Ausfall
,
im Kriegswesen offensive Unternehmung einer Festungsbesatzung gegen die Einschließungs-
oder Belagerungstruppen. Man kann alle in zwei Gruppen scheiden: solche, welche die Weiterführung der Verteidigung namentlich
durch Zeitgewinn unterstützen, und solche, welche eine augenblickliche endgültige
Entscheidung herbeiführen sollen. Zu
jener gehören alle Ausfall
im eigentlichen
Sinne des Wortes. So werden in dem ersten
Stadium der Einschließung
größere Ausfall
mit allen Waffen
[* 3] unternommen, um dem Gegner die
Annäherung an die Festung
[* 4] und sein Festsetzen im Vorgelände
zu erschweren und
Aufklärung über seine endgültige
Absicht in der
Wahl der
Angriffsfront zu schaffen.
Hat der förmliche
Angriff, die eigentliche
Belagerung, begonnen, so sind große Ausfall
nicht mehr angebracht,
aber zahlreiche kleinere Ausfall
(nur Infanterie, vielleicht mit Zuteilung von technischen
Truppen) werden versuchen, das Fortschreiten
der Angriffsarbeiten zu hindern, dem Feinde kleine errungene
Vorteile wieder zu entreißen und ihm überhaupt möglichst
Abbruch
zu thun. Fortgesetzte energische Ausfall
, die außerdem vorteilhaft auf den
Geist der
Besatzung wirken, sind eine
wesentliche
Bedingung einer gut durchgeführten hartnäckigen Verteidigung.
Zur zweiten Gruppe der Ausfall
geboren solche Unternehmungen, die entweder durch Überwältigung des Angreifers der
Belagerung ein Ende zu machen oder die
Besatzung unter Preisgabe der Festung zu retten versuchen. Einen Ausfall
dieser Art erfolgreich
durchzuführen, wird eine Festungsbesatzung aus eigener Kraft
[* 5] nur unter ganz außerordentlichen Umständen
im stande sein; meist bedarf es hierzu des Eingreifens einer von außen kommenden Hilfe, der Entsatzarmee, die bei dem Durchbruchsversuche
der
Besatzung die
Hand
[* 6] reicht.
In der Fechtkunst
[* 7] ist Ausfall
das schnelle Vorsetzen des vordern Fußes und die Verlegung des Körpergewichts auf
denselben. Der rückwärtige Fuß darf seinen
Standort hierbei nicht verlassen. Das vordere
Bein ist tief
gebogen, das rückwärtige gestreckt mit durchgedrücktem Knie. Der Ausfall
dient zur Verstärkung
[* 8] des
Stoßes, seltener Hiebes.
Auch das Wiederaufrichten nach dem Ausfall
, das Zurückgehen in die
Auslage, muß rasch erfolgen.
In der Jurisprudenz hat Ausfall
verschiedene Bedeutungen. Eine
Bedingung (s. d.) fällt aus, wenn es gewiß
wird, daß sie nicht eintritt. Ein
Gläubiger fällt aus, soweit er aus einer
Masse oder einem einzelnen Gegenstande, aus deren
Verwertung er seine Befriedigung erwartete, nichts erhält, weil der Erlös so weit nicht reicht.