Verfahren
,
in der Rechtssprache die zur Erledigung eines einheitlichen Zweckes dienende geordnete Reihenfolge von
Rechtshandlungen. So bezeichnet man als Verfahren
den gesamten Prozeß, aber auch einzelne
Abschnitte desselben, z. B. Hauptverfahren
,
Rechtsmittelverfahren
, Beweisverfahren u. s. w.