Leiche
(Leichnam, Cadaver), der tierische und menschliche Körper nach dem Tod, auch wohl die abgestorbene Pflanze. Von den organischen Substanzen, aus welchen der tierische Körper besteht, beginnen die leichter zersetzbaren sofort nach dem Tod andre Umwandlungen zu erleiden als im Leben, und es treten infolgedessen die Leichenerscheinungen ein. Das Blut und die Muskelflüssigkeit gerinnen, es entsteht die Totenstarre, das Blut fließt nach tiefer gelegenen Stellen (Blutsenkung) und färbt oft blasse Körperteile rotblau (Totenflecke).
Eis (technische Verwen

* 2
Eis (technische Verwendung).
Sehr bald erzeugt dann die
Fäulnis tiefer greifende Veränderungen, und es entwickelt sich ein charakteristischer Leiche
ngeruch.
Soll die Leiche
konserviert werden, so bringe man sie gleich nach dem
Tod in ein kaltes, luftiges
Zimmer, lasse sie hier leicht
bedeckt erkalten und sorge durch
Auflegen von
Eis
[* 2] auf den
Körper für möglichst starke Abkühlung. Die bedeckenden
Tücher
sind mit
Chlorkalk
[* 3] zu bestreuen, und auf das
Gesicht
[* 4] legt man ein in
Essig getränktes
Tuch. Über
Einbalsamieren der Leiche
s. d.
Für den
Gerichtsarzt gilt die weite
Erklärung von Leiche
(jedes tote menschliche
Wesen) nicht, da das
Gesetz
weder
Frühgeburten, welche noch keine eigne
Existenz auf die Dauer außerhalb der
Mutter fristen können, noch mißbildete
lebensunfähige
Kinder als Leiche
anerkennt, selbst wenn sie zur Zeit der
Geburt gelebt haben und alsdann gestorben sind. Nach
den
Entscheidungen des frühern preußischen
Obertribunals sind also nur ausgetragene und bei der
Geburt
lebensfähige
Kinder, welche während oder nach der
Geburt sterben, mit zu den toten
Menschen zu rechnen und im Obduktionsprotokoll
gleich ältern Individuen als Leiche
zu bezeichnen. - Leiche in der Buchdruckerei: vom
Setzer ausgelassene
Wörter od.
Sätze.