forlaufend
Forstlehr-163
institut in Eisenach
, eine Zeichcnschulc in
Weimar
[* 3] nnd Eisenach
,
[* 4] höhere Mädchenschule (Eophienstift) in
Weimar; ferner besteht
ein
Taubstummen- und Blin- deninstitnt, ein Waiseninstitut, welches seine Pfleg' linge in Familien versorgt, und in den größern
Orten Baugewerkcn- und gewerblicbe Fortbildungsschulen. Anderwcite Vildungs- und wissenschaftliche Anstal- ten sind in
Weimar:
die Hauptbibliotbek (200000
Bände) mit einer besondern Militärbibliothek (6000
Bände) und einer
Plan-
und Landkartensammlung (7500
Stück): das
Geheime Haupt- und
Staats- archiv, mit welchem das Landesgrenzkarten- und Flurkartenarchiv
verbunden sind, das großberzogl.
Hausarchiv, das sachsen
-ernestinische Gefamtarckiv, das Museum, das Hoftheatcr und die Hofkapelle, die Orchester- und
Musikschule
und die Kunstschule; in
Jena
[* 5] die Universitätsbibliothek, in Eifcnach die Wartburgbibliothck.
Verfassung
und
Verwaltung. Das
Großherzog- tum ist eine konstitutionelle, im Mannsstamm des gleichnamigen Hauses erbliche Monarchie.
Der!
Großherzog führt den
Titel «Königliche
[* 6] Hoheit». Das Grundgesetz stammt vom
das
Wahlgesetz vom Der Landtag bildet eine Kammer und besteht aus 31 auf drei Iabre gewählten
Abgeordneten, und zwar 1 aus der be- güterten ehemaligen Neichsritterschaft, 4 der größcrn Grundbesitzer, 5 der Höchstbesteucrtcn
von wenig- stens 3000 M. jährlicher
Rente und 21 aus allge- meinen indirekten
Wahlen im ganzen Grosiberzog- tum.
Zur Wahlberechtigung ist das 25., zur Wähl- barkeit das 30. Lebensjahr erforderlich. Wählbar ist jeder
selbständige, unbescholtene
Staatsbürger, mit Ausnahme der verantwortlichen Mitglieder des
Staatsministeriums. Die ordentlichen
Landtage werden von drei zu drei Jahren, außerordentliche nach Bedürfnis bernfen. Im
Bundesrat hat das Großhcrzogtum eine
Stimme und wablt in den Reichstag drei
Abgeordnete (Wahlkreise
Weimar-
Apolda
[* 7] 1895: Abgeordneter Reichmuth,
Bund der Landwirte; Eisenach
-Dermbach: Cassclmann, frei- sinnige Volkspartei;
Weida-Auma:
Walter, natio- nalliberal).
Das Staatsministerium ist die oberste Verwaltungsbehörde und zerfällt in drei Departe- ments:
1) Departement des Kultus (in Verbindung ! mit dem Kirchenrat);
2) das Departement des Liu- ßern und Innern, des großherzogl. Haufes und der Justiz;
3) das Departement der Finanzen. Unter dem Departement des Innern stehen als Landes- verwaltungsbehörden, außer der Generalablösungs- kommission, die fünf Bezirksdirektoren, denen ein j nach Analogie des Landtagswahlgefetzes gewähl- ter Bezirksausschuß beigegeden ist, welcher bei Be- ratung und Entscheidung bestimmter Gegenstände mitzuwirken hat. Unter dem Iustizdepartement steht das gemeinschaftliche thüring. Oberlandes- gericht in Jena. Die Zuständigkeit desselben be- mißt sich in denjenigen Rechtssachen, auf welche die Reichsprozeßordnungen Anwendung finden, nach den einschlagenden Bestimmungen (§§. 123, 160) des Rcichsgerichtsverfassungsgesctzes. In an- dern Angelegenheiten ist es Gericht des Großberzog- tums und hat die Zuständigkeiten des aufgebobenen Appellationsgerichts zu Eifenach und des frühern Oberappellationsgerichts zu Jena.
Unter dem Fi- ! nanzdcpartement stehen Rechnungsämter, Forst- i l)ehörden,Vergbaubehörden,dieLandesvermessungs- ! und Steuerrevisionen, der großherzogl. General- inspektor und die landwirtschaftliche Centralstelle mit den bezüglichen Instituten. Die Militärverwaltung ist 1867 an Preußen [* 8] übergegangen; das Groß- berzogtum stellt das 5. thüring. Infanterieregiment Nr. 94 (Großherzog von Sachfen), welches zur 22. Division des 11. Armeekorps gehört.
Das Wappen besteht in einem qua- drierten Hauptschild mit den Zeichen von Thüringen, Meißen, [* 9] Henneberg, Blanken - hain, Neustadt [* 10] und Tautenburg, und einem Mittclschild mit dem sächs. Stammwappen (fünf fchwarze Balken in tenkranz). DasGanze ist mit der Königskrone bedeckt und der Schild [* 11] vom Falkenorden umhängen; die Landesfarben sind Schwarz-Gold-Grün. Orden [* 12] des Großherzogtums ist der Hausorden der Wachsamkeit oder vom Wei- ßen Falken (s. Falkenorden).
Finanzen. Die jährlichen Einnahmen und Aus- gaben beliefen sich nach dem Budget von 1893 bis 1895 auf 8 733 584 M. Unter den Einnahmen be- finden sich aus Fiskalvermögen 2 814 275, indirekte Steuern und Reichssteueranteil 2 545 919 und all- gemeine direkte Steuern 1824965 M.; unter den Ausgaben sind Ausgaben für Rcichszwecke 2 417 090, Staatsverwaltung 2 713 646, Sicherheitsanstalten 218150, Kircken, Schulen u. s. w. 1387 601 M. Die durch Aktiva mehr als gedeckte Staatsschuld beträgt (Anfang 1894) 5 068 560 M. Geschichte.
Die Linie
Sachfen-Weimar wurde 1640 von Wilhelm, dem fünften der elf
Söhne des
Her- zogs
Johann von
Weimar, gestiftet. (S. Ernestinifche
Linie.) Neben der
Weimar. Hauptlinie unter
Johann Ernst entstanden ohne förmliche Landesteilung die Residenzen für
Adolf Wilhelm
in Eisenach
, für
Io- bann
Georg in Marksuhl und für
Bernhard in
Jena. Erst entstanden durch
Erbteilung die Linien
Weimar, Eisenach
und
Jena. Nachdem
Jena 1690, Eisenach
1741 erloschen war, vereinigte
Herzog
Ern st
Augu st
von
Weimar wieder sämtliche Besitzungen des alten Fürstentums und stellte das- selbe vor fernern
Teilungen sicher durch Einführung
der Primogenitur und des Hausgesetzes von 1724. Nach seinem
Tode (1748) folgte ihm fein minder- jährig
er
S oh n
Ern st
A u g
u st K o n st anti n unter Vormundschaft
Herzog
Friedrichs III. von Gotha,
[* 13] der jedoch auf kccherl.
Befehl die
Verwaltung von
Wei- mar an den
Herzog Iosias von Coburg
[* 14] abtreten mußte und nur die von Eisenach
behielt. Der junge Fürst vermählte sich 1756 mit
(Anna)
Amalia, Prinzessin von Vraunschweig, starb aber schon 1758, und ihm
folgte fein unmündiger Sohn
Karl
August (s. d.). Der
Kaiser erklärte die erst 19 I. alte
Her-
zogin-Mutter 1759 zur Rcgentin
und Vormünderm ihres
Sohnes. Unter
Karl
August, der 1775 die selbständige Regierung antrat, ward
Jena ein
Sammelpunkt der ausgezeichnetsten Gelehrten sowie
Weimar durch
Goethes, Herders,
Schillers u. s. w.
Berufung der Musenhof jener
Zeit. 1806 hatte er sich an
Preußen angeschlossen und mußte dem Rheinbunde beitreten, womit er souverän wurde.
AufdemWienerKongreß erhielt
Karl
August die großherzogl. Würde und eine Gebietsvermehrung 11*
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