Gerechtsame
(Gerechtigkeiten), Ansprüche, die durch Gesetz oder Herkommen begründet sind: Vorrechte, Privilegien, Servitutenrechte.
Namentlich bezeichnet man die im deutschen
Recht begründeten
Berechtigungen, deren
Inhalt die
Reallasten (s. d.)
bilden, als Gerechtsame
Gerechtigkeit ist auch der deutschrechtliche
Ausdruck für
Servitut, z. B. Wege-,
Weide-,
Fahrgerechtigkeit etc.