Rittergüter
(Praedia nobilia s. equestria), ursprünglich solche
Güter, deren
Eigentümer Ritterdienste
leisteten (ursprünglich persönliche Leistungen, später auch Geldleistungen, daher die Ritterpferdsgelder) und mancherlei
Vorrechte genossen. Diese Vorrechte, deren
Besitz ursprünglich Ritterbürtigkeit bedingte, wurden mit der Zeit als
Zubehör
der Rittergüter
selbst angesehen (nobilitas realis). Zu ihnen gehörten vorzugsweise
Befreiung von bäuerlichen und öffentlichen
Lasten
(Steuern,
Einquartierung,
Fronen etc.), für welche der Ritterdienst ehemals als
Äquivalent gegolten hatte, ferner Landstandschaft,
Patrimonialgerichtsbarkeit, Jagdgerechtigkeit,
Fischerei,
[* 3] Baugerechtigkeit, Mühlenzwang und andre
Bannrechte. Die neuere Zeit
hat diese Vorrechte beseitigt; während früher nur Adlige Rittergüter
besitzen konnten, dürfen jetzt auch
Bürgerliche dergleichen
erwerben.