(epulum) der kapitolinischen
Götter (s.
Lectisternium) oblag. Dann wurde ihnen auch die Besorgung und Beaufsichtigung der
öffentlichen Bewirtungen des
Volkes (epulae), bei denen der
Senat auf dem
Kapitol speiste,
übertragen, wie solche mit allen
von
Privaten oder vom
Staat bei Gelegenheit von Götterfesten, Tempelweihen, Amtsantritten,
Triumphen, Leichenbegängnissen,
Geburtstagen der kaiserlichen
Familie etc. veranstalteten
Spielen verbunden waren. Ursprünglich zählte
das
Kollegium drei, später sieben Mitglieder; unter
Cäsar wurde es auf zehn gebracht. Es ist bis zum Ende des 4. Jahrh.
n. Chr.
nachweisbar.
Epureano, von den Absichten der Verschwornen unterrichtet, kam ihnen zuvor und ließ die Hauptbeteiligten verhaften.
Aber die angeklagten Verschwörer wurden 29. Okt. von den
Geschwornen freigesprochen. Die 27. Nov. wieder eröffnete
Kammer zeigte sich gegen den
Fürsten und gegen das
Ministerium Epureano sehr feindlich, verweigerte die
Genehmigung einer zur Konsolidierung
der schwebenden
Schuld notwendig gewordenen
Anleihe und erließ 21. Dez. eine
Adresse an den
Fürsten, welche einem
Mißtrauensvotum
gleichkam. Darauf gab das
Ministerium Epureano 25. Dez. seine Entlassung. Epureano trat als Justizminister
in das
MinisteriumCatargiu ein, nahm aber wieder seine Entlassung. Nachdem er 1877-78 Finanzminister gewesen, starb
er in
Schlangenbad.
(franz., spr. ekipahsch),Kutsche und
Pferde mit der dazu gehörigen Bedienung;
beim
Militär s. v. w.
Gepäck,
Gerät, besonders Feldausrüstung (jetzt nur noch selten gebraucht);
in der
Kriegsmarine die gesamte zur Bedienung des
Schiffs
nötige
Besatzung, s. v. w. Flottenmannschaft, entweder allgemein, wie in
Frankreich üblich, oder als
bestimmter Truppenverband (Rußland z. B. teilt die
Bemannung für seine Ostseeflotte in
drei Equipagen).
Letztere sind an ihrem
Rand in eine bestimmte Anzahl gleicher
Zähne
[* 8] gespalten; jedem solchen
Zahn entspricht eine Längsriefe
auf der Außenseite der Blätterscheide, und diese Riefen setzen sich auch auf dem darunterstehenden
Stengelglied fort. Die
Zähne der aufeinander folgenden Blätterscheiden alternieren regelmäßig und somit auch die Riefen
der aufeinander folgenden Stengelglieder. Die über dem
Boden stehenden
Stämme sind meist grün, die Blätterscheiden meist
trockenhäutig, ganz oder fast ganz chlorophylllos.
Bei vielen Equisetaceen bilden die
StämmeZweige; diese entspringen stets quirlständig, am
Grunde der Blätterscheiden u. werden exogen,
d. h. aus einer äußern
Zelle
[* 9] des
Stammes in der Blattachsel, angelegt, später aber von der
Basis je zweier übereinander
stehender
Blätter völlig umgeben und brechen schließlich an der Außenseite des
Grundes der Blätterscheiden
hervor, so daß man sie früher für endogen angelegt hielt. Sie haben hier eine regelmäßige
Stellung, indem zwischen je
zwei
Zähnen ein
Zweig erscheint
[* 7]
(Fig. 1). Die
Zweige gleichen in der Hauptsache dem
Stamm, nur sind sie dünner, und die Zahl
ihrer Scheidenzähne und ihrer Riefen ist eine geringere; sie können wiederum nach dem gleichen
Typus
verzweigt sein.
Die
Stämme kommen aus einem im
Boden wachsenden perennierenden
Rhizom,
[* 10] welches von im wesentlichen ebenso gebauten, aber chlorophylllosen,
braun gefärbten, oft mit
Wurzelhaaren überzogenen Stammorganen gebildet wird, die bei manchen
Arten stellenweise knollig
anschwellen. Es ist mit Adventivwurzeln versehen, welche an den
Gelenken des
Stammes hervorbrechen und
in ihrer
Stellung den
Zweigen entsprechen, indem unterhalb jedes
Zweigs eine Seitenwurzel entspringt. Die vielverzweigten
Rhizome
dringen sehr tief in das Erdreich ein und bedingen die schwierige Ausrottbarkeit dieser
Gewächse.
Der anatomische
Bau weist weitere Eigentümlichkeiten auf, durch welche sich die Equisetaceen von den
Farnen unterscheiden
und sich mehr den
Phanerogamen nähern. Die
Fibrovasalstränge des
Stammes stehen
[* 7]
^[Abb.: Fig. 1. Zweigstellung der Equisetaceen.]
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