Freiherr
,
im Mittelalter auch Edelherr, die ursprüngliche Bezeichnung eines wahrhaft
«Freien
Mannes»,
der in seinem Gebiete nach keiner
Richtung hin einem andern unterthan oder von solchem abhängig war. (S.
Freie Herren.)
Der von
derartigen
Dynasten schon im 14. Jahrh. gebrauchte
Titel Freiherr
wich bei diesen allmählich dem
Grafen- und Fürstentitel, während
er zur Bezeichnung einer eigenen hinter dem Grafenstande rangierenden
Klasse des niedern
Adels wurde. In
neuester Zeit verlor der Freiherr
entitel dadurch, daß er in einzelnen
Ländern nicht mehr als höhere, den
Besitz des
Adels
voraussetzende Adelsstufe, sondern unmittelbar mit der Adelsverleihung vergeben wird, immer weiter an Bedeutung. Dem Freiherr
entspricht
der in der Anrede gebräuchliche
Titel
Baron (s. d.).