durch
Laternen kannte man schon im
Altertum zu
Rom,
[* 2]
Antiochia etc., wenigstens in den Hauptstraßen
und auf öffentlichen
Plätzen. In
Paris
[* 3] wurde 1524, 1526 und 1553 den Einwohnern befohlen, von 9
Uhr
[* 4] abends an die
Straßen
durch
Lichter an den
Fenstern der Sicherheit wegen zu erleuchten.
Schon im
November 1558 brannten die ersten,
an den
Häusern oder auf
Pfählen angebrachten
Laternen, und 1667 war die Stadt in solcher
Weise vollständig erleuchtet.
die öffentliche städtische Beleuchtung
[* 17] der Straßen und Plätze zur Abend- und Nachtzeit. Gegenwärtig
kommen von den unter Beleuchtung (s. d.) genannten Leuchtmitteln für diesen Zweck in Betracht:
Rüböl, Petroleum, Leuchtgas und elektrisches Licht.
[* 18] Das Rübol, das für die Erhellung ganzer Straßen wegen seiner schwachen
Leuchtkraft nicht geeignet ist, kommt nur in sog. Portativlaternen zur
Anwendung, das sind tragbare Laternen, die bei Dunkelheit zur Kennzeichnung aufgegrabener Stellen dienen. In Orten ohne Gasanstalt,
auch für wenig belebte Ortsgebiete im allgemeinen, sind Petroleumlaternen in Gebrauch.
Für die S. mit Leuchtgas kommen die unter Gasbeleuchtung genannten Brennerkonstruktionen in Betracht. In steigender Anwendung
ist das Gasglühlicht
[* 19] (s. d.) und das elektrische Licht begriffen,
das als Bogenlicht
[* 20] (s. d.) in Stärken von 300 bis 500 Kerzen verwendet wird und den Strom von den städtischen Elektricitätswerken
(s. d.) erhält. Im allgemeinen hat bei der S. die Verteilung der einzelnen Lichter
so zu geschehen, daß die durchschnittliche Helligkeit für Hauptstraßen 1 Meterkerze, für untergeordnete
Straßen nicht unter 1/10 Meterkerze beträgt.