Militärgem
einde
umfaßt alle Militärpersonen des aktiven Dienststandes (s. Aktiv), pensionierte Offiziere, solange sie den Militärgerichtsstand haben, Militärbeamte sowie die Frauen und Kinder derselben, solange sie sich im väterlichen Haus befinden.
Die
Dienstboten derselben gehören nur dann zur Militärgem
einde, wenn sie ihrer Herrschaft ins
Feld folgen.