Ordnung
,
im allgemeinen eine nach bestimmten leitenden
Gesichtspunkten geschehene, regelmäßige
und zweckmäßige Zusammenstellung einer oder mehrerer
Reihen von
Dingen und
Handlungen. In wissenschaftlichen
Systemen ist Ordnung
eine
der Hauptabteilungen, die gewöhnlich unter eine
Klasse gestellt ist und
Gattungen unter sich hat, z. B. in den naturhistorischen
Systemen. Im juristischen
Sinn bezeichnet Ordnung
(ordinatio) ein umfassendes
Gesetz, durch welches ein bestimmtes
Rechtsgebiet normiert wird, z. B.
Zivil- und
Strafprozeß-,
Gemeinde-,
Kirchen- und Polizeiordnung.
In der
Geometrie und
Arithmetik
sind Ordnungen
im allgemeinen Abteilungen mathematischer
Größen, welche nach besondern Einteilungsgründen bestimmt werden.