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Sache der Reformation sehr schwerwiegende. Der Abt von St. Gallen trat wieder in den Besitz seines Klosters, und die gemeinsamen Untertanenlande Toggenburg, Gaster und Sargans mussten sich vom neuen Glauben lossagen. Wie an andern Orten, führten die Religionszwistigkeiten auch in Solothurn zu Kämpfen. Als in dieser Stadt am Kanonen aufgeführt wurden, stellte sich der neugewählte katholische Schultheiss Niklaus von Wenge vor die Mündung einer geladenen Kanone und mahnte vom Blutvergiessen ab, das denn durch seinen Heldenmut auch wirklich verhindert wurde.
Tief war der Riss zwischen den Eidgenossen, von denen jeder Teil sich auf sich selbst zurückzog und sein eigenes Leben lebte. Doch hatte die Reformation bereits zu starke Wurzeln getrieben, um zugleich mit der Person ihres ersten Vorkämpfers wieder zu Grunde zu gehen. Nachfolger Zwinglis wurde der hervorragende Antistes Heinrich Bullinger, der das Werk seines Vorgängers mit Tatkraft und Milde förderte und fortsetzte. Seinen Bemühungen verdankt man das Zustandekommen der «helvetischen Konfession», d. h. des Glaubensbekenntnisses der reformierten Orte der Schweiz, die in Basel 1536 aufgestellt und unter der Mitwirkung von Petrus Martyr im Jahr 1562 revidiert wurde.
3. Die Reformation in der Westschweiz.
Die Reformation der Länder französischer Zunge ist ein Ereignis für sich, dessen Eintritt nicht in Einflüssen von Seiten der Anhänger Luthers oder Zwinglis gesucht werden darf. Die Bewegung, aus der sich die französische Reformation entwickelt hat, bereitete sich im wissenschaftlichen Brennpunkt Frankreichs, der Sorbonne, vor. Den ersten Schritt dazu tat Lefèvre d'Étaples schon im Jahr 1508, worauf er zwölf Jahre später die Evangelien und bald nachher auch das ganze Neue Testament übersetzte. Aber weder er noch sein Schüler Briçonnet hatten deswegen mit Rom gebrochen. Eine Scheidung zwischen Humanisten und Reformatoren bahnte sich dann mit den Verfolgungen an, als deren erstes Opfer 1529 Berquin fiel. Von Frankreich aus ist die Reformation durch den aus dem Dauphiné stammenden Prediger Wilhelm Farel dem Welschland gebracht worden.
Im Jahr 1525 beschäftigte sich die in Moudon versammelte waadtländische Ständeversammlung mit den «hérétiques allégations et opinions de ce maudit et déléal hérétique et ennemi de la foi chrétienne, Martin Luther.» Sie drohte allen denjenigen, die sich mit Luthers Schriften befassen und in ihrem Unglauben beharren sollten, mit schweren Strafen. 1523 war Farel mit Oekolampad in Basel und kurz nachher auch mit Zwingli in Beziehungen getreten. 1526 hatte ihn der Rat von Bern als Schulmeister nach Aigle gesandt. Zum Priester gewählt, durchzog er das Land und vermochte im Verein mit seinem Schüler Pierre Viret in Orbe, Grandson, Avenches, Payerne u. a. O. Anhänger zu gewinnen.
In Genf erscheint die religiöse Frage mit solchen politischer Natur verquikt. Die Genfer standen schon seit langer Zeit mit ihrem Bischof und dem Herzog von Savoyen im Kampf. Unter dem Namen des «Löffelbundes» hatten sich die Adeligen des umliegenden Gebietes zu einem Bunde zusammengetan, der die Unterstützung von Herzog und Bischof zum Ziele nahm. Um Genfs Freiheiten und Rechte zu schützen, griffen ihre Verbündeten von Bern, Freiburg und Solothurn 1530 zu den Waffen, überfluteten, 14000 Mann stark, das Waadtland und nötigten den Herzog Karl III. zu dem Vertrag von Saint Julien in welchem sich dieser Herrscher verpflichtete, die Rechte Genfs anzuerkennen und eine Kriegsentschädigung, für welche er das Waadtland zum Pfand gab, zu bezahlen.
Im Jahr 1532 kam Farel nach Genf, um die Reformation auch hier zu predigen. Er fand aber so schlechte Aufnahme, dass er ohne das Einschreiten der Behörden vom aufgeregten Volk getötet worden wäre. Daraufhin sandte er seinen Landsmann Antoine Froment dorthin, der sich in Genf als Lehrer niederliess und am auf dem Molardplatz öffentlich die neue Lehre verkündete. Als die Behörden dieses Treiben untersagen wollten, griff Bern ein und knüpfte die Aufrechterhaltung seiner freundschaftlichen Beziehungen zu Genf an die Bedingung, dass das Evangelium öffentlich und frei verkündet werden dürfe. Es folgten heftige Kämpfe, während deren Verlauf sich der erschrockene Bischof am aus Genf flüchtete.
Eine von Farel und Pierre Viret veranstaltete öffentliche Disputation im Mai 1535 gab den Evangelischen den Sieg. Am erklärte der Rat die Messe für provisorisch aufgehoben, worauf dann die Räte am sich endgiltig zu gunsten der evangelischen Lehre aussprachen. Damit war Genf eine protestantische Stadt geworden. Freiburg wandte sich von ihr ab, während zugleich der Bischof und Savoyen gegen sie rüsteten und auch Franz I. mit Ansprüchen auf Savoyen und Genf hervortrat. In richtiger Würdigung der drohenden Gefahr, beschloss Bern, den Feinden zuvorzukommen. Es sandte am einen Herold nach Turin, der dem Hofe von Savoyen eine förmliche Kriegserklärung überbrachte. Am 22. Januar brach eine 6000 Mann starke bernische Armee unter dem Befehl des Hauptmannes Hans Franz Nägeli gegen die Waadt auf.
«Um aber überall das Volk sich geneigt zu stimmen, wurde den Kriegern der Sold zum voraus bezahlt; Plünderung und Brandstiftung wurden bei hoher Strafe untersagt, strenge Disziplin und ein mildes Verfahren anempfohlen.» Der Löffelbund, der sich vom Herzog von Savoyen nicht unterstützt sah, liess den Bernern das Feld fast völlig frei, indem seine Mitglieder auf ihren Burgen und Schlössern sitzen blieben. Einzig das Haupt des Bundes, der Baron Michel Mangerot von La Sarraz, eilte im Verein mit dem Ritter Franz von Saint Saphorin und 300 Mann dem Befehlshaber von Yverdon, Henri de Treytorrens, zu Hilfe.
Der Bischof von Lausanne flüchtete sich ins Schloss Glérolles. So fanden die Berner auf ihrem Vormarsch sozusagen keinen Widerstand und vermochten auch den Kastellan von Musso, den der Herzog von Savoyen mit der Verteidigung des Landes beauftragt hatte, mit leichter Mühe in die Flucht zu schlagen. Am 2. Februar zog Nägeli in Genf ein, «von den Bürgern daselbst mit Jubel begrüsst. Wenig hätte gefehlt, so würden die Franzosen Genf annexiert haben; die Berner kamen zuvor. Vielleicht hätte Bern Genf unterworfen; allein dies durfte es um Genfs, Frankreichs, des Kaisers und nicht minder auch der andern Eidgenossen willen nicht wagen. Es begnügte sich mit der Erneuerung des Burgrechtes, worin die Genfer versprachen, auf ewige Zeiten der Berner offene Stadt zu sein und keine auswärtigen Verbindungen einzugehen, ohne Wissen und Willen Berns. Dagegen wurden die Waadt und Nordsavoyen (Pays de Gex und Chablais) von Bern behalten und damit die Grenzen des altburgundischen Reiches wieder hergestellt.» Wallis und Freiburg, die sich den Bernern angeschlossen hatten, machten ebenfalls Eroberungen, indem jenes den Land strich von Saint Maurice bis Thonon und dieses Romont, Rue, Estavayer, Châtel Saint Denis etc. nahm.
Auf dem Heimweg eroberten die Berner am 28. Februar auch noch Yverdon und La Sarraz. Es blieben nun noch das Schloss Chillon, das im Namen des Herzogs von Anton von Beaufort besetzt war, sowie die Länder des Bischofes von Lausanne übrig. Drei Wochen nach ihrer Heimkehr erschienen die Berner unter Nägeli neuerdings am Genfersee, wo sich ihnen am 29. März Chillon ergab. Am 1. April hielten die Berner ihren Einzug auch in die Reichsstadt Lausanne, von deren Bürgern sie sich, freilich unter Vorbehalt von deren althergebrachten Vorrechten, huldigen liessen.
Den Abschluss und die Krönung der Eroberung der Waadt durch Bern bildete die Durchführung der Reformation in diesem Lande. Um dem neuen Gruben leichter Eingang zu verschaffen, wurde in der Kathedrale zu Lausanne im Oktober 1536 ein Religionsgespräch veranstaltet, an welchem auf katholischer Seite ausschliesslich untergeordnete und wenig gewandte Priester teilnahmen, während die Reformierten Farel, Viret, Caroli und Calvin als Verfechter ihrer Ansichten gestellt hatten. Am erliess sodann Bern das Reformationsedikt für die welschen Lande. «Der grösste Teil der kirchlichen Einkünfte und Kleinodien kam in die Hände Berns, anderes teilte letzteres mit den Unterworfenen. Der bischöfliche Schatz wurde zum grössern Teil nach Bern geführt; ein Teil fiel der Stadt Lausanne zu. Die Einkünfte der Klöster Romainmotier, Payerne und Bonmont kamen an Bern. Die Gemeinden erhielten zum Unterhalt ihrer ¶
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Armen die Güter der geistlichen Brüderschaften und Chorherrenkollegien. Die leibeigenen Bauern wurden frei, was ein grosser sozialer Fortschritt war; denn ein erheblicher Teil der Landbevölkerung schmachtete unter dem Joche der Leibeigenschaft; Wohlhabenheit verbreitete sich im Land.» In Lausanne stifteten die Berner 1537 eine Akademie und 1540 eine höhere evangelische Schule (Kollegium), welche beiden Anstalten dem Waadtland und den Protestanten Frankreichs in der Folge grosse Dienste geleistet haben.
Während derart die Reformation im Waadtland festen Boden fasste, kam im selben Jahr 1536 Johann Calvin, der 1535 sein «Lehrbuch der christlichen Religion» (Institutio christianae religionis) veröffentlicht hatte, auf das Drängen von Farel hin als Pfarrer nach Genf, wo er seinen ersten französischen Katechismus herausgab und von den Räten der Stadt erlangte, dass alle Bürger die von ihm aufgestellte Glaubensformel der Genfer Kirche beschwören sollten. Diese und andere kirchlichen Verfügungen riefen im Verein mit den strengen Strafen, die auf Uebertretungen gesetzt waren, bald einem lebhaften Widerstand. Es bildete sich eine unter dem Namen der Libertiner bekannte Oppositionspartei, die gegen die Einmischung der Geistlichkeit in das private Leben der Bürger und gegen den Zwang der Glaubensformel protestierte. Im Februar 1538 kam eine Regimentsänderung, und am wurden Calvin und Farel von ihren zur Macht gelangten Gegnern aus der Stadt verbannt.
Während Farel einem Ruf nach Neuenburg folgte, wo er sich dann dauernd niederliess, wandte sich Calvin nach Strassburg, von wo er 1541, nachdem in Genf neuerdings seine Freunde Meister geworden, zurückberufen wurde. Er entschloss sich aber nur «zögernd zur Rückkehr; er liess sich erst wiederholt inständig und dringend bitten und sich die schönsten Versprechungen und Versicherungen geben. Im Triumph zieht er nach Genf; am hält er seinen Einzug. Das Volk jubelte, die Behörden brachten ihre Huldigung dar.» Calvin schuf nun im Verein mit dem Rat eine neue Kirchengesetzgebung (ordonnances ecclésiastiques). Es wurde ein zu gleichen Teilen aus geistlichen und Laienmitgliedern bestehendes Konsistorium geschaffen, das als oberste Kirchenbehörde das Sittengericht bildete und als solches über die guten Sitten der Bürger zu wachen hatte.
«Nicht nur die Lebensweise, besonders der Kirchenbesuch der Bürger sollten kontrolliert, sondern deren private Reden und Meinungsäusserungen durch das Konsistorium genau überwacht werden. Die Mitglieder des Konsistoriums sollten allezeit das Recht und die Pflicht von Hausvisitationen haben.» Zahlreiche fremde Protestanten, die unter Verfolgungen zu leiden hatten, wurden vom Rufe Calvins nach Genf gezogen, wo sie sich dauernd niederliessen. Dieser fremde Einschlag wandelte in der Folge den lebhaften und unruhigen Geist der ursprünglichen Genfer Bevölkerung in nicht unerheblichem Masse um. Stets aber glimmte die Opposition unter der Asche weiter, bereit, bei gegebenem Anlass in Flammen aufzuschlagen. Dieser Anlass kam bei den Wahlen von 1553: den Pfarrern wurde der Eintritt in die Räte untersgt und den zugewanderten Fremden das Bürgerrecht wieder entzogen.
Die Starrheit Calvins und sein engherziger Standpunkt zeigten sich bei verschiedenen Anlässen. Er liess den Humanisten Castellion und einige Jahre später auch den Arzt Bolsec, die einige Glaubenssätze anzuzweifeln gewagt hatten, aus der Stadt verbannen und den Spanier Michael Servet, der, ohne ein Ungläubiger zu sein, Calvins Ansichten über die Dreieinigkeit nicht teilte, sogar auf dem Scheiterhaufen verbrennen. Diese Verbrennung Servets bildet «ein Brandmal am Leben und Werk des sonst so grossen Reformators.» Um aber Calvins Handlungsweise einigermassen verstehen zu können, muss man sich den Geist der damaligen Zeit vergegenwärtigen und beachten, dass Servet von den weltlichen Behörden Genfs verurteilt worden ist und dass die übrigen schweizerischen reformierten Kirchen Calvins Auffassung und Vorgehen billigten und somit mit ihm sich in die Verantwortlichkeit zu teilen haben.
Freisinnigere und mildere Anschauungen haben sich in Europa erst in spätern Zeiten Bahn zu brechen vermocht. Bei den Wahlen von 1555 siegten wiederum Calvins Anhänger ob, worauf die Libertiner teils hart bestraft, teils verbannt und die niedergelassenen Franzosen neuerdings ins Bürgerrecht aufgenommen wurden. Seitdem stand Calvins Autorität «unerschütterlich fest.» 1559 krönte er sein Werk mit der Gründung der Akademie. Nachdem er sich im folgenden Jahre noch selbst ins Bürgerrecht der Stadt hatte aufnehmen lassen, starb er 1564 im Alter von 55 Jahren.
Als sein Nachfolger wurde Theodor Beza berufen, der nun die Seele der Genfer Kirche wurde, welche er während 40 Jahren in bemerkenswert massvoller Weise leitete. Er hatte mehrere Jahre an der Akademie zu Lausanne gelehrt, diese Stadt dann aber zugleich mit Viret und etwa 40 andern Professoren und Pfarrern infolge eines zwischen der waadtländischen Geistlichkeit und der Berner Regierung wegen Fragen der kirchlichen Disziplin ausgebrochenen Zwistes 1559 verlassen müssen.
4. Restauration der katholischen Kirche.
Der h. Stuhl sah endlich ein, dass er auch seinerseits Schritte zu einer Kirchenreform tun müsse. So legte er, ohne an die Dogmen und die Formalitäten des Kultus zu rühren, den Geistlichen eine strengere Disziplin auf und stiftete zugleich nach strengen Grundsätzen organisierte Erziehungs- und Unterrichtsanstalten, die er der Leitung von geschickten und ihm ergebenen Priestern unterstellte. Die Ausführung der vom Papst getroffenen Massnahmen wurde von dem 1540 durch Ignaz von Loyola gestifteten Jesuitenorden und vom Konzil von Trient, das von 1545 bis 1563 dauerte, übernommen.
Die beiden feindlichen theologischen Prinzipien, das katholische und das reformierte, stellten sich damit auf einen neuen, fester fundamentierten Boden: der Katholizismus forderte von seinen Anhängern die vollständige und bedingungslose Unterwerfung unter die Verfügungen des päpstlichen Stuhles, während die Reformierten die Gewissensfreiheit jedes einzelnen Individuums an die erste Stelle ihrer Lehre rückten. Auf die Politik übertragen, entsprachen diese beiden Prinzipien dem monarchischen Absolutismus einerseits und der stufenweise Emanzipation des Bürgers, sowie seiner allmähligen Zulassung zu der Teilnahme an der Staatsverwaltung andrerseits.
Die Beschlüsse des Konziles von Trient zeitigten gute Erfolge, wie namentlich eine grosse Umwälzung in der hohen und niedern Geistlichkeit. Beide befleissigten sich von da an einer strengern Disziplin und entwickelten in der Ausübung ihrer amtlichen Verpflichtungen einen grössern Eifer. Die Bischöfe begannen, ihre Untergebenen genauer zu kontrollieren. Dank dieser Reformen und dem namentlich von den Jesuiten entwickelten Eifer kehrten sich Oesterreich, Baiern und Italien, die zu einer gegebenen Zeit dem neuen Glauben hinzuneigen schienen, wieder ganz der katholischen Kirche zu und veranlassten nach dem Grundsatz «wie der Herr, so der Glauben» alle diejenigen Familien, die am reformierten Bekenntnis festhielten, zur Auswanderung. In Appenzell hatten die Reformierten und die Katholiken, wie diejenigen des Landes Glarus lange Zeit in gutem Einvernehmen miteinander gelebt. Da begannen sich zu Ende des 16. Jahrhunderts, hauptsächlich unter dem Einfluss der Kapuziner, ihre bisherigen guten Beziehungen zu trüben. Nachdem wiederholt Unruhen ausgebrochen, schritten die eidgenössischen Orte ein, unter deren Einfluss sich eine Teilung vollzog: die Katholiken zogen sich in die innern Roden zurück und schlossen sich dem Bündnis mit Spanien an, während die Reformierten die äussern Roden zu ihrem Wohnsitz erkoren (1584-1597).
Von nun an gingen in der Schweiz Reformierte und Katholiken ihre eigenen Wege. Franz I. starb 1547, und Karl V. zog sich 1556 von der Regierung zurück. Im folgenden Jahre errangen die von Philibert von Savoyen befehligten Spanier über die Franzosen den Sieg von Saint Quentin, dessen Folge war, dass der Herzog von Savoyen wieder in den Besitz derjenigen Ländereien trat, die ihm Franz I. zwanzig Jahre früher weggenommen hatte. Derart gestärkt, verlangte der Herzog von Savoyen von den Bernern, Freiburgern und Wallisern die Rückerstattung ihrer Eroberungen. Auf Grund von Unterhandlungen wurden ihm denn auch im Vertrag von Lausanne 1564 das Chablais und im Vertrag von Thonon 1569 das Pays de Gex zurückgegeben. Bern und Freiburg behielten ihre Eroberungen im Waadtland, Wallis den Bezirk Monthey. Jesuitenkollegien entstanden 1574 in Luzern, 1581 in ¶