Handelspolitik
,
der Inbegriff der
Grundsätze, nach welchen der
Staat seine
Interessen auf dem Gebiet
des
Handels wahrt. Die von ihm zu ergreifenden Maßregeln, welche immer auf geschichtlich gewordene Zustände Rücksicht
zu nehmen haben, haben teils den
Zweck, den
Handel direkt und indirekt zu heben und zu fördern, teils sind sie auf Beschränkungen
desselben gerichtet. Eine verschiedene
Stellung nehmen in der Handelspol
itik.
Innen- und Außenhandel ein. Ersterer
wurde früher vielfach durch
Binnenzölle, persönliche
Berechtigungen, wie
Stapel-, Umschlagsrechte etc., beschränkt.
Heute sind diese Schranken meist gefallen, die Kulturländer haben für den Binnenhandel meist den Gedanken der Handelsfreiheit verwirklicht, zumal hier Veranlassung zum Einschreiten im Interesse des Arbeiter- und des Gewerbeschutzes wenig oder gar nicht geboten ist. Beschränkungen, welche heute bestehen, dienen teils den Zwecken der Sicherheits- und Gesundheitspolizei (z. B. die Bestimmungen über den Handel mit Gift, Branntwein, gebrauchten Sachen, über Rückkaufsgeschäfte, Hausierwesen etc.), teils denen einer gleichmäßigen Besteuerung (Bestimmungen über Wanderhandel, Warenauktionen etc.), teils auch denen einer allgemeinen, dem Interesse des Handels selbst dienenden Ordnung (Meß-, Markt-, Börsenordnung etc.). Zur Pflege und Förderung des Handels dienen die Einrichtung von Handelsgerichten nebst entsprechender Berücksichtigung der besondern Bedürfnisse des Handels in der Rechtsordnung, von Handelskammern, Handelsschulen, Ausstellungen etc., dann insbesondere alle Maßregeln und Anstalten, welche eine Hebung [* 2] und Sicherung des Verkehrs herbeiführen.
Die auf den Außenhandel gerichtete Handelspolitik
erstrebt teils
Sicherung und Wahrung der heimischen
Interessen im
Ausland (konsularische Vertretungen,
Handelsverträge), teils die
Erhaltung und
Hebung der eignen
Industrie durch Beschränkungen
(Einfuhrzölle, Einfuhrverbote) oder durch Beschaffung von
Mitteln, deren sich der
Handel zu seiner
Entwickelung bedient
(Handelsstatistik,
Exportmusterlager, Konsulatsberichte etc.). Eine wichtige
Rolle für den
Handel spielen die Transportmittel
(Eisenbahnen, deren Tarifgestaltung,
Eisenbahnfrachtrecht,
Schiffahrt), dann kann von hoher Bedeutung für denselben eine gesunde
Kolonialpolitik sein, wenn durch dieselbe Handelsbeziehungen mit fremden großen Absatzgebieten angebahnt und dauernd unterhalten
werden.
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