Kasse
(Kassa, v. ital. cassa), zunächst das Behältnis, in welchem Geld und Geldeswert aufbewahrt wird;
demnächst der Vorrat an barem Geld, welcher in einem Geschäft vorhanden ist, zu dem Zweck, die laufenden Ausgaben zu bestreiten und die laufenden Einnahmen demselben hinzuzufügen;
dann diejenige Abteilung eines Geschäfts, in welcher bares Geld angenommen und verausgabt wird;
bei einer Behörde diejenige Stelle, welche mit dem Akte des Vereinnahmens und Verausgabens betraut ist, sowie das von ihr benutzte Lokal;
endlich das Amt, die in dem vorgedachten Sinn zu verwalten.
Münzen I (Altertum)

* 2
Münzen.
Sehr häufig wird Kasse
oder Kassa schlechthin für Barvorrat
gesetzt; es gehören dazu unter allen Umständen das bare
Geld und diejenigen Geldzeichen, welche in dem Großverkehr anstandslos
statt baren
Geldes angenommen werden. Ob
Barren, fremde
Münzen,
[* 2] Geldzeichen, die nur bedingungsweise unterzubringen sind, bei
einer
Zettelbank auch die eignen, nicht in
Zirkulation befindlichen
Noten zur Kasse
zu rechnen sind, darüber
schwankt der Sprachgebrauch. Kasse
nbuch, das Geschäftsbuch, welches über Einzahlungen in die Kasse und Auszahlungen
aus derselben, Kasse
nkonto, dasjenige
Konto des
Hauptbuches, welches über den
Stand der Kasse
Auskunft gibt (s.
Buchhaltung).
Per
Kasse
handeln heißt gegen sofortige bare
Zahlung handeln; man sagt dafür auch: ein
Kassageschäft (einen
Tageskauf) machen. Das
Kassageschäft bildet den
Gegensatz zum
Zeitgeschäft, bei welchem beide Teile ihre Leistung hinausschieben
(vgl.
Börse, S. 236), demgemäß auch zum
Differenzgeschäft, ferner zum
Geschäft auf
Kredit, bei welchem die Leistung desjenigen
Teils hinausgeschoben wird, der bares
Geld zu zahlen hat.