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musste dazu den sog. Herrenweggen spenden. Der Brauch gehört in die Kategorie der Tannenfuhr oder des Blockziehens, eines altehrwürdigen Fruchtbarkeitssymbols, das von England bis nach Dalmatien vorkommt und auch in der Schweiz in verschiedenen Gegenden (Kantone Appenzell, St. Gallen, Zürich und Bern) und an verschiedenen Daten nachweisbar ist. Für Appenzell differieren die Angaben etwas. Nach G. Rüsch findet das «Blockfest» im Hinterland stets am Donatustag (17. Februar) statt. Vormittags wird der Stamm auf den Wagen geladen. «Nach dem Essen wird dann der mit Tannreisern, Waldblumen und hänfenen Guirlanden bekränzte Wagen im Triumph durch das Dorf gezogen. Ein Mann und ein Weib in alter Schweizertracht, mit Glocken behangen, schreiten der Prozession voran, auf dem Blocke sitzt der Leiter des Festes.» Laut J. K. Zellweger und T. Tobler fiel das Blockfest auf Montag nach Invocavit, der deshalb «Block-Mentig» hiess. Auch sind es hier mehrere «Sägeblöcke», die man auf Schlitten in die Sägemühle führte. Nachher tat man sich aus dem Erlös im Wirtshaus gütlich. Im Kanton Bern vollzog sich der Akt meist etwas pomphafter. So schlossen sich z. B. in Seedorf bei Aarberg dem Zuge einige Kostümierte aus der Geschichte Tells an, die hernach ein Volksschauspiel aufführten. Aehnlich im Kanton St. Gallen.
Dreikönige oder Epiphanias (6. Januar) war von jeher ein Volkstag. Verbreitet ist das Absingen von Dreikönigsliedern (das aber, wie wir bereits gesehen, teilweise auch schon auf die Weihnachtszeit fiel). Ursprünglich waren die Hauptpersonen des Umzuges drei Knaben (früher auch Erwachsene) mit weissen Hemden über den Kleidern und Papierkronen auf dem Kopfe, der Mohrenkönig (Melchior) oft geschwärzt. Sie führen gewöhnlich einen drehbaren Transparentstern mit sich und singen Lieder ab, in denen meist eine Bettelei eingeflochten ist.
Die verabreichten Gaben bestehen in Geld, Aepfeln, Nüssen u. dergl. In Kerns erscheinen die drei Könige auch im Gottesdienst und der kirchlichen Prozession. Von den Dreikönigsspielen und den Lärmumzügen haben wir schon gesprochen. Im Unter Engadin fällt auch das Auslosen der Mädchen an ihre Burschen auf diesen Tag, ferner an manchen Orten (z. B. Unter Engadin und Kanton Glarus) Tanz und sonstige Lustbarkeiten. Mit den Dreikönigen ist mancher Volksglauben verknüpft. Man schreibt die Anfangsbuchstaben ihrer Namen (K. M. B.) mit geweihter Kreide über die Türen der Häuser und Ställe zum Schutz gegen Hexen oder sonstige schlimme Einflüsse (Aargau, Uri, Schwyz, Unterwalden, Luzern, Graubünden, Glarus); man segnet auf ihren Tag Salz, Wasser und Weihrauch (Graubünden, Luzern, Glarus); man schöpft Wasser, das nicht schlecht wird (früher im Kanton Zürich). Im Unter Engadin suchen die jungen Mädchen ihr Schicksal zu erfahren, indem sie ihren rechten Schuh gegen den Kirchturm schleudern; schaut dann die Spitze gegen den Kirchturm, so stirbt das Mädchen im kommenden Jahre, andernfalls zeigt die Spitze die Richtung an, in welcher der zukünftige Ehemann wohnt. Im aargauischen Badenbiet hoffen die Kinder beim Kirchläuten die hl. Drei Könige zu erblicken.
Auf Fastnacht ist eine grosse Zahl von Frühlingsbräuchen gefallen, die ehedem an andern Daten mögen gefeiert worden sein. Die christliche Institution der vierzigtägigen Fasten mag der Hauptgrund gewesen sein, dass man die Festlichkeiten möglichst kurz vor den Beginn dieser langen Zeit der Entbehrungen verlegte.
Altheidnisches, Römisches, Mittelalterlich-Weltliches und Christliches finden sich in den verschiedenen Fastnachtsbräuchen vereinigt.
Der Beginn der Fastnacht fällt in katholischen Gegenden meist auf den 7. Januar, der Schluss auf Dienstag vor Aschermittwoch; doch konzentrieren sich die Hauptvergnügungen gewöhnlich auf bestimmte Tage: auf die drei Donnerstage vor Aschermittwoch, auf den «schmutzigen Donnerstag» (Donnerstag vor Estomihi),
die «Herrenfastnacht» (Sonntag Estomihi),
den «Güdis-Montag» (Montag vor Aschermittwoch) und den «Fastnachts-Dienstag». Nur für ganz bestimmte Sitten gelten der «Funken-Sonntag» bezw. die «Bauern- oder alte Fastnacht» (Sonntag Invocavit) und der «Hirsmontag» (Montag nach Invocavit). In Basel Stadt sind die Fastnachtstage Montag, Dienstag und Mittwoch nach Invocavit, also in den Fasten, was wohl aus ehemaligem Antagonismus gegen die Katholiken sich erklären lässt.
Die Grundstimmung an Fastnacht ist eine bis zur Ausgelassenheit gesteigerte Fröhlichkeit, die sich angesichts der kommenden Fasten nun noch recht austoben will. Daher Gelage, Spiel, Tanz und mannigfache geschlechtliche Ausschweifungen schon in frühern Jahrhunderten. In Basel sah sich sogar die Obrigkeit gezwungen, gegen die Unsitte, Leute mit Gewalt in Wirtshäuser zu schleppen, einzuschreiten. Von offiziellen Gastmählern seien genannt die Mähler der drei Basler Zünfte zum Schlüssel, Bären und zur Safran an Aschermittwoch, verschiedene Zunftessen in Schaffhausen und Rapperswil, das Meisterschaftsessen in Zug u. a. m. Daneben kommen Regalierungen teils von Standespersonen, teils von Angestellten vor.
Auch nicht zünftige und nicht offizielle Mähler werden vielfach an Fastnacht abgehalten; wir erinnern an den «Häfeli-Abend» in Graubünden, den letzten Tanzabend vor den Fasten, zu dem die Frauen die Speisen selbst in Töpfen mitbringen; nicht zu gedenken der Unzahl von mehr oder weniger üppigen Mählern, die in einzelnen Familien oder Freundeskreisen vor Fastnacht abgehalten werden. In Luzern und Rapperswil wurden früher auch die Schulkinder an diesen Tagen regaliert. Ein Brauch, der jetzt völlig eingegangen ist, waren die Besuche der eidgenössischen Orte unter sich. Freilich kamen auch solche auf den Herbst (die Kirchweih) vor, doch besonders gern auf Fastnacht. Oft sind die Einladungen hiezu und die Antworten in köstlich humoristischem Tone gehalten. Zeitgenössische Berichte und Rechnungen zeigen uns, dass bei solchen Anlässen schwere Mengen von Getränken und Speisen verzehrt wurden.
In noch älterer Zeit, wo die ritterlichen Spiele mehr im Schwange waren, wurden Turniere mit Vorliebe in diesen Tagen abgehalten. Traurig berühmt ist das 1376 zu Basel abgehaltene Turnier geworden, die sog. «böse Fastnacht» (vergl. darüber Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. I, 1907. Seite 295). Als eine Art Turnierkampf mag das Fischerstechen in Estavayer genannt werden.
Bälle und Tanzvergnügungen aller Art wurden von jeher an Fastnacht veranstaltet. Wir brauchen hierauf nicht im besondern hinzuweisen.
Interessanter und charakteristischer sind die Tänze und Umzüge gewisser Zünfte, namentlich der Metzger und Küfer. Berühmt ist der Metzgerumzug im alten Zürich (die sog. «Metzgerbraut») mit einem Löwenkopf (dem «Isengrind») und einem Brautpaar, das unter bestimmten Zeremonien in einen Brunnen geworfen wird; daneben Vermummte mit Schellen, Kuhglocken, Kuhschwänzen u. A. m. Dieser Umzug, der, nach den analogen Fällen zu schliessen, früher offenbar ein tanzartiges Gepräge hatte, wurde im Jahre 1728 aufgehoben und der «Isengrind» jeweilen an Fastnacht auf der Zunft zum Widder neben einer Bärenhaut unter das offene Fenster gestellt. Auch in Bern und Luzern haben solche Metzgerumzüge bezw. -tänze bestanden. Analog die Küfertänze in Basel, Bern und Genf, die aber, mit Ausnahme von Basel, nicht speziell an die Fastnacht gebunden sind, sondern überhaupt auf das Frühjahr fallen.
Ein anderer Brauch, der ohne Zweifel als Fruchtbarkeitszauber aufgefasst werden muss, ist der Umzug mit Pflug, Trottbaum oder Egge, wie er früher auch in der Schweiz üblich war und noch heute in andern Ländern nicht selten vorkommt.
Dazu steht in naher Beziehung, weil ebenfalls auf die Fruchtbarkeit hindeutend, das Benetzen mit Wasser oder Eintauchen in Wasser, das früher ziemlich verbreitet, heute nur noch in Verbindung mit einzelnen Fastnachtsgestalten gebräuchlich ist. In alter Zeit mussten die Behörden immer und immer wieder sich gegen das Werfen in Brunnen oder Bäche wenden. Es hatte dieser Brauch die selbe Bedeutung, wie das Bespritzen der Mädchen in Altstätten (St. Gallen).
Ein wesentlicher Bestandteil der älteren Fastnachtslustbarkeiten waren ferner die Fastnachtsspiele, die an grösseren und kleineren Orten der Schweiz mit besonderer Vorliebe aufgeführt wurden. Sie haben ihren ursprünglichen Charakter heute verloren, wenn wir etwa ¶
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absehen von dem reichgestaltigen und echt volkstümlichen «Moosfahren» im Muotathal, das im Freien - und zwar gewöhnlich jeder Akt wieder an einem andern Orte - aufgeführt wird. Das Grundthema dieses Spieles bildet, ähnlich den Moralstücken älterer Zeit, der Kampf zwischen Weltlust und Gottseligkeit. Beide Extreme sind durch möglichst unzweideutige Gestalten personifiziert: auf der einen Seite Bacchus mit seinem liederlichen und marktschreierischen Gefolge, auf der andern ein einsamer Bussprediger, der von Allen verlacht wird.
Natürlich siegt schliesslich das Gute, und die Weltlust fällt der Hölle und den grausigen Teufeln anheim. Der Name «Moosfahren» lässt vermuten, dass der Brauch früher im engstem Zusammenhang stand mit den oben kurz erwähnten «Giritzenmoosfahrten» oder «Giritzenmoosgerichten», die, mehr oder weniger die Form eines Schauspiels annehmend, eine Satire auf alte Jungfrauen und Junggesellen sind. Ludw. Tobler hat nachgewiesen, dass die alte Jungfer in der Vorstellung des Volkes von jeher als Inbegriff der Unfruchtbarkeit gegolten habe und dass daher in einer Jahreszeit, wo die Natur sich neu zu beleben beginnt und Alles durch symbolische Gebräuche die Fruchtbarkeit herbeizuführen trachtet, die Verspottung und Bestrafung der Sterilen ganz natürlich erscheinen müsse.
Eine dieser Strafen ist die Verbannung auf ein unfruchtbares Moor («Moos»),
das man sich als Aufenthalt verstorbener alter Jungfern in Gestalt von Kibitzen («Giritz») dachte. Von einzelnen Erscheinungen dieser Art seien folgende erwähnt: Im Luzerner Rotthal wurden junge, in Weiberkleider gesteckte Burschen, die sich bei den Wohnungen alter Jungfern verborgen hatten, von den Häschern des «Todes», der mit einem Wagen durch das Dorf fuhr, gefangen, auf den Wagen geladen und auf dem «Giritzenmoos» ausgeworfen. Aehnlich im Frickthal, nur dass es hier wirklich ledige Mädchen über 24 Jahre sind, die diese Behandlung über sich ergehen lassen müssen, und dass bei dem nachfolgenden Trunk im Wirtshaus den Mädchen - als Fruchtbarkeitssegen - Wein in den Schoss gegossen wird. In einzelnen Gegenden des Kantons Aargau wird ein förmliches Gericht abgehalten, in welchem die das Giritzenmoos verwaltende älteste Jungfer (dargestellt durch eine Maske) als Klägerin gegen die alten Junggesellen auftritt.
Der Hagestolz verteidigt sich unglücklich und wird in's Giritzenmoos verbannt. Im Luzerner Hinterland fuhren der «Giritzenvater» und die «Giritzenmutter» auf einem Wagen, der mit als Mädchen verkleideten Burschen gefüllt war, durch das Dorf und hielten vor den Häusern an, wo sich Mädchen oder Frauen befanden, die sich im Laufe des Jahres etwas Tadelnswertes hatten zu Schulden kommen lassen. Hierauf wurde von dem Giritzenvater ein darauf bezüglicher Spottvers abgelesen, und ein Bursche, der in Kleidung und Gebahren die Kritisierte darstellte, von den Häschern in den Wagen gezerrt. Abends versammelte man sich im Wirtshaus, wo man die Versteigerung der verspotteten Mädchen, d. h. der sie darstellenden Bursche vornahm. Endlich sei zu diesem Kapitel noch erwähnt, dass an mehreren Orten bei den Fastnachtszügen Altweibermühlen (d. h. Vorrichtungen zur Verjüngung alter Weiber) dargestellt wurden.
Ein uralter Fastnachtsbrauch ist das Anzünden von Feuern auf einer möglichst weithin sichtbaren Stelle. Wir können diese Feuer nachweisen in den Kantonen Aargau, Appenzell, Basel, Bern, Freiburg, St. Gallen, Glarus, Graubünden, Luzern, Solothurn, Tessin, Thurgau, Waadt, Zug und Zürich. Der Tag ist vorwiegend der erste Sonntag in den Fasten (Invocavit), in Beromünster seit dem Brand von 1764 der Gregoritag (12. März); man nennt ihn hie und da «Funkensonntag», im Welschland «Dimanche des Brandons». Der Hergang ist im wesentlichen fast überall derselbe. Einige Tage vorher wird von der Jugend Holz (oder Geld dazu) erbettelt und das Brennmaterial an dem bestimmten Orte aufgeschichtet. Am Abend des betreffenden Tages wird das Feuer angezündet (in Freiburg immer von der Jüngstvermählten).
Man tanzt darum oder springt darüber, indem man glaubt, dass dies die Fruchtbarkeit des Jahres günstig beeinflusste. Dazu kommt mancherorts das Scheibenschlagen: sternförmig ausgezackte buchene Scheiben werden am Feuer glühend gemacht und, unter Ausrufung eines Widmungsreims, mittels eines elastischen Stabes weit in die Nacht hinausgeschleudert. Auch die Verwendung von Fackeln bei den Fastnachtsfeuern ist sehr alt. Als spezielle Form seien die durch brennende Kienbüschel erleuchteten ausgehöhlten Runkelrüben erwähnt, wie sie im Kanton Zürich in den Gegenden an der Limmat herumgetragen werden.
Noch viel verbreiteter aber als die Feuer ist das Backen von Kuchen auf Fastnacht. Die Form dieser «Küechli», «Eier-Oehrli», und wie sie sonst heissen, ist gewöhnlich fladen- oder scheibenartig; doch kommen auch allerhand Abweichungen vor. Von besondern Fastnachtsspeisen nennen wir nur den geschwungenen Rahm (auch «Luggmilch, Brochete» u. s. w. genannt). Nebenbei mag auch erwähnt werden, dass in der Schweiz mancherorts (Appenzell, Bern, St. Gallen, Glarus, Luzern, Schwyz, Wallis, Zug) der Brauch herrscht, die Speisen heimlich vom fremden Herde wegzustehlen.
Die Vermummungen sind auf dem Lande gewöhnlich äusserst primitiv; sie bestehen etwa aus Hemden, die über die Kleider gezogen
werden, oder alten Weiberröcken; ihre Benennung ist «B(r)öögg,
Butz, Posterli, Fastnacht-Chrungel, Hirsutter, Huschi, Ootschi, Füüdi, Heid, Hudi, Hex, Lööli», rätoromanisch «Bagordas»
u. a. m. Daneben sind die auch anderwärts vielfach vorkommenden Strohmänner und endlich eigentliche Kostüme mit bestimmtem
Typus in Gebrauch. Unter diesen findet sich besonders häufig der Harlekin mit hoher kegelförmiger Mütze,
Schell
enumgürtung und buntflickigem Gewand. In früherer Zeit wurden neben den Weiberkleidern öfters Teufels- und Bauernmasken
genannt.
Die Gesichtsverhüllung geschieht noch mancherorts durch schwarze, rote oder sonst phantastisch gefärbte Holz- oder Kupfermasken. In alter Zeit schwärzte man sich das Gesicht mit Russ. Heute dagegen geschieht das Berussen durch Andere und gegen den Willen des leidenden Teils, gewöhnlich am Aschermittwoch, im Toggenburg am Freitag nach dem «schmutzigen Donnerstag», der nach dieser Sitte «Brähm-Fritig» genannt wird.
Die so Vermummten ziehen bettelnd um, indem sie irgend einen Heischereim aussprechen.
Interessanter als diese in Schwärmen umziehenden Masken sind die Einzelgestalten mit besonderen Namen, die in
diesen Tagen, wie um die Weihnachtszeit, sich bemerkbar machen. Das «Hutz-Gür»
war eine Fastnachtsmaske, die noch in der Mitte des 19. Jahrhunderts die Gegend von Läufelfingen und Wittnau unsicher machte.
In grauenerregendem Aufzug ging sie um, gefolgt von lärmenden Kameraden, die Säcke zum Einsammeln der Gaben mit sich führten.
Aehnlichen Charakter wird wohl die «Hechel-Gauggele»
gehabt haben, die früher in Basel
auftrat, und die «Gret-Schell»
in Zug.
Männliche
Figuren sind der «Hegel» in Klingnau und der «Aetti-Ruedi» in Zurzach.
Ersterer wird von der ausgelassenen Jugend durch die Stadt gehetzt und mit Rüben, Kohlstrünken etc. bombardiert. Er wehrt sich mit einer Peitsche und wirft den Einen oder Andern, den er erwischt, in den nächsten Brunnen. Vor den Häusern erbettelt er Gaben. Der «Aetti-Ruedi» hatte am Aschermittwoch der Jugend Obst auszuwerfen. Stand ihm ungedörrtes Obst zur Verfügung, so schüttete er es in den Brunnen, und die Jugend musste es, unter der. Gefahr, von ihm bespritzt oder eingetaucht zu werden, aus dem Wasser holen. Andere Gestalten wurden als lebensgrosse Puppen umgeführt, so die «Lange Gret» im Luzerner Hinterlande, der «helle und dunkle Oelgötz» im Kanton St. Gallen, der «Chryde-Gladi» und das «Elsi» in Zürich (letzteres zwei Strohpuppen, die auf einem horizontal liegenden Rade in die Stadt gezogen wurden) und ganz analog der «Hansli» und das «Greta» in Wohlen (Aargau).
Organisierte Umzüge im Kostüm haben wir teilweise schon oben kennen gelernt. Sehr altertümlich ist der Umzug des Greifen, Löwen und Wilden Manns, d. h. der Wappenhalter der drei Kleinbasler Vorstadt-Gesellschaften, am 13., 20. oder 27. Januar. Der Wilde Mann, der unter Böllerschüssen und Trommelschlag auf zwei zusammengekoppelten Kähnen den Rhein hinuntergefahren kommt, wird von dem Greifen und dem Löwen am Ufer empfangen und auf die Mitte der Rheinbrücke geleitet, wo jedes der drei «Ehrenzeichen» einen nach bestimmten Rhythmen geregelten Tanz mit Trommelbegleitung ¶