Karl Jos.
Benjamin, Staatsmann, geb. zu
Brieg
[* 8] i. Schl., trat nach beendeten Rechtsstudien 1848 in
den preuß. Justizdienst. 1859 in das Handelsministerium berufen, war er erst als Hilfsarbeiter,
seit 1864 als vortragenderRat in der unter
Delbrücks Leitung stehenden
Abteilung für
Handel und
Gewerbe
thätig. 1864 leitete er die Verhandlungen einer über die
Reform der Gewerbeordnung beratenden Sachverständigen-Kommission,
vertrat 1867 den Norddeutschen
Bund bei der Weltausstellung und der internationalen Münzkonferenz in
Paris
[* 9] und präsidierte 1870 - 71 den
Beratungen für die Organisation einer gemeinsamen
Statistik der deutschen
Staaten. 1871 wurde Herzog Direktor
der für die elsaß-lothr.
Verwaltung gebildeten
Abteilung des Reichskanzleramtes. Als infolge der durch seine
Hand
[* 10] vorbereiteten Umgestaltung der Landesverfassung
von Elsaß-Lothringen
[* 11] die
Abteilung des Reichskanzleramtes aufgelöst und der Sitz der obersten
Verwaltung nach
Straßburg
[* 12] verlegt
wurde, führte als
Staatssekretär an der
Spitze des neugebildeten Ministeriums die neue Organisation ein,
schied aber schon im nächsten Jahre (Juli 1880), da er die Grundsätze der Manteuffelschen Politik in den
Reichslanden nicht
zu teilen vermochte, unter vorläufiger Versetzung in den
Ruhestand aus. 1881 und 1882 unternahm er eine
Reise durch die
Vereinigten Staaten,
[* 13] Mexiko
[* 14] und
Südamerika,
[* 15] deren Ergebnisse er u. d. T. «Reisebriefe
aus
Amerika»
[* 16] (2 Bde., Berl.
1884) veröffentlichte. Seit 1885 steht er mit an der
Spitze der Neuguinea-Compagnie.
Robert, Fürstbischof von
Breslau,
[* 17] geb. zu Schönwalde in
Schlesien,
[* 18] erhielt 1848 die Priesterweihe,
wurde 1851
Kaplan an der Hedwigskirche zu
Berlin,
[* 19] 1857 Curatus
an St.
Adalbert in
Breslau, 1863 Pfarrer und
Erzpriester in
Brieg, 1870 Propst
an St. Hedwig in
Berlin und im Mai 1882 vom Papst zum Fürstbischof von
Breslau ernannt. Da
Herzog für friedfertig und versöhnlich galt, erließ ihm die preuß. Regierung die
staatliche Eidesleistung. Indes schon forderte Herzog in einem Rundschreiben die sog.
Staatspfarrer zur Unterwerfung
auf und kurz darauf störte er das konfessionelle Einvernehmen durch einen
Erlaß über Mischehen,
der bestimmte, daß letztere nur durch die kath.
Trauung in kirchlich gültiger
Weise geschlossen werden könnten, daß diese
aber versagt werden müsse, wenn ihr eine evang.
Trauung folgen solle. Herzog starb -
Vgl.
Meer,
Robert Herzog (in «Der
Episkopat der Gegenwart», Heft 28, Würzb. 1876).