Börsenenquete
,
eine Untersuchung der Börsenverhältnisse durch eine Sachverständigenkommission. Börsenenquete
haben
schon öfters, gewöhnlich nach den Ausschreitungen der Wertspekulation in
Zeiten wirtschaftlichen Niedergangs stattgefunden.
So in England 1875 und 1877/78. Die letztere
Enquete lieferte das eingehendste und gediegenste Material
über die Fondsbörse und die Fondsspekulation. Trotzdem sind Linderungen der Börsenverhältnisse darauf nur in sehr bescheidenem
Maße erfolgt.
Die neuerdings wieder stark hervorgetretenen mißlichen Folgen der Differenzgeschäfte an den
Börsen haben jüngst auch in
Deutschland
[* 3] zur Einsetzung einer Börsenenqu
ete-Kommission Veranlassung gegeben, welche ihre Sitzungen im
Saale des Reichsbankgebäudes eröffnet hat. Die
Kommission hat die
Aufgabe, zu untersuchen, ob und inwieweit die Einrichtungen
und Gebräuche an den Effekten- und Warenbörsen der verschiedenen Handelsplätze des
Deutschen
Reichs verbesserungsbedürftig
sind, und welche
Mittel eventuell geeignet erscheinen, eine größere
Solidität der Börsenverhältnisse herbeizuführen.
Die Kommission zur Leitung der Enquete besteht aus 23 Mitgliedern unter dem Vorsitze des Präsidenten des Reichsbankdirektoriums, Dr. Koch. Man hat zunächst Ermittelungen angestellt hinsichtlich der in den einzelnen Bundesstaaten und an den hauptsächlichsten Plätzen des Auslandes bestehenden gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen, Handelsgebräuche u. s. w. sowie darüber, wo Termingeschäfte (s. d.) stattfinden und welche Einrichtungen zur Erleichterung des Abschlusses und zur Abwicklung derselben vorhanden sind. (S. Liquidationskassen.) Sodann wurden von der Kommission Gutachten von Sachverständigen sowohl der Fonds- wie der Produktenbörse über verschiedene Punkte mündlich entgegengenommen, deren wichtigste sind: Sind die Bestimmungen über die Zulassung von Papieren zum Handel an der Börse, bez. zur Kursnotierung derselben verbesserungsbedürftig? Welche Nachteile treten beim Terminhandel hervor, und empfiehlt es sich, denselben einzuschränken? Giebt es Merkmale, welche den reellen Terminhandel vom Differenzgeschäft unterscheiden, und empfiehlt es sich, letzterm durch gesetzliche Bestimmungen entgegenzuwirken? Sind in den Einrichtungen zur Erleichterung des Abschlusses und der Abwicklung von Termingeschäften gemeinschädliche Mängel hervorgetreten, und wie lassen sich dieselben beseitigen? Bedarf das Institut der Makler und die Art der Feststellung der Kurse für Cassa- und Zeitgeschäfte einer Abänderung und in welchem Sinne? Sind die Bestimmungen der Börsenordnungen über die Zulassung zum Börsenbesuch und die Ausschließung von demselben zweckentsprechend? Soll das ehrengerichtliche Verfahren weiter ausgebildet werden? Soll die Börse unter die Aufsicht bestimmter staatlicher Organe (Staatskommissarien) gestellt werden? Wie ist dem Reklamewesen entgegenzuwirken? Welche Mißstände haben sich bei der Vermittelung zwischen der Börse und dem Publikum (durch Bankkommissionsgeschäfte u. s. w.) gezeigt? Sind namentlich die Voraussetzungen, unter welchen ein Kommissionär als Selbstkontrahent eintreten darf, wirksam genug, um einen Mißbrauch dieses Rechts zu verhüten? Ist das gesetzliche Pfandrecht des Kommissionärs einzuschränken oder ganz aufzuheben? Sind die gesetzlichen Voraussetzungen oder Wirkungen eines Fixgeschäfts zur Verhütung von Mißbrauch abzuändern und in welcher Hinsicht? Am beendigte die Kommission ihre Beratungen und erstattete dem Reichskanzler Bericht, der im Deutschen Reichsanzeiger erschien.