Gläubiger
,
derjenige, welcher ein Forderungsrecht (s. d.) hat;
ist dasselbe durch Pfand oder
Hypothek gesichert, so
spricht man von einem Pfand- oder Hypothekgläubiger
im Gegensatz zu
Buch- oder chirographischem Gläubiger
Konkursgläubiger
ist der Gläubiger
eines in Konkurs verfallenen Schuldners, Massengläubiger der, welcher den Konkursverwalter als
Vertreter der
Masse zum Schuldner hat;
Korrealgläubiger
, s. Korrealobligation.