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Schlüsselbein als Dessaultscher Verband
[* 1] (Fig. 1), am
Knie als
Testudo
[* 2] (Fig. 2), am
Arm als Dolabra
[* 1]
(Fig. 3) oder
Involutio
[* 1]
(Fig.
4), am
Fuß als
Stapes
[* 1]
(Fig. 5), an der
Hand
[* 3] als
Spica manus
[* 1]
(Fig. 6) oder pro excisione digiti
[* 1]
(Fig. 7). Oder man fügt
den
Binden noch andre Hilfsmittel hinzu, wenn es darauf ankommt, einen festen, dauerhaften Verband
zu
erzielen, welcher gewaltsam das
Glied
[* 4] in unverrückter
Lage halten soll. Ein solcher fester Verband
wird entweder dadurch hergestellt,
daß man
Schienen, d. h.
Streifen von
Pappe,
Holz,
[* 5]
Guttapercha,
Blech,
Drahtgeflecht, mit
Binden um den gebrochenen Teil befestigt,
oder daß man die
Binden selbst, namentlich Gazebinden, mit einer erhärtenden
Flüssigkeit,
Kleister,
Leim,
Wasserglas etc., tränkt oder bestreicht.
Hierher gehört auch der Gipsverband (s. d.), zu welchem man Gazebinden, die mit Gipsmehl imprägniert und angefeuchtet werden, sowie dünnen Gipsbrei benutzt, mit welchem man die bereits angelegten Bindentouren bestreicht. Bei der Behandlung der Knoten- und Gelenkkrankheiten spielen außerdem gewisse mechanische Einrichtungen eine große Rolle, welche im allgemeinen die Bestimmung haben, das kranke Glied und die einzelnen Teile desselben dauernd in einer ganz bestimmten Lage zu erhalten.
Glieder, künstliche

* 6
Glieder.
Dahin gehören die
Stroh- und Holzladen, die Drahthosen, die Schweben, die Streckapparate etc. Die komplizierten
Einrichtungen dieser Art pflegt man als
Bandagen oder
Maschinen zu bezeichnen.
Endlich werden Verbände
benutzt, um wassersüchtigen und entzündlichen Anschwellungen der
Glieder,
[* 6] übermäßiger
Ausdehnung
[* 7] der
Venen etc. entgegenzuwirken.
Man nennt dies einen Repulsivverband.
Er besteht einfach darin, daß man eine
Leinwand oder Flanellbinde, von den
Zehen und
Fingern anfangend, in Kreistouren um das kranke
Glied herumführt, bis man am
Rumpf angekommen ist.
Ein solcher Verband
muß auf den betreffenden Teil einen angemessenen
Druck ausüben. Im allgemeinen darf der Verband
, seltene
Fälle
ausgenommen, auf die betreffenden Teile keinen erheblichen
Druck ausüben und daher nicht zu fest angelegt werden. Namentlich
darf er nie so fest liegen, daß die
Nerven
[* 8] und
Gefäße gedrückt, das
Gefühl abgestumpft und die
Zirkulation
des
Bluts gehindert wird. Ein zu fester Verband
muß sofort abgenommen werden, auch wenn er noch so mühsam anzulegen
war, da sonst brandiges
Absterben der eingeschnürten
Glieder, an
Fingern greifenklauenähnliche
Verkrümmungen,
Lähmungen und
in jedem
Fall heftige
Schmerzen die
Folge sind.
Festigkeit [unkorrigie
![Bild 56.705: Festigkeit [unkorrigiert] Bild 56.705: Festigkeit [unkorrigiert]](/meyers/thumb/56/56_0705.jpeg)
* 9
Festigkeit.
Feste Verbände läßt man wochen- und selbst monatelang liegen, immer aber nur so lange, als sie wirklich notwendig
sind. Bei
Knochenbrüchen müssen stets die beiden
Gelenke, welche über und unter der Bruchstelle liegen, mit in den Verband
hereingezogen
werden, weil sonst nicht die nötige
Festigkeit
[* 9] des letztern herzustellen ist.
Vgl. außer den Lehrbüchern
der
Chirurgie: Ceßner, Handbuch der chirurgischen
Instrumenten- und Verband
lehre (3. Aufl.,
Wien
[* 10] 1863);
Troschel, Chirurgische
Verband
lehre (8. Aufl., Berl. 1881);
Ravoth, Kompendium der Bandagenlehre (das. 1870);
Emmert, Verbandlehre (2. Aufl., Bern [* 11] 1871);
Bruns, Chirurgische Heilmittellehre (Tübing. 1873);
Esmarch, Der erste Verband auf dem Schlachtfeld (2. Aufl., Kiel [* 12] 1870);
Fischer, Handbuch der Verbandlehre (2. Aufl., Stuttg. 1884);
Heineke, Kompendium der Operations- und Verbandlehre (3. Aufl., Erlang. 1885);
Nußbaum, Der erste Verband (Münch. 1882).
[* 1] ^[Abb.: Verschiedene Arten des Verbandes. 1. Dessaultscher Verband. 2. Testudo (Knie). 3. Dolabra (Arm). 4. Involutio (Arm). 5. Stapes (Fuß). 6 u. 7. Handverbände.]