Militärbeamte
,
alle im
Heer und in der
Marine für das
Bedürfnis des
Heers oder der
Marine angestellten,
nicht zum Soldatenstand gehörenden, aber unter dem Kriegsminister oder
Chef der
Admiralität stehenden Beamten, welche einen
Militärrang haben. Nach der
Verordnung vom sind obere Militärbeamte
die im Offiziersrang stehenden, wie die Militärjustizbeamten
(Auditeure), die Intendanturbeamten, die
Registratoren bei den höchsten Kommandobehörden, die Militärprediger,
die
Zahlmeister, die Marineingenieure, Werftsekretäre,
Ingenieurgeographen, die Inspektoren, Kontrolleure,
Assistenten, Betriebssekretäre,
Vorsteher und Expedienten des
Militäreisenbahnwesens, Stallmeister, Fortifikationssekretäre, die Beamten der Feldkriegskasse,
die Feldmagazinbeamten, die
Feldpost-, Feldtelegraphen- und Feldlazarettbeamten (zu denen auch die
Feldapotheker gehören).
Militärunterbeamte sind die im Rang vom Feldwebel abwärts stehenden: Militärküster, die Büchsenmacher, Waffenmeister und die bei den Truppen vertragsmäßig engagierten Handwerker, welche nicht gleich den Soldaten Sold beziehen, sowie im Felde die nicht oben genannten Angestellten der Truppen, Feldadministrationen, des Etappen-, Feldpost-, Telegraphen- und Eisenbahnwesens etc.
Vgl. die Anlage zum Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich [* 3] vom (Reichsgesetzblatt 1872, S. 204).
Militärbeleidigung - M

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Seite 11.615. Die höhern Beamten des
Kriegsministeriums und der
Intendanturen, die
Kriegs-,
Intendantur- und Bauräte, die
Auditeure etc. ergänzen
sich aus dem
Zivilstand, aus
Assessoren und
Architekten, die das Staatsexamen bestanden haben. Auch werden
Offiziere nach fachlicher
Ausbildung und bestandener besonderer
Prüfung unter Verabschiedung als
Offizier zu Intendanturräten ernannt. Sämtliche
übrigen Beamten, die Subalternbeamten, von den
Geheimen expedierenden
Sekretären des
Kriegsministeriums an abwärts, ergänzen
sich aus qualifizierten
Militärpersonen, welche das Anrecht auf
Anstellung im Zivildienst erworben haben.
Alle obern Militärbeamten
der
Intendantur und des
Kriegsministeriums müssen das
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Intendantursekretariatsexamen bestanden haben, für alle übrigen Stellungen muß die Qualifikation in einer meist sechsmonatlichen Probedienstleistung dargethan werden.