Bruderschaften
(lat. Confraternitates) heißen die von kirchlichen Obern genehmigten,
unter kirchlicher
Aufsicht stehenden
Vereine von Katholiken, die sich zu besondern, nicht allgemein vorgeschriebenen
Gebeten oder guten Werken verpflichten, wofür ihnen in der Regel besondere
Ablässe und
Gnaden zugesichert werden. Es gab
derer schon im Mittelalter, wie die
Brückenbrüder (s. d.): sie sind aber erst in den letzten Jahrhunderten
zahlreich geworden. Eine Bruderschaft
, die ermächtigt ist, sich die übrigen Bruderschaften
desselben
Namens einzuverleiben und denselben ihre
Ablässe und
Gnaden mitzuteilen, heißt Erzbruderschaft.
Die Mitglieder mancher Bruderschaften
erhalten bei der
Aufnahme ein
Abzeichen,
Skapulier,
[* 2] Gürtel,
[* 3]
Medaille
u. dgl. Manche Bruderschaften
sind mit religiösen
Orden
[* 4] verbunden, sodaß sie unter deren
Generalen stehen, so die Skapulierbruderschaften
mit den
Karmelitern, die Rosenkranzbruderschaften
mit den
Dominikanern, die Marianischen
Kongregationen
(Sodalitäten) für
Männer, Junggesellen, Gymnasiasten,
Universitätsstudenten, junge Kaufleute,
Gesellen, Lehrlinge u. s. w. mit den
Jesuiten, die Bruderschaften
zum Troste der armen Seelen
im Fegfeuer mit den
Redemptoristen.
Von den neuern Bruderschaften
sind zu erwähnen: die Michaelsbruderschaft, gegründet 1860 zu
Wien
[* 5] zur Unterstützung des Papstes durch
Gebet und
Geld, der
Verein der christlichen Mütter, gegründet zu
Regensburg
[* 6] 1808, der
Verein zur
Verbreitung
des
Glaubens (s. d.). (S.
Herz Jesu.) –
Vgl. Bouvier, über den Ablaß, die und das Jubiläum (Aachen [* 7] 1844): Beringer, Die Ablässe (9., auf Grund der Arbeiten von A. Maurel und Joh. Schneider umgearbeitete Aufl., Paderb. 1887).
– über in der evang. Kirche s. Brüderhäuser.