diejenigen
Kosten ab, welche zur Ausbeutung jener
Quelle
[* 1] erforderlich sind, so erhält man den
Reinertrag derselben. So wäre
der
Reinertrag einer
Unternehmung gleich derjenigen
Summe, welche dieselbe nach Abzug der genußlos erfolgten Aufwendungen abwirft.
Derselbe verteilt sich unter die
Arbeiter
(Lohn), die Kapitalisten
(Zins) und den Unternehmer. Bei richtiger Veranlagung
der
Steuer würde auch diese einen Teil des
Reinertrags ausmachen. Ebenso kann man vom
Reinertrag des
Bodens, eines
Hauses etc.
sprechen.
Von den
BegriffenEinkommen und
Einnahmen unterscheidet sich der
Begriff Ertrag dadurch, daß, während letzterer das Ergebnis einer
Produktionsquelle ist, die erstern von einer
Person (bez.
Kasse) bezogen werden. Mehrere
Personen können
ihr
Einkommen oder Teile desselben aus einer
Quelle schöpfen, wie auch das
Einkommen einer
Person sich aus den
Reinerträgen
mehrerer
Quellen zusammensetzen kann. Man hatte früher viel darüber gestritten, ob es vom Standpunkt der Gesamtheit aus
vorteilhafter sei, den größten Roh- oder den größten
Reinertrag zu erzielen.
Say u. a. entschieden sich mit Rücksicht darauf, daß das
Einkommen des einen
Kosten für den andern sein könne, für den
größten Rohertrag; doch ist diese
Ansicht nicht zutreffend. Man darf die jeweilig vorhandenen, für produktive
Zwecke verwendbaren
ökonomischen
Kräfte als gegebene betrachten. Wenn dieselben (Arbeitskräfte, Kapitalien) so auf die einzelnen
Unternehmungen verteilt werden, daß überall die größten Überschüsse über die stattgehabten Aufwendungen erzielt
werden, so wird auch alsdann die Gesamtsumme der
Güter, welche zum
Leben und zur Kapitalmehrung dienen können, die größte
sein.
Bei jeder andern Verteilung wird man zwar in einzelnen
Unternehmungen und Produktionszweigen größere Erträge gewinnen,
dafür aber wird sich ein um so größerer
Ausfall in andern ergeben. Die Erzielung der größten
Reinerträge
auf allen Einzelgebieten der
Volkswirtschaft hat demnach die ausgiebigste Verwertung der vorhandenen Produktivmittel und die
Erzeugung der den gegebenen wirtschaftlichen Zuständen am meisten angemessenen
Güter zur
Folge. Mit jeder Änderung der Einkommensverteilung,
der
Sitten, Gewohnheiten und aller derjenigen
Ursachen, welche bei der Preisbildung eine
Rollo spielen, würde
auch die vorteilhafteste Verteilung der Produktivmittel auf die verschiedenen Produktionsquellen eine andre werden.
in der
Landwirtschaft eine Wahrscheinlichkeitsberechnung über Rohertrag und
Reinertrag, wie sie von
Grundstücken oder ganzen Landgütern mit Rücksicht auf die maßgebenden Verhältnisse, resp.
unter Zugrundelegung einer diesen angemessenen Betriebsweise und mit Anwendung von Durchschnittszahlen
für
Erträge,
Ausgaben und
Einnahmen erwartet werden können. Je nach dem
Zweck, zu welchem man derartige
Anschläge fertigte,
unterschied man vordem zwischen
Kauf- und Pachtanschlag, Grundanschlag (Sicherheits- oder Kreditwerttaxe, s.
Taxation) und
gewöhnlichem Ertragsanschlag (temporärer Werttaxe) etc., je nachdem man
entweder nur den Einnahmeüberschuß
(Reinertrag), oder den Kaufpreis, oder die Steuerfähigkeit, oder die Beleihungsgrenze
ermitteln wollte.
Die temporäre
Taxe sollte den Wert feststellen, welchen das
Objekt zur Zeit der
Abschätzung
(Tauschwert), die Sicherheitstaxe
aber, ohne Rücksicht auf die Verkehrszustände und den Betrieb, nur den Wert, welchen das
Objekt unter allen
Umständen, ja selbst im Zustand der Verwahrlosung, haben sollte
(Grundwert). Bei
Kauf- und Pachtanschlägen mußten auch noch
die besondern
Bedingungen mit in Berücksichtigung gezogen werden, und es galt darum, die angemessenen
Preise zu normieren.
Zum
Zweck der
Expropriation und der Erbschaftsauseinandersetzungen kamen wieder andre
Gesichtspunkte in Betracht. Es ist aber
die
Notwendigkeit besonderer
Arten von Ertragsanschlägen je nach den
Zwecken, zu welchen diese angestellt werden, nicht mehr
einzuräumen, und noch viel weniger kann die bisherige sehr oberflächliche Art der
Veranschlagung noch
Empfehlung verdienen.
Ein gut gefertigter
Anschlag muß zu allen genannten
Zwecken brauchbar sein; wohl aber kann unter Umständen ein
abgekürztes
Verfahren den Vorzug verdienen, natürlich vorausgesetzt, daß es das Wesentliche bringt, und in wieder andern
Fällen kann einfache
Schätzung des Kapitalwerts genügen.
Die
Grundstücke, die Gebäude, die Gegenstände des sogen. Inventars (Vieh, Geräte,
Maschinen, Vorräte aller Art etc.) sowie
die Pertinenzien eines
Guts und sogar die
Gerechtsame bilden Vermögensobjekte, welche alle in Geldeswert
veranschlagt werden können.
Ihre richtige Verwendung zu einem den Verhältnissen angepaßten Betrieb gewährt erst die Möglichkeit
der Erzielung eines geschäftlichen
Gewinns. Auf die
Höhe desselben sind Betriebsamkeit,
Geschick und Fleiß des Bewirtschafters
von nicht minderm Einfluß als die Vermögensteile, und in der
Landwirtschaft gibt es überall eine rätliche
Grenze der Kapitalsverwendung in Bezug auf den
Grund und
Boden, welche ohne
Schaden weder überschritten, noch unerreicht gelassen
werden darf.
Mit dem erforderlichen
Kapital lassen sich aber sehr verschiedenartige Betriebseinrichtungen treffen, welche gleichwertig
sein können, so daß nur mit Rücksicht auf den gegebenen
Fall, nicht aber summarisch nach allgemeinem
Schema eine
Veranschlagung zu treffen ist. Das bloße Gegenüberhalten von
Ausgaben und
Einnahmen aber kann nirgends genügen,
da stets Zuwendungen dauernder Art zu machen sind, welche den Geschäftsgewinn oder
Reinertrag sehr viel kleiner erscheinen
lassen, wenn sie nicht zum
Ausdruck kommen; dies ist nur dann möglich, wenn derAnschlag auf ordentliche
Buchführung mit Anfangs- und Schlußinventur sich stützen kann (vgl.
Buchhaltung, landwirtschaftliche). Am einfachsten ist
also die bloße Preisermittelung von
Grundstücken (s.
Bonitierung).
Soll aber ein ganzes
Gut zum
Zweck der
Prüfung einer
Kauf- oder Pachtzinsforderung oder der Feststellung der anzulegenden
Summe
und der Rentabilität derselben veranschlagt werden, dann muß zuvor festgestellt sein, wie das betreffende
Gut mit Rücksicht auf alle Verhältnisse am rationellsten zu bewirtschaften ist, und kann erst auf
Grund der festgestellten
Einrichtung das wirtschaftliche Ergebnis berechnet werden. Ein Ertragsanschlag zerfällt also in mehrfache
Arbeiten.
Soll jedoch nur der hypothekarisch zu gewährende
Kredit ermittelt werden, dann genügt die bloße Kapitalschätzung
der
Grundstücke und Gebäude, wozu da, wo man sogen. eisernes Inventar als quasi
Zubehör des
Guts hat, auch dieses noch mit
in Betracht kommen kann. Es ist also für den
Kredit nicht eine besondere Art von sogen. Grundwerttaxe festzustellen, sondern
hierzu nur ein Teil des zur Bewirtschaftung erforderlichen
Kapitals und dieses nicht nach seinem
Ertrag,
sondern nur nach seinem Wert zu ermitteln. Da endlich, wo die Steuerfähigkeit des Landwirts zu berechnen ist, sollte nichts
andres als seine gesamte
Einnahme maßgebend sein; es wird aber bis jetzt in Form der
Grundsteuer dem
Wesen nach nur der
Grund-
und
Bodenwert oder dessen
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