(Medizinalgewicht), Gewichtssystem für die
Arzneimittel, welches auf dem der alten
Römer
[* 2] beruht, und
dessen
Einheit dasPfund ist. 1 Medizinalpfund (Lbr. j) zerfällt in 12
Unzen (^ ), 1
Unze in 8
Drachmen (^
), 1
Drachme in 3
Skrupel (^ ), 1
Skrupel in 20
Gran
[* 3] (gr.). Die Gewichtsteile werden mit römischen
Zahlen hinter diese Zeichen
gesetzt, und die Hälfte eines Gewichtsteils wird mit β bezeichnet; ^ jjjβ heißt demnach 3½
Drachmen.
Die
Einheit, das Medizinalpfund, war und ist nicht in allen
Ländern von gleicher
Schwere, sondern schwankt im
Verhältnis von 5 bis
zu 6. Mit dem seit 1840 in
Frankreich, seit 1868 in
Preußen,
[* 4] 1872 in ganz
Deutschland
[* 5] eingeführten Grammgewicht als Apothekergewicht verglichen,
ergeben sich folgende
Zahlen:
oder Medizinalgewicht. Von alters her war in der Heilkunde gebräuchlich, die Mengen
der Arzneimittel nach Gewichtsgrößen zu bezeichnen, die aus dem Gewichtssystem der Römer abgeleitet worden waren und deren
Einheit = 1 Pfd. (Libra) war. Mit der Ausbreitung der Heilwissenschaft hatte sich auch dieses Gewichtssystem und dessen Einteilung
überall verbreitet, so daß fast allgemein 1 Medizinalpfund (Libr.j) in 12 Unzen (^xij), 1 Unze in 8 Drachmen
(^viij), 1 Drachma in 3 Skrupel (^iij) und ein Skrupel in 20 Gran (gr. xx) geteilt wurde.
Wenngleich die Einteilung in verschiedenen Ländern übereinstimmte, so war doch die Schwere der Einheit (des Medizinalpfundes)
nicht überall dieselbe. Während die Einheit im allgemeinen zu ¾ des bürgerlichen Pfundes angenommen
wurde, so schwankten doch die verschiedenen Medizinalpfunde zwischen 350,78348 und 420,009 g. Das
gebräuchlichste war früher das Nürnberger Medizinalgewicht zu 357,8436 g. In Frankreich hat man seit 1840 das alte Medizinalgewicht
gänzlich beseitigt und bedient sich auch im Medizinalwesen seitdem des allgemein gebräuchlichen Grammsystems. Infolge der
Einführung des metrischen Systems durch die Maß- und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund vom
die durch die Reichsverfassung von 1871 zum Reichsgesetz wurde, ist das Apothekergewicht auch im ganzen DeutschenReiche beseitigt und das
Grammsystem mit der Einführung einer allgemeinen DeutschenPharmakopöe angenommen worden.