Droit
(franz., spr. drŏa), Recht, Rechtswissenschaft;
droit
coutumier,
Gewohnheitsrecht im
Gegensatz zum droit
écrit, geschriebenen
Recht, worunter namentlich das
römische Recht verstanden wird;
droits
civils, im französischen
Recht die
Rechte, welche nur
dem zustehen, der in
Frankreich das
Indigenat hat, im
Gegensatz zu droits
des gens, den
Rechten, welche einem
jeden
Menschen als solchem beigelegt werden;
droit
d'aubaine,
Heimfallsrecht, Fremdlingsrecht, das besonders in
Frankreich vordem
gültige
Recht, dem zufolge der
Nachlaß der
Fremden dem
Fiskus zufiel (s.
Fremdenrecht).
Tabak

* 2
Tabak.
Auch bedeutet Droit
s. v. w. öffentliche
Abgabe, namentlich
Abgabe für Ein- und Ausfuhr von
Waren; Droits
réunis, vereinigte
Gebühren, in
Frankreich
eine von geistigen
Getränken,
Tabak,
[* 2]
Salz,
[* 3]
Spielkarten, gedruckten Musikalien, öffentlichen
Fuhrwerken etc. zu erhebende Art
Abgaben. Die
Verwaltung derselben besorgt eine sogen.
»Régie des droits
réunis«, der nebenbei auch die
Erhebung der städtischen
Oktrois zukommt.