Klüber
,
Johann
Ludwig, hervorragender publizistischer Schriftsteller, geb. zu
Tann bei
Fulda,
[* 2] begann seine
Laufbahn 1786 als
Professor der
Rechte zu
Erlangen,
[* 3] folgte 1804 einem
Ruf als
Geheimer
Referendar nach
Karlsruhe,
[* 4] wurde bald zum
Staats- und Kabinettsrat befördert und erhielt 1807 die
Stelle des ersten
Professors der
Rechte zu
Heidelberg.
[* 5] Während der Dauer
des
Wiener
Kongresses lebte er mit Erlaubnis seiner
Regierung in
Wien
[* 6] und veröffentlichte sodann
»Akten des
Wiener
Kongresses in
den
Jahren 1814 und 1815«
(Erlang. 1815-19, 8 Bde.). Von den beiden
wichtigsten Aktenstücken, der »Schlußakte des
Wiener
Kongresses« und der
»Deutschen
Bundesakte«, wurde ein besonderer
Abdruck
(Erlang. 1816, 2. Aufl. 1818) veranstaltet, dessen 3. vermehrte
Auflage 1830 unter dem
Titel: »Quellensammlung zu dem öffentlichen
Rechte des
Deutschen
Bundes« (Fortsetzung dazu 1833) erschien und durch Nachweisung der
Verhandlungen über die einzelnen Bestimmungen
der
Bundesakte für die Entstehungsgeschichte derselben wichtig ist. Klübers
¶
mehr
»Übersicht der diplomatischen Verhandlungen des Wiener Kongresses« (Frankf. a. M. 1816, 3 Abtlgn.)
enthält zugleich mehrere Abhandlungen über einzelne die deutschen Angelegenheiten betreffenden Gegenstände. Seinem »Öffentlichen
Rechte des Deutschen Bundes und der Bundesstaaten« (Frankf. 1817; 4. Aufl. von Morstadt, 1840) folgte »Droit des gens moderne
de l'Europe« (Stuttg. 1819, 2 Bde.;
deutsch, das. 1822; 2. Aufl. von Morstadt, Schaffh.
1851). 1817 ward Klüber
preußischer Geheimer Legationsrat unter dem Staatskanzler v. Hardenberg, mit dem er schon in Erlangen freundschaftliche
Beziehungen angeknüpft hatte, führte die schwierigen Unterhandlungen über die Regelung des Rechtszustands der Standesherren,
begleitete Hardenberg 1818 auf den Kongreß zu Aachen,
[* 8] wo er die Anerkennung der Succession des badischen
Hauses betrieb, und übernahm 1821 die Auseinandersetzung des aufgelösten Großherzogtums Frankfurt.
[* 9]
Kaum aber war 1822 die 2. Ausgabe seines »Öffentlichen Rechts des Deutschen Bundes etc.« erschienen, als das Buch und der Verfasser
Gegenstand politischer Verketzerungen wurden. Ja, nach Hardenbergs Tod ward sogar eine Untersuchung gegen
ihn eingeleitet, der Klüber
1822 durch die Forderung seiner Dienstentlassung ein Ende machte. Er lebte seitdem in Frankfurt a. M.,
wo er starb. Von seinen übrigen Schriften heben wir noch hervor: »Das Münzwesen
[* 10] in Deutschland
[* 11] nach seinem jetzigen
Zustand« (Stuttg. 1829);
»Die Selbständigkeit des Richteramtes und die Unabhängigkeit seiner Urteile im Rechtsprechen« (Frankf. 1832);
»Abhandlungen und Beobachtungen für Geschichtskunde, Staats- und Rechtswissenschaft« (das. 1830-34, 2 Bde.).