Unternehmung
ist im weitern
Sinn jede mit einem gewissen
Risiko verbundene
Handlung. In der
Nationalökonomie bezeichnet
man als Unternehmung
spekulative Verkehrsgeschäfte, darauf berechnet, ihrem selbständigen
Inhaber durch Herstellung von
Produkten und
Leistungen und Verkauf derselben an Dritte einen
Gewinn abzuwerfen. Als charakteristische Merkmale der
Begriffe Unternehmung
und Unternehmer gelten, daß letzterer allein die Unsicherheit des Erfolgs trägt, nach
freier
Wahl Art,
Umfang und
Gang
[* 2] der Unternehmung
bestimmt, und daß seine Thätigkeit nicht durch einen besoldeten Dritten als Stellvertreter
versehen werden kann.
Ausdehnung (der festen

* 3
Ausdehnung.
Bei einer Unternehmung
können
Arbeiter, Kapitalist und Unternehmer in
einer
Person vereinigt sein (viele
Kleingewerbe
und reine
Genossenschaften ohne Leihkapital und Lohnarbeiter), oder sie sind voneinander getrennt sowohl bei Einzel-
(Meister
mit
Gesellen, Fabrikant) als auch bei Kollektivbetrieb. Mischungen zwischen diesen beiden
Formen sind die
industrielle Partnerschaft
und die
Genossenschaft, welche sich auch fremder
Arbeiter und Kapitalien bedient. Jede der verschiedenen
Unternehmu
ngsformen hat ihre besondern Eigentümlichkeiten hinsichtlich der
Gründung, der
Sicherung fremder
Interessenten,
der Leichtigkeit und Beweglichkeit des Betriebs, der Fähigkeit weiterer
Ausdehnung
[* 3] etc. Je nach der Art der gewerblichen
Thätigkeit, der wirtschaftlichen
Entwickelung, den Anforderungen, welche an den Betrieb und seine Leistungen
gestellt werden, ist bald die eine, bald die andre mehr am Platz.
Bei der Einzelunternehmung
trägt der Unternehmer das
Risiko ausschließlich und ungeteilt und muß darum auch volle
Freiheit
der
Disposition haben. Weil sein
Interesse eng mit der Unternehmung
verwachsen ist, wird er der letztern je nach
Bedarf
Erübrigungen aus dem
Haushalt zuführen, eine gewisse
Garantie für Sorgfalt des Betriebs bieten etc. Dagegen ist die Einzelkraft
vielen Unternehmungen
nicht gewachsen. Vorzüglich ist die Einzelunternehmung am Platz, wo freie
Verfügung, Anschmiegung
an die jeweilig veränderlichen Verhältnisse notwendig und insbesondere hohe Ansprüche an die persönliche Arbeitsfähigkeit
gestellt werden.
Durch Kollektivunternehmungen
werden
Kapital und Arbeitskräfte für einen
Zweck vereinigt, und zwar gestattet
die
Gesetzgebung
Verbindungen von verschiedener Innigkeit,
Haftpflicht und Beteiligung von Mitgliedern an
Gewinn und Leitung
des
Geschäfts. Zu erwähnen sind: die offene, die
stille Gesellschaft, die
Kommanditgesellschaft,
Kommanditgesellschaft auf
Aktien,
Aktiengesellschaft und die verschiedenen
Genossenschaften (s. d.). Auch
Staat und Kommunalverbände
können hierher gerechnet werden.