Partei
im Rechtsleben Bezeichnung für denjenigen, welcher als streitender Teil, sei es in der Partei
rolle des
Klägers oder des Beklagten, vor
Gericht auftritt; dann im öffentlichen und namentlich im politischen
Leben die zur gemeinsamen
Verfolgung eines bestimmten
Zwecks bestehende Vereinigung. Für die Partei
vereinigungen in den parlamentarischen
Körperschaften
ist der
Ausdruck
Fraktion (s. d.) üblich. Für eine Partei
, welche nicht
das allgemeine, sondern lediglich das persönliche
Interesse ihrer
Angehörigen verfolgt, wird die Bezeichnung
Clique oder
Koterie
gebraucht.
Presse (technisch)

* 2
Presse.
An der
Spitze der politischen Parteien
stehen infolge ihrer persönlichen Bedeutung und ihres Übergewichts über die Parteigenossen
(Partei
freunde, politischen
Freunde) die Partei
führer. Bestimmte und als solche bekannte Parteiorgane dienen zur Vertretung
und Verbreitung der Partei
anschauungen in der
Presse.
[* 2] Ein Partei
programm enthält in der
Regel die leitenden
Grundsätze der Partei
Parteigeist ist die
Neigung, sich einer Partei
anschließen und den Bestrebungen derselben Geltung zu verschaffen.
Derselbe artet in Partei
sucht aus, wenn man dazu gelangt, alle Lebensverhältnisse vom Parteistandpunkt aus zu betrachten
und aus jeder Angelegenheit eine Partei
frage zu machen. Parteilichkeit ist die tadelnswerte Hinneigung
zu einer Partei
und ihrem
Interesse, im
Gegensatz zu der besonders für ein richterliches,
Gründe und Gegengründe abwägendes
Urteil geforderten Unpartei
lichkeit (Partei
losigkeit).