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45 fünf obligaten Gebetrufen sind noch zwei außerordentliche zu erwähnen, wodurch von vielen Moscheen zweimal während der Nacht die Gläubigen zu Andachtsübungen aufgerufen werden.
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45 fünf obligaten Gebetrufen sind noch zwei außerordentliche zu erwähnen, wodurch von vielen Moscheen zweimal während der Nacht die Gläubigen zu Andachtsübungen aufgerufen werden.
im türk. Staate Titel derjenigen richterlichen Personen, welche alle auf fromme Stiftungen (Wakuf, s. d.) bezüglichen Prozesse und sonstigen Angelegenheiten in letzter Instanz zu entscheiden haben. (S. Ulemâ.)
Pelzwärmer, eine Röhre von Pelzwerk, [* 2] die sich schon an der Schaube [* 3] des 16. Jahrh, und zwar zu beiden Seiten befand, um in kalter Jahreszeit die Hände zu schützen, aber sich auch schon in der jetzt üblichen Form auf einem Wandbilde von Ben. Gozzoli, also im 15. Jahrh., findet. In seiner heutigen Gestalt kam der in der zweiten Hälfte des 17. Jahrh, auf; er wurde nicht nur auf der Straße und im Winter, sondern auch zu Hause und in Gesellschaften, oft in absonderlicher Form, wie in der von kleinen Hunden, getragen.
Noch 1701 bei der Krönung in Königsberg [* 4] hatten alle Damen den Muff zur großen Hoftoilette. Um 1680 fanden auch die Männer Gefallen an diesem Toilettenstück und gaben ihm oft unglaubliche Dimensionen; sie trugen ihn wie die Frauen an Schnüren und gaben solchen von Leopardenfell den Vorzug. Gegen Ende des 17. Jahrh. verwendeten die Damen statt des Pelzwerks häufig Seide, [* 5] Sammet und Plüsch in bunten Farben, welche Stoffe reich abgenäht und mit Quasten und Schleifen, wie auch noch in der Gegenwart, geschmückt wurden; auch färbte man weißes Pelzwerk blau, rosa oder grün. In den letzten Jahrzehnten des 18. Jahrh. kamen, und zwar zunächst in England, große Muff bei den Herren wieder in Gebrauch, eine Mode, die auch auf dem Kontinent Anklang fand, der aber durch die Französische Revolution ein Ende bereitet wurde.
s. Röhren. ^[= Geißlersche, s. Elektrische Lichterscheinungen.] [* 6]
Muffel,
Vorrichtung zum stärkern Erhitzen von Gegenständen, die weder mit dem Brennmaterial noch mit den Feuerungsgasen
in unmittelbare Berührung kommen sollen. Die Muffel
ist ein aus feuerfestem
Thon oder auch aus
Gußeisen angefertigter
Behälter von einer dem zu erhitzenden Gegenstand angepaßten Form, der so in einem Ofen, dem
Muffelofen, angebracht ist,
daß seine ganze Außenfläche, mit Ausnahme der an der Vorderwand des Ofens herausnehmbaren, mit einem Schauloch versehenen
Einsatzöffnung und einigen von
Mauerwerk unterstützten
Stellen, vom
Feuer umgeben wird.
Man bedient sich des
Muffelofens zum
Einbrennen gewisser
Farben in der Porzellan- und
Glasmalerei,
[* 7] zum Einschmelzen der Emaille,
zu vielen Zwecken der Hüttenprobierkunst, bei der Untersuchung des
Silbers und des
Goldes auf ihren Feingehalt, im chem. Laboratorium
[* 8] bei der
Darstellung von
Aschen organischer
Substanzen u. a. Die größten Muffel
kommen zur Verwendung bei gewissen
Formen der Glaubersalzöfen sowie beim Abrösten von Arsenmetallen bei der Gewinnung der arsenigen Säure.
Muffelfarben,
in der Porzellanmalerei diejenigen Farben, die auf die Glasur aufgetragen und bei mäßiger Hitze in der Muffel eingebrannt werden, zum Unterschied von den Scharffeuerfarben, die unter der Glasur liegen und der vollen Glut des Porzellanofens ausgesetzt gewesen sind.
Auch sind die meisten
Farben der
Glasmalerei Muffel
farben.
s. Muffel. ^[= Vorrichtung zum stärkern Erhitzen von Gegenständen, die weder mit dem Brennmaterial noch mit ...]
Friedr. Ferd. Karl, Freiherr von, nach einem alten Familiennamen Weiß genannt, preuß. Generalfeldmarschall, geb. zu Halle [* 9] a. S., trat 1790 in ein Füsilierbataillon, wohnte 1792–94 den Rheinfeldzügen bei, nahm an Vermessungen teil und wurde 1803 als Hauptmann in den Generalstab versetzt. Den Feldzug von 1806 machte er als Generalstabsoffizier beim Korps des Fürsten von Hohenlohe, den Rückzug bei Blüchers Korps mit, für den er 7. Nov. die Konvention von Ratkau abschloß. 1809 trat er in sächs.-weimar.
Civildienste, kehrte aber 1813 nach Preußen [* 10] zurück, wurde Oberstlieutenant im Generalstabe und nach Ablauf [* 11] des Waffenstillstandes Generalquartiermeister der schles. Armee. Müffling blieb in dieser Stellung in Blüchers Hauptquartier bis zur Einnahme von Paris, [* 12] wurde nach der Schlacht bei Leipzig [* 13] Generalmajor und 1814 Chef des Generalstabes der unter Kleist am Rhein zurückgebliebenen Armee. Dem Feldzuge von 1815 wohnte er als preuß. Bevollmächtigter in Wellingtons Hauptquartier bei.
Nach der Kapitulation von Paris wurde er Gouverneur der Hauptstadt. Er blieb dann bei der Occupationsarmee und war 1818 auf dem Kongreß zu Aachen [* 14] thätig. 1821 zum Chef des Generalstabes der Armee ernannt, veranlaßte er viele Verbesserungen im Vermessungswesen und führte zur Darstellung der Erhebungen des Erdbodens die nach ihm benannte Zeichenmanier ein (s. Terrainzeichnung). [* 15] 1829 erhielt er eine Sendung nach Konstantinopel [* 16] und vermittelte den Frieden zu Adrianopel zwischen Rußland und der Türkei. [* 17]
Bald darauf (26. Nov.) wurde er kommandierender General des 7. Armeekorps, 1838 Gouverneur von Berlin, [* 18] 1841 Präsident des Staatsrats. Auf sein Ansuchen erhielt er 1847 den Abschied, wobei er zum Generalfeldmarschall ernannt wurde. Er starb zu Erfurt. [* 19] Von seinen Schriften, die unter der Chiffre C. Von W. erschienen, sind zu nennen: «Die preuß. und russ. Campagne im J. 1813» (Bresl. 1813),
«Geschichte des Feldzugs der Armee unter Wellington und Blücher 1815» (Stuttg. 1817),
«Zur Kriegsgeschichte der J. 1813 und 1814; die Feldzüge der schles. Armee» (2. Aufl., Berl. 1827),
«Betrachtungen über die großen Operationen und Schlachten [* 20] der Feldzüge von 1813 und 1814» (ebd. 1825),
«Napoleons Strategie im J. 1813» (ebd. 1827).
Aus seinem Nachlaß erschien: «Aus meinem Leben» (ebd. 1851; 2. Aufl. 1855);
doch ist dies Werk keine unbedingt zuverlässige Quelle. [* 21]
s. Mouflon.
See, s. Ansanto. ^[= (Lago di A. oder bei den Alten Lacus Ampsanctus), kleiner See im neapolit. Apennin, ...]
ein der Ulema-Korporation angehöriger Gelehrter, welcher nach dem Scher-i-Scherif, dem religiösen kanonischen Recht, über obschwebende Rechtsfragen Gutachten (Fetwas) abgiebt. Jedes mohammed. Tribunal (Mehkeme) besitzt neben dem Kadi (Richter) auch seinen Mufti. Der Mufti steht im Range unter dem Kadi und hat in der Regel keine andere Beförderung zu erwarten, als die Versetzung zum Tribunal einer bedeutendern Stadt. Der oberste Mufti des Islams ist der Großmufti von Stambul, mit dem Titel Scheich uI-Islâm, welcher auf gleicher Rangstufe mit dem Großwesir, der Vertreter des religiösen Gesetzes, an der obersten Staatsstelle ist. Sein Gutachten muß in religionsgesetzlicher Beziehung zu den Verfügungen der Regierung und zu jeder Staatshandlung eingeholt werden. Er ist das ¶