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512 Reportgeschäfte (s. Deport) für eigene Rechnung machen.
Winkelmakler (Schlepper, frz. Remisiers) heißt man gewöhnlich die Agenten, welche zwischen den Handelsmaklern und dem Publikum Geschäfte vermitteln.
Makart
, welche Grundstücksverkäufe, Wohnungsmieten,
hypothekarische
Darlehne, Heiraten
u. dgl. vermitteln, sind nicht Handelsmakler.
Sie haben bei Eröffnung ihres Gewerbebetriebes der zuständigen Behörde Anzeige zu machen.
Der Gewerbebetrieb kann ihnen untersagt werden, wenn Thatsachen vorliegen, welche ihre Unzuverlässigkeit in Bezug auf diesen Gewerbebetrieb darthun.
Nach bürgerlichem Recht haben sie Anspruch auf die versprochene und, wenn ein Versprechen nicht gegeben ist, auf die übliche Maklergebühr gegen ihren Auftraggeber, sobald das vermittelte Geschäft oder, wenn der Auftrag nur auf Nachweisung eines Käufers u.s.w. ging, das Geschäft mit dem nachgewiesenen Käufer geschlossen ist.
Gegen den Gegenkontrahenten ihres Auftraggebers haben sie einen Anspruch nicht, sofern nicht in der thatsächlichen Benutzung ihrer Vermittelung ein stillschweigender Auftrag zu finden ist, was sich nur nach Lage des einzelnen Falles beurteilen läßt.
Deshalb ist es für den, welcher sich mit
einem Makart
einläßt, von vornherein rätlich, eine bestimmte Erklärung abzugeben, wenn er eine Maklergebühr nicht
zahlen will.