vorzugsweise oder selbst ausschließlich betroffen, während das Kleinhirn oder Mittelhirn sowie
Sehhügel und Streifenkörper
wenig beeinträchtigt oder normal gebildet zu sein pflegen. Die erworbene Gehirnwassersucht (H. acquisitus) stellt
sich in der
Regel als innerer
Wasserkopf, d. h. als Wasseranhäufung in den Hirnhöhlen, dar; doch ist in manchen
Fällen auch
ein niederer
Grad von äußerm
Wasserkopf oder Wasseransammlung innerhalb der das
Hirn umhüllenden weichen
Hirnhäute damit kombiniert.
Diese Wasseransammlungen kommen bei Individuen jedes
Alters und
Geschlechts vor, führen aber niemals zu einer Formveränderung
oder Vergrößerung des
Schädels, sondern bedingen nur einen der
Menge des vorhandenen
Wassers entsprechenden
Druck auf das
Gehirn,
[* 1] welches dadurch an die festgeschlossene knöcherne Schädelkapsel angedrückt wird. Die
Ursachen
der erworbenen Gehirnwassersucht sind zum Teil rein mechanisch und bestehen in Hindernissen für den Abfluß des Venenbluts
aus dem
Gehirn und seinen
Häuten.
Wenn sich z. B. die venösen
Blutleiter der harten Hirnhaut durch Blutgerinnsel verstopfen, wie dies bei
Entzündungen dieser
Blutleiter geschieht, oder wenn eine selbst kleine Geschwulst die
Blutleiter zusammendrückt und sich somit eine
Blutstockung
im
Gehirn entwickelt, so wird infolge derselben eine gesteigerte Wasserabscheidung im
Hirn stattfinden, und letzteres wird
namentlich dann in den Hirnhöhlen sich anhäufen, wenn die
Venen in der
Wand der Hirnhöhlen betroffen sind. In
diesem
Fall übt das angesammelte
Wasser einen immer mehr steigenden
Druck auf die Hirnmasse aus, dieselbe wird von innen her
an die knöchernen Schädelwände angepreßt, und es stellen sich
Erscheinungen von
Gehirndruck ein, nämlich Abschwächung
der
Intelligenz und der geistigen Thätigkeiten,
Schlafsucht,
Bewußtlosigkeit, ja sogar
Blindheit,
Taubheit etc. Diese schleichende
Form der Gehirnwassersucht nimmt über kurz oder lang stets einen tödlichen
Ausgang.
In den meisten
Fällen beruht die
Bildung des
Wasserkopfes
auf
Entzündung der weichen Hirnhaut und der Gefäßknäuel dieser
Membran. Je nachdem diese
Entzündung schnell oder langsam
verläuft, unterscheidet man einen akuten und chronischen
Hydrocephalus (vgl.
Gehirnhautentzündung). Der sogen.
Dummkoller der
Pferde
[* 2] beruht gleichfalls auf einer erworbenen Gehirnwassersucht.
(Erbgenossenschaften oder
Erbenschaften), eine der ältesten
Formen landwirtschaftlicher
Genossenschaften
zum
Zweck gemeinsamer Bewirtschaftung vonGrund und
Boden, welche sich bis in unsre Zeit auf dem linken
Rheinufer (im Regierungsbezirk
Trier)
[* 8] erhalten hat. Ursprünglich gehörte die gesamte
Gemarkung der
Genossenschaft zu unveräußerlichem
Eigentum, und nur die Hausstellen mit eingefriedigten Hausgärten befanden sich im Sondereigentum der Genossen.
Später (zur Zeit der Katastrierungen, 1811 und 1834) wurden vielfach das Ackerland oder
Äcker und
Wiesen
aus dem
Verband
[* 9] geschieden, und es verblieben nur der
Wald und das Ödland im gemeinsamen
Eigentum und Betrieb, während immer
einzelne herrschaftliche Freihöfe mit ihrem
Areal außerhalb des
Verbandes geblieben waren. An vielen
Orten sind die Gehöferschaften nach
und nach eingegangen. Die mit Rücksicht auf Bodenbeschaffenheit,
Lage und
Entfernung abgegrenzten Teile
der
Flur, Gewanne
(Kämpe, Wannen), möglichst in
Vierecke geteilt, enthalten
je so viele Parallelstreifen, wie einzelne Gehöfer
vorhanden sind. Die Zuteilung fand durch das
Los, bei
Äckern periodisch, bei
Wiesen und haubarem Waldschlag meist jährlich,
statt. Die Anteilsrechte bezeichnete man nach
Pflügen oder nach dem landes- und ortsüblichen
Längen-
oder Getreidemaß oder nach Kerben und Tippelchen, daher das gehöferschaftliche Land auch »Kerbland«
genannt wird.
Vgl.
Hanssen, Die Gehöferschaften im Regierungsbezirk
Trier (Berl. 1863).
[* 12] (Auditus), derjenige
Sinn, vermöge dessen wir
Töne und
Geräusche wahrnehmen. Die Endigungen der
Gehörnerven (nervi acustici) breiten sich in ähnlicher
Weise wie diejenigen des
Sehnervs auf einer kleinen, eng begrenzten
Fläche aus.
Ihre Erregungen kommen durch die
Schallwellen zu stande, werden dem Zentralnervensystem zugeleitet und lösen Schallempfindungen
aus. Die Hauptverschiedenheit, welche unser
Ohr
[* 13] zwischen den einzelnen Schallempfindungen bemerkt, ist der Unterschied zwischen
Geräuschen und musikalischen
Klängen
(Tönen). Die
Empfindung eines
Klanges wird durch schnelle periodische
Bewegungen (d. h. solche, welche innerhalb gleichgroßer Zeitabschnitte genau in der gleichen
Weise wiederkehren) eines tönenden
Körpers hervorgerufen, die
Empfindung eines
Geräusches dagegen durch nichtperiodische,
unregelmäßige
Bewegungen.
Die Zuleitung der
Schallwellen erfolgt durch das äußere und mittlere, ihreÜbertragung auf die den
Schall
[* 14] perzipierenden Nervenendigungen durch
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