwins,
Sabina, eine Bildhauerin gewesen und das Münster
[* 35] mit Skulpturen geschmückt haben soll, ist eine durch nichts beglaubigte
Tradition.
L. (Mannstreu), Gattung aus der Familie der Umbelliferen,
[* 50] meist dornige, distelartige Kräuter, selten kleine
Sträucher oder Bäume mit dornig gezahnten, gelappten oder zerschnittenen, selten ungeteilten Blättern, weißlichen oder
bläulichen, von langen, dornigen Hüllblättern umgebenen, kopfigen oder ährigen, dichtblütigen Dolden
und eiförmigen, spreuig geschuppten Früchtchen. Etwa 50 Arten, meist in Nordamerika und Südeuropa. Eryngium campestreL. (Feldmannstreu,
gemeine Brach-, Roll-, Kraus- oder Radendistel, Elend, Unruhe), 15-50 cm hohe, dornige, hell graugrüne Büsche mit starren, dornig
gezahnten, fiederspaltigen Blättern und weißen oder grünen Blüten, auf dürren Stellen durch Süd- und Mitteleuropa.
Die Wurzel
[* 51] (Stech-, Elend-, Braundistel-, Donnerdistel-, Tolldistel-, Brackendistel- und Ellaubwurzel, Elendkraut, Meer- oder
Mordwurzel) riecht schwach, schmeckt süß schleimig, fast möhrenartig, später sehr schwach gewürzhaft und gehörte zu
den sonst gepriesenen fünf kleinern eröffnenden Wurzeln; sie kann als Gemüse, die jungen Wurzelsprosse als Salat genossen
werden. Eryngium maritimumL. (Meerstrands-Mannstreu, Meerwurzel, Meerbrackdistel), 15-30 cm hoch, hat handförmig
gelappte, steife, dornig gezahnte, blaugrüne Blätter, blaue
Blüten und Hüllblätter und wächst an den nördlichen KüstenEuropas. Die süßliche, etwas schleimige Wurzel wurde früher medizinisch angewendet, während man in Nordeuropa die jungen
Sprosse wie Spargel ißt. Andre oft azurblau gefärbte Arten, wie Eryngium amethystinumL., aus Südeuropa, werden
in Gärten kultiviert.
1) Sohn des thessal. Königs Triopas, ward, weil er eine der Demeter
[* 52] geheiligte Eiche gefällt, mit einem
nie zu stillenden Hunger bestraft. Seine Tochter Mestra erhielt ihn eine Zeitlang dadurch, daß sie sich, von der ihr von Poseidon
[* 53] verliehenen Gabe der VerwandlungGebrauch machend, unter verschiedenen Gestalten immer von neuem verkaufen ließ. Zuletzt verzehrte
er seine eignen Glieder,
[* 54] soweit er sie erreichen konnte. Name (»Erdreißer«) wie Sage deuten auf Sonnenglut, die den Boden ausdörrt.
Wallr. (Erysibe, Meltaupilz), Pilzgattung aus der Unterordnung der Perisporiaceen und der Ordnung der Askomyceten,
mikroskopisch kleine, auf höhern grünen Pflanzen schmarotzende Pilze,
[* 56] deren Mycelium nur die Oberfläche
der Pflanzenteile überzieht. Sie bilden meistens auf grünen Blättern weiße, mehlartige Überzüge (Meltau). Das Mycelium
breitet sich von einzelnen Punkten aus in Form von Flecken oder zusammenhängenden Lagen, die an ihrem Rand weiter wachsen, aus;
es besteht aus freien, ästigen Fäden, welche der Oberhaut der Pflanze lose aufliegen und an gewissen Punkten
unterseits kleine, scheibenförmige Anschwellungen tragen, die röhrenförmige Fortsätze durch die Wand der Oberhautzellen
hindurchtreiben und innerhalb der letztern blasige Saugorgane erzeugen.
Auf diesem Mycelium entstehen zweierlei Fortpflanzungsorgane, welche auf demselben Mycelium nacheinander erscheinen. Nicht selten
bleibt die Entwickelung des Pilzes bei der Bildung von Konidien (s. Pilze) stehen; solche lediglich Konidien
tragende Formen hat man früher als besondere Pilze in die GattungOidiumLink eingereiht. So ist z. B. das OidiumTuckeriBerk.
auf Weintrauben nur die Konidienform einer Art von Erysiphe, die sich aber nicht angeben läßt, da die zweite Form
der Früchte noch nicht gefunden ist; es dient daher einstweilen die alte Benennung Oidium zur Bezeichnung
des Pilzes.
Das charakteristische Merkmal dieser Gattung und die Unterscheidung der Arten gründet sich nämlich auf die zweite Fruchtform,
welche nach den Konidienträgern erscheint und durch einen Geschlechtsakt zwischen zwei sich kreuzenden Mycelfäden angelegt
wird, von denen der eine das weibliche Organ (das Karpogon) als ovale Zelle,
[* 57] der andre das männliche Organ
(oder das Pollinodium) als kurzen, gekrümmten Zellschlauch erzeugt. Aus dem Karpogon gehen die Perithecien hervor, den bloßen
Augen als schwarze Pünktchen erscheinende kugelrunde, geschlossene, an ihrer Unterseite auf dem Mycelium festsitzende Behälter,
welche durch unregelmäßiges Zerbrechen der Wand sich öffnen. In dem einfachen Hohlraum des Peritheciums
befinden sich ein oder mehrere kurze Sporenschläuche mit je 2-8 einzelligen, ovalen Sporen. Die Außenseite der Peritheciumwand
ist häufig mit langen, abstehenden oder aufrechten, am Ende verschiedenartig geteilten,
¶
mehr
fadenförmigen Anhängseln besetzt. Die Konidien sind gleich nach der Reife keimfähig und erzeugen wiederum ein Mycelium mit
Konidienträgern und Perithecien. Die Sporen aus den Schläuchen der Perithecien keimen erst im nächsten Frühjahr. Man hat
die artenreiche Gattung Erysiphe wieder in mehrere Untergattungen geteilt. Sphaerotheca pannosaLink bildet den Meltau auf
den Rosensträuchern, S. CastagneiLév. (Erysiphe macularis Fr.) auf Hopfen,
[* 59] Gurken, Kürbis
[* 60] u. a.;
(griech. Erythema, auch Erythrema, Wiebeln, Ritteln), s. v. w. entzündliche Hautröte. Es
wird mit diesem Namen eine Gruppe gutartiger Hautkrankheiten
[* 64] bezeichnet, welche mit hellroten Flecken beginnen, die bald eine
dunkelbläuliche (venöse) eingesunkene Mitte zeigen, scharf begrenzt, etwas derb sind und auf Druck verschwinden. Die Flecke
vergrößern sich bald zu Thalergröße, fließen zusammen und sind von zinnoberrotem Hof
[* 65] umgeben. Blaßt die Mitte ab,
so entsteht das Erythema annulatum;
taucht ein neuer roter Fleck darin auf, Erythem Iris;
schwillt der Fleck zu einer Quaddel an,
Erythem urticatum;
ergießt sich Flüssigkeit, Erythem vesiculare (Herpes circinatus) oder Erythem bullosum.
Bei den letzten Arten besteht
heftiges Jucken, auch wohl Fieber. Die Krankheit geht meist in 8-14 Tagen unter Abschuppung der Epidermis
[* 66] vorüber.
Zuweilen aber dauert das Erythem wochen- und monatelang, während welcher Zeit es sich von den zuerst befallenen Körperteilen
über große Hautstrecken ausbreitet, wobei dann der Ausschlag im Zentrum der erkrankten Hautstelle abheilen kann, während
er am Rande derselben ringförmig sich ausdehnt. Einen höhern Grad stellt das Erythema nodosum dar.
Dasselbe kommt ohne bekannte Ursache namentlich bei jugendlichen Individuen und zwar weit häufiger bei weiblichen als bei
männlichen Personen vor. Zuerst findet man am Unterschenkel und Fußrücken rote Flecke, dieselben schwellen an, sind schmerzhaft,
zuweilen gesellen sich Blutaustretungen hinzu (Purpura rheumatica oder Peliosis rheumatica), dabei fiebern
die Kranken und leiden an ziemlich schwerer Störung des Allgemeinbefindens. Die Dauer der Krankheit beträgt gewöhnlich 8-14
Tage, während welcher der geschwächte Patient das Bett
[* 67] zu hüten sich gezwungen sieht.
Auch dieses Erythem heilt unter Abschuppung der Epidermis. Nur selten zieht sich das Erythema nodosum monatelang hin, indem immer
neue Knoten auftreten, während die alten abheilen. Da es sich beim Erythem um eine ihrem Wesen nach völlig
unbekannte Gefäßkrankheit handelt, die einen regelmäßigen Verlauf nimmt, so bleibt nichts übrig, als sich abwartend
zu verhalten, das Fieber zu mildern, Bleiwasserumschläge zu machen und schmerzhaftes Jucken mit Morphium zu betäuben.
auch bekannt als Heimat der nach ihr benannten Sibylle. Erythrä war nie bedeutend,
erhielt sich aber, wie ihre Münzen
[* 68] zeigen, bis
lange nach ChristiGeburt.
Rich. (Tausendgüldenkraut), Gattung aus der Familie der Gentianaceen, ein- oder mehrjährige Kräuter mit gegenständigen,
sitzenden oder stengelumfassenden Blättern, in endständigen, gabelästigen Trugdolden stehenden Blüten und länglichen,
vielsamigen Kapseln.
[* 69] Erythraea Centaurium Pers. (Biber-, Fieberkraut, roter Aurin), ein- und zweijährig, bis 40 cm hoch, mit länglich-eiförmigen,
ganzrandigen, kahlen Blättern, reichblütigen Trugdoldentrauben und roten, selten weißen Blüten, auf
sonnigen Triften und Ackerrainen in Süd- und Mitteleuropa bis 59° nördl. Br., in Nordpersien, Vorderasien, Nordafrika, ist
als Herba Centaurii (Tausendgüldenkraut) offizinell. Es enthält eigentümlichen Bitterstoff und wird als bitteres magenstärkendes
Mittel benutzt. Es scheint schon den Alten bekannt gewesen zu sein und wird auch im 13. Jahrh.
erwähnt.
(Erythrinsäure) C10H22O10 findet sich in verschiedenen Flechten,
[* 72] besonders
in der Valparaisoflechte (Roccella tinctoria und fuciformis), und wird dargestellt, indem man die Flechten
mit Wasser einweicht, mit Kalkmilch vermischt und in den klaren AuszugKohlensäure leitet. Der entstehende Bodensatz wird abgepreßt
und mit Alkohol erwärmt. Das aus der alkoholischen Lösung kristallisierende Erythrin ist farb-, geruch- und geschmacklos, löst
sich leicht in Alkohol, schwer inWasser und Äther, schmilzt bei 137°, ist nicht flüchtig und zerfällt
beim Kochen mit Wasser oder wässerigen Alkalien in Pikroerythrin C12H16O7 und Orsellinsäure
C8H8O4 , welch letztere sich wieder in Orcin C7H8O2 und Kohlensäure
zersetzt. In feuchter ammoniakalischer Luft färbt sich Erythrin rot. Die rot gewordene ammoniakalische Lösung gibt mit Chlorcalcium
einen purpurroten Niederschlag, den sogen. Pourpre français. Chlorkalk
[* 73] färbt das Erythrin vorübergehend violett.
Erythrin heißen auch die Kobaltblüte und ein Teerfarbstoff, das Äthyltetrabromfluorescein; s. Fluorescein.
VonErythrina CorallodendronL., auf den Antillen und in Südamerika,
[* 74] 6 m hoch, mit feurig scharlachroten, 5 cm langen Blumen und glänzenden; scharlachroten
Samen, wird das weiche, korkartige Holz
[* 75] (Korallenholz, Bois d'immortel) zu Pfropfen,
[* 76] leicht tragbaren Leitern
etc. benutzt. Erythrina. CristagalliL., in Brasilien,
[* 77] eine der prachtvollsten Arten, ist baumartig und hat in lange Trauben vereinigte,
dunkel kirschrote Blüten und länglich-nierenförmige, dunkelblau marmorierte Samen.
Erythrina indicaLam. (Dadapbaum), auf den ostindischen
Inseln, dient in den Pfefferpflanzungen allgemein als Stütze für die Pfefferpflanzen sowie zur Beschattung der
jungen Kaffeebäume; das weiche Holz findet gleichfalls vielfache Verwendung. Wie Erythrina indica wird im tropischen Südamerika und
Westindien
[* 78] Erythrina umbrosa zum Schutz der Kakaopflanzungen kultiviert.
Erythrina caffir Thbg.
(Kafferbaum), in Südafrika,
[* 79] wird 18 m hoch und liefert Holz zu Wassertrögen und Booten, die nach
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