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drei Klassen und Erhebung einer Gebühr von 0,50 Pf. für je 10 KZ überfracht für die Person und das Kilometer in Schnellzügen: in der 1.9, in der II. 6,67, in der III. Klasse 4,6? Pf.; in Perjonenzügen: in der I. 8, in der II. 6, in der III. 4 und in der IV. Klasse 2 Pf.; für Rückfahrkarten (Retourbillets) der ersten drei Wagenklassen, zur Hin- und Rückfahrt für dieselbe Person gültig zu allen Zügen, das I^fache der Sätze für Personenzüge; 25 k^ Gepäck frei.
Die Gültigkeitsdauer beträgt in Norddeutschland in der Regel für Entfernungen bis zu 200 km 3 Tage und für jede weitere 100 km einen Tag mehr; im Verkehr nach Berlin [* 1] erhöht sich bei Entfernungen von mehr als 50 km die Gültigkeitsdauer um einen Tag. Rück- fahrkarten mit dreitägiger Gültigkeitsdauer können noch am vierten Tage, den Tag der Lösung einge- rechnet, zur Rückfahrt benutzt werden, wenn sie vor dem ersten Oster-, Pfingst- oder Weihnachtsfeiertage gelöst sind. In Württemberg [* 2] und Baden [* 3] gelten die Rückfahrkarten bis zur nächsten Station einen Tag, sonst 10 Tage; in Bayern [* 4] und Elsaß-Lothringen [* 5] allgemein 10 Tage.
Kinder unter 4 Jahren werden frei, im Alter von 4 bis 10 Jahren zur Hälfte des Fahrpreises für Erwachsene befördert. Im Berliner [* 6] Vorortverkehr gelten wesentlich niedrigere Fahr- preise. (S. Berliner Stadt- und Ringbahn, Bd. 2, S. 819.) Militärpersonen werden zu dem Einheits- satz von 1,5 Pf. für 1 km in der III. Klasse befördert. Die Zuschlags- oder Ergänzungs- oderAus- gleichungsbillets ermöglichen den Übergang aus einer niedern in eine höhere Klasse oder von einem Eisenbahnzuge mit niedrigen Preisen in einen Zug mit höhern Preisen (vom Personeuzug in einen Schnellzug).
Der Preis des Zuschlagsbillets ent- spricht dem Preisunterschiede zwischen dem bereits gelösten und dem Billet für die betreffende höhere Klasse oder dem zu höhern Preisen verkehrenden Zug. Zeitkarten (Abonnementsbillets) für eine Person oder Familie werden auf die Dauer von einem bis zu zwölf Monaten zur Fahrt in den ersten drei Wagen- llassen auf einer bestimmten Bahnstrecke mit Er- mäßigungen von 50 Proz. und darüber (gegenüber den gewöhnlichen Fahrpreisen) ausgegeben. In Württemberg sind auch Zeitkarten für die ganze Bahn (Landeskarten) mit 15tägiger Gültigkeitsdauer eingeführt.
Zeitkarten für Schüler zur beliebigen Fahrt in II. und III. Klasse an den zulässigen Ve- nutzungstagen auf bestimmter Strecke während eines bestimmten Zeitraums werden für 1 Km mit 1- 1,33 Pf. in der III. und 1,5-2 Pf. in der II. Klasse, bei mehrern Kindern mit weiter ermäßigten Sätzen berechnet. Arbeiterkarten (Arbeiterfahrkarten) zwischen bestimmten Stationen zum Durchschnittssatz von 1 Pf. (in Berlin bis ^ Pf. herunter) für 1 km berechtigen zu einmaliger Hin- und Rückfahrt in der Woche oder an den sechs Wochentagen. 1889 wurden in Deutschland [* 7] 12 Mill. Fahrten (6^ Proz. aller überhaupt zurückgelegten Fahrten), davon 7^ Mill. in Berlin, auf Arbeiterkarten ausgeführt.
Vielfach gelten sie nur für bestimmte Züge. Auf einzelnen Strecken sind besondere Arbeiterzüge zwischen Wohnort und Arbeitsstätten eingerichtet. Bei Ge- sellschaftsfahrten (mindestens 30 Personen), bei aka- demischen Ausflügen (mindestens 10 Personen), wird sür die ersten drei Wagenklassen eine Ermäßigung von 50 Proz. gewährt. Bei Schulfahrten (mindestens 10 Schüler) und Fahrten nach den Ferienkolonien, Badereisen kranker mittelloser Personen, Ferien- reisen von Waisenkindern, Zöglingen von Blinden- und Taubstummenanstalten erfolgt die Beförderung in der III. Klasse zum Militärfahrpreise. Die gleiche Ermäßigung wird ferner im Interesse der öffent- lichen Krankenpflege den Vorstehern der betreffen- den Vereine und ebenfalls den Krankenpflegern ge- währt; bei Benutzung der II. wird nur der Fahr- preis III. Klasse erhoben. Die Personengeld- und Gepäckfrachtfätze derübri - gen deutschenStaatsbahnenundderbedeutendern Privatbahnen [* 8] sind aus nebenstehender Zusammen- stellung (S. 891) zu ersehen In neuerer Zeit sind zur Erleichterung des Reise- verkehrs in Deutschland wie in beinahe allen europ. Ländern sog. Sommer-(Saison-) und Rund- reise karten eingeführt, erstere nur während der Sommermonate, letztere meist während des ganzen Jahres verkäuflich. Es sind dies nur für eine be- stimmte Person gültige Rückfahrkarten mit ermäßig- ten Preisen (bis zu 30 Proz.) und längerer, zum Teil bis auf 60 Tage ausgedehnter Gültigkeitsdauer.
Die Sommer- und festen Rundreisekarten gelten für feststehende, von der Bahnverwaltuug bestimmte, die zusammenstellbaren Rundreisekarteu (Fahrscheinhefte) für von den Reisenden selbst ausgewählte Strecken. Daneben gelangen sog. An- schluß-Rückfahrkarten für in den Sommer- und Rundreisekartenverkehr nicht einbezogene Strecken zur Ausgabe; sie werden mit «Gutscheinen') verab- folgt, deren Preis auf die binnen bestimmter Frist zu lösende Sommer- und Rundreisekarte angerechnet wird. Bei den zusammenstellbaren Rundreisekarten, für die Freigepäck nicht gewährt wird, müssen Hin-und Rückfahrt zusammen mindestens 600 km umfassen, Ausgangsstation der Rundreise auch Endstation derselben sein. Die Benutzung derselben Strecken zur Hin- und Rückfahrt ist auf den preuß. Staats- bahnen schon früher, seit auch im Ge- biet der deutschen Vereinsbahnen und einer grö- ßern Anzahl dem Verein nicht angehörender belg., schweiz. und skandinav. Eisenbahnverwaltungen ohne Einschränkung gestattet. Da die Bezeichnung Nuudreisekarten auf diefe Fahrkarten insofern nicht mehr paßt, als bei einer Hin- und Rückfahrt auf derselben Strecke von einer Rundreise nicht mehr die Rede sein kann, hat man vom ab im Vereinsgebiet die Bezeichnung »Zusammenstell- bare Fahrscheinhefte" eingeführt.
Solche Fahrschein- hefte werden verausgabt: für in sich geschlossene Rundfahrten, für Hin- und Rückfahrten über die gleichen Strecken, für Reisen, die sich zum Teil aus einer oder mehrern Rundfahrten, zum Teil aus Hin- und Rückfahrten über die gleichen Strecken zusam- mensetzen. Die zusammenstellbaren Rundreisekarten (Fahrscheinhefte) müssen bei zu diesem Zweck beson- ders eingerichteten Ausgabestellen unter Überrei- chung eines nach Formular auszufüllenden Verzeich- nisses der ausgewählten Fahrstrecken eine gewisse Zeit vor Antritt der Reise bestellt werden. Gegen- wärtig bestehen: 1) Zusammenstellbare Fahrscheinhefte des Vereins deutscher Eisenbahnverwal- tungen (s. Eiscnbahnverein) innerhalb folgen- der Länder: Deutschland, Luxemburg, [* 9] Österreich- Ungarn, [* 10] Rumänien, [* 11] Belgien, Niederlande, [* 12] Schweiz, [* 13] Dänemark, [* 14] Schweden [* 15] und Norwegen.
2) Zusammenstellbare Nundreisehefte für den Verkehr zwischen Italien [* 16] einerseits und Deutsch- land, Österreich-Ungarn, [* 17] Frankreich, Belgien, den Niederlanden und der Schweiz andererseits, ¶