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Schwarzburg
,
[* 3] altes deutsches Fürstengeschlecht, dessen ununterbrochene
Stammreihe mit Sizzo,
Gra- fen von
S. und von
Käfernburg
(gest. 1160), be- ginnt. Dessen ältester Sohn
Heinrich folgte dem
Vater als
Graf von S., der jüngere,
Günther, als
Graf von
Käfernburg. Als aber
Heinrich, der kin- derlos war, auf dem Reichstage zu
Erfurt
[* 4] 1184 durch den Einsturz
einer
Decke
[* 5] den
Tod fand, erbte
Günther auch S. Von feinen
Söhnen wurde
Gün- ther der Stammvater des 1385 erlofchcnen Hauses
der
Grafen von
Käfernburg, während
Heinrich die Stammlinie des grast.
Haufes S. fortfetzte. Hein- richs XII. jüngerer Sohn Günther ff. d.) wurde 1349 zum deutschen König erwählt. Sein Bruder Heinrich, gest. 1337, pflanzte den Stamm des Hau- ses fort. Ein Nachkomme Heinrichs in der fiebenten Generation, Graf Günther XI^. von S. und Arn- stadt, gest. 1552, wegen feines Reichtums «Der Reiche» oder «Mit dem fetten Maule» genannt, der auch die Reformation einführte, ist der nächste ge- meinschaftliche Stammvater der beiden noch blühen- den Linien des Haufes.
Von seinen vier
Söhnen wurde nach mchrern
Teilungen und dem
Tode zweier
Brüder 1599
Johann
Günther
Stifter der Linie zu Schwarzbur
g-Sondershaufen
(s. d.), die anfangs die Linie zu
Arnstadt
[* 6] hieß, und
Albert VII. der Ahnherr der Linie zu Schwarzbur
g-Rudolstadt
(s.d.). Zu Anfang des 14. Jahrh, bestanden die
Stamm- lande des Hauses aus den Reichslehen S., Vlanken-
burg und Königsee.
Die meisten Erwerbungen machte es seit der Zelt des Königs
Günther. Es war von
Kaiser
Karl IV. mit Rudoljtadt als böhm.
Lehn,
von Kurmainz mit
Sondershausen,
[* 7] von Kursachsen mit
Frankenhausen, von
Sachsen-Weimar mit
Arnstadt und
Käfernburg
(seit 1446), von
Sachsen-Gotha mit Ilm und
Paulinzelle belehnt; andere
Lehen hatte es von Fulda
[* 8] und Hessen-Cassel. Das ganze
Besitz- tum zerfiel in die Obere und in die Untere Herrfchaft S. Nur auf ersterer ruhte die Reichsstanoschast der
Grafen von
S., weshalb bei
Teilungen jede Linie in beiden Herrfchaften Besitzungen echalten mußte. -
Vgl. Hellbach, Archiv von und für ^. (Hildburgh. 1787);
derf., Grundriß der Genealogie des Haufes 3. (Rudolst. 1820)'. Iunghans, Gefchichte der schwarzb.
Regenten (Lpz. 1821); Apfelstedt, Gefchichte des fchwarzb. Haufes (Sondersh. 1856); Leo, Ter- ritorien des Deutschen Reichs, Bd. 2 (Halle [* 9] 1867).
Schwarzbur
gbund, eine
Vereinigung von fünf christl. (lutherischen) Verbindungen zu
Berlin,
[* 10] Er- langen, Greisswald,
Halle,
Leipzig.
[* 11] Die
Grund- sätze sind im allgemeinen die des Wingolf, doch wohl noch strenger lutherisch. Seinen
Namen hat der
Bund davon,
daß er im
Sommer 1886 zu
Schwarz- burg gegründet wurde, wo noch aller 2 Jahre sich die
Vertreter vcrfannneln.
Schwarzburg-Nudolstadt, ein zum Deutfchen
Reiche gehöriges Fürstentum, dem Flächeninhalt nach der 19., der Einwohnerzahl
nach der 21. Vundes- ftaat, in
Thüringen gelegen, hat 940,6i qwu und umfaßt den größern
Teil der schwarzb.
Oberherr- schaft (732,70 q^m) und den kleinern (östlichen) der Unterherrfchaft (207,83 ykm), von denen ersterer wiederum aus zwei, letzterer aus drei getrennt liegenden Stücken Landes besteht. (S. die Karte: Königreich Sachsen, [* 12] Provinz Sachsen süd- lich er Teil^ und Thüringische Staaten, beim Artikel Sachsen, Königreich.) Das Land ist in beiden Teilen gebirgig und namentlich im obern reich an Wald. In der Ober- herrschaft, welche mit ihrem südl. Teile im Thü- ringer Walde liegt, ist der höchste Punkt der Wurzel- berg (872 m); in der Unterherrschaft der Kyffhäufer (486 m); in jener ist der Hauptfluß die Saale mit Loquitz und Schwarza, in dieser die Wipper.
Das Land hat mehrere durch Naturschönheit ausgezeich- nete Punkte, besonders in der am Nordabfall des Thüringer Waldes gelegenen Oberherrfchaft. Außer dem romantischen Thal [* 13] der Schwarza (s. d.) werden die Klosterruinen Paulinzelle (s. d.) und (in der Unter- herrschaft) die Trümmer der alten Kaiferburg aus dem Kyffhäufergebirge (s. d.) häufig befucht. Fran- kenhaufen und Vlankenburg find befuchte Badeorte. S. hatte 1885: 83836,1890: 85863 (41570 männl., 44293 weibl.) E., d. i. 91 E. auf 1 ykm, darunter 397 Katholiken und 71 Israeliten.
Auf die Ober- herrfchaft entfielen 68262, auf die Unterherrfchaft 17 601 E. Das Fürstentum hat 8
Städte und 159 Dörfer.
Hauptstadt ist Rudolstadt
[* 14] (s. d.). Das Fürstentum zerfällt in 3 Landratsämter:
Landrats- ämter
gen '^Z ZL iZ^ W 464,09 5331 8668 39080 84 290 268,72
4186 6344 29132 109 69 207,83 3249 4036 17601 85 38 Nudolstadt . . 464,09 5331 8668 39 080 84 290 27 Königsee . . . 268,72 4186 6344 29132 109 69 4 Fran'tcnhausen
207,83 3249 4036 17601 85 38 40 Das Landratsamt Frankenhaufen bildet die Unter- herrfchaft.
Von der Gesamtstäche sind etwa 42 Proz. land- wirtschaftlich benutzt: 1892 waren bebaut mit Roggen 7163 Ka, Weizen 2884, Gerste [* 15] 3767, Kar- toffeln 5524, Hafer [* 16] 4891 und Wiesen 7482 ba. Geerntet wurden 9335 t Roggen, 4438 Weizen, 5581 Gerste, 64133 Kartoffeln, 5475 Hafer und 19562 t Wiefenhcu. Am wurden ge- zählt 3094 Pferde, [* 17] 19847 Stück Rindvieh, 29946 Schafe, [* 18] 24846 Schweine, [* 19] 16006 Ziegen und 3620 Bienenstöcke. Die Forstwirtschaft ist befonders im Thüringer Walde von Wichtigkeit, wo sie für manche Ortschaften Hauptquelle desErwerbs bildet. 19 691dH Wald sind herrschaftliche Forsten.
Vorherrschend ist Nadelholz. Der Bergbau [* 20] liefert in der Oberherr- schaft Eifen-, Kupfer- und Alaunerze, Marmor und Schiefer, in der Unterherrfchaft Braunkohlen. Die Saline in Frankenhaufen liefert Kochsalz. Die In- dustrie erstreckt sich auf Spinnereien, Glashütten, Eifcngicßcreicn, Mühlen, [* 21] Brauereien, Gerbereien, Fabrikation von Woll- und Tuchwaren, Porzellan mit Porzellanmalerei, Tabak [* 22] und Cigarren, Maschi- ncn, Farben, Vleiweiß und Chemikalien.
Außerdem bcsteben Drahtweberei, Holzfchnitzerei, Perlmutter- knopfdrchcrci, Buch- und Steindruckereien. Die Ge- samtlänge der Chausseen inderObcrherrschaft beträgt 260,4, in der Unterherrschast 40,8 Km; die Länge der Eisenbahnen (1892/93) 30,3 kin, darunter 7, km Nebenbahnen. Die obere Herrschaft (Leutenberger Bezirk) wird von der Prcuß. Staatsbabn Gera- Eichicht und der Saalbahn mit Zweigbahn Schwarza- Blankenburg berührt. Versassung und Verwaltung. Das Für- stentum ist eine konstitutionelle, im Mannsstamm des gleichnamigen Hauses erbliche Monarchie und erhielt 1816 eine ständische Verfassung, die und umgestaltet wurde. Der Landtag besteht aus 16 Abgeordneten, von denen 4 von den Höchstbesteuerten und 12 durch direkte geheime Wahl auf drei Jahre gewählt werden. Zur ¶