Wakuf
(die türk. Aussprache des arab. wakf, «Feststellung»),
in der Mehrzahl Ewkâf (arab. aukâf), eine den mohammed.
Ländern eigentümliche Form gebundenen Eigentums, welches, in seiner
Gesamtheit die
Dotation der religiösen
Bildungs-,
Kultus- und Wohlthätigkeitsanstalten ausmachend und
dem freien Verkehr entzogen, mit der
Toten Hand (s. d.) des Occidents verglichen werden kann. Das Wakuf.
Ist
von dreierlei Art. Zunächst wurde es begründet durch die von den Eroberern gleich nach der Besitzergreifung der
Länder,
in denen sie sich festsetzten, den Moscheen und Kultusanstalten zugewendeten und als deren
Dotation bestimmten
Liegenschaften.
Dazu kamen dann fromme
Stiftungen sowohl der spätern Herrscher wie auch begüterter
Unterthanen, als Lehranstalten,
Bibliotheken,
Bäder, Armenküchen (s. Imaret), Siechenhäuser,
Brunnen,
[* 2] neu errichtete Moscheen und die für den
Unterhalt erforderlichen
Dotationen. Diese Wakuf
nennt man «gesetzliche», d. h.
in der «Scheri'a» (s. d.)
begründete
Stiftungen. Außerdem bildete sich eine dritte Art von Wakuf
heraus, welche man «landesübliche»
(âdijja), d. h. im Gewohnheitsrecht (Âdat) wurzelnde
Stiftungen nannte. Diese bestehen in einer Menge in Privatbesitz befindlicher
Grundstücke, deren Eigentümer sie unter Erlegung von 10 bis 15 Proz. vom Taxwert als Wakuf
anerkennen
ließen, um sie sodann
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