Straßenbel
euchtung,
die öffentliche städtische Beleuchtung [* 3] der Straßen und Plätze zur Abend- und Nachtzeit. Gegenwärtig kommen von den unter Beleuchtung (s. d.) genannten Leuchtmitteln für diesen Zweck in Betracht: Rüböl, Petroleum, Leuchtgas [* 4] und elektrisches Licht. [* 5] Das Rübol, das für die Erhellung ganzer Straßen wegen seiner schwachen Leuchtkraft nicht geeignet ist, kommt nur in sog. Portativlaternen zur Anwendung, das sind tragbare Laternen, die bei Dunkelheit zur Kennzeichnung aufgegrabener Stellen dienen. In Orten ohne Gasanstalt, auch für wenig belebte Ortsgebiete im allgemeinen, sind Petroleumlaternen in Gebrauch.
Für die S. mit Leuchtgas kommen die unter Gasbeleuchtung genannten Brennerkonstruktionen in Betracht. In steigender Anwendung ist das Gasglühlicht [* 6] (s. d.) und das elektrische Licht begriffen, das als Bogenlicht [* 7] (s. d.) in Stärken von 300 bis 500 Kerzen verwendet wird und den Strom von den städtischen Elektricitätswerken (s. d.) erhält. Im allgemeinen hat bei der S. die Verteilung der einzelnen Lichter so zu geschehen, daß die durchschnittliche Helligkeit für Hauptstraßen 1 Meterkerze, für untergeordnete Straßen nicht unter 1/10 Meterkerze beträgt.