Eigenschaft
,
unterscheidendes Merkmal einer
Person oder
Sache. Man teilt die Eigenschaften
in 1)
wesentliche (notwendige), die der
Person oder
Sache nicht fehlen dürfen, ohne daß diese aufhören, zu sein, was sie sein
sollen, und die ihrerseits wieder zerfallen in konstitutive oder grundwesentliche, z. B.
die Vernünftigkeit des
Menschen etc., und in konsekutive oder abgeleitete wesentliche, z. B.
die Irrtumsfähigkeit, insofern sie aus der Beschränktheit der menschlichen
Kräfte hervorgeht;
2) außerwesentliche (zufällige) Eigenschaften
, die einer
Person oder
Sache wohl fehlen können, ohne daß diese deshalb aufhören,
zu sein, was sie sein sollen;
3) eigentümliche Eigenschaften
, Eigenschaften
im engern
Sinn, einer
Person oder
Sache ausschließlich zukommende Eigenschaften;
endlich 4) gemeinsame Eigenschaften
, z. B. das Dasein, Beweglichkeit
der
Tiere etc.