Geld.
I. Geld
(mittelhochdeutsch gelt,
d. i.
Vergeltung, Ersatz) ist dasjenige wirtschaftliche Gut, welches entweder
auf
Grund einer Verkehrsgewohnheit oder einer staatlichen
Anordnung als allgemeines Tauschmittel und als
Maßstab
[* 2] für den
Tauschwert aller andern
Güter verwendet wird. Die Schwerfälligkeit des reinen Tauschverkehrs tritt mit
der Ausbildung der
Arbeitsteilung und der dadurch bedingten
Vermehrung der einzelnen Tauschakte immer mehr hervor und wird
nur durch Einführung eines allgemeinen Tauschmittels beseitigt, durch welches der
Tausch in zwei voneinander
zeitlich und örtlich getrennte
Geschäfte (in Verkauf und Einkauf) zerlegt wird.
Mit dieser Funktion des in der Wirtschaft verbindet sich zugleich die andere, daß man den
Tauschwert aller Waren und Leistungen
in dem Geld
festsetzt und daß es, als das geeignetste
Mittel zur Aufbewahrung und Übertragung von Werten,
der allgemeine Wertträger wird. Während nun ursprünglich diese
Aufgaben des Geld
aus dem Verkehrsbedürfnis herauswuchsen
und ihm ohne Zwang, aber auch ohne Ordnung zufielen, machte sich auf höhern Kulturstufen mit dem wachsenden
Umfang des Verkehrs
und der Wichtigkeit des Geld
das Bedürfnis geltend, das Geldwesen unter die Hoheit des
Staates zu stellen
und gewissen Geld
sorten die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels zu verleihen.
II. Die
Vorteile des Geld
für die
Volkswirtschaft bestehen hauptsächlich in folgendem: Durch das Geld
als Tauschmittel wird der
Güterumsatz erleichtert und beschleunigt und damit die
Arbeitsteilung in der Produktion und im
Handel ungemein gefördert,
sodaß die
Menschen mit wirtschaftlichen
Gütern leichter, besser und billiger als vorher versorgt werden.
Da man zugleich in dem ein für die praktischen Bedürfnisse genügendes Preismaß erhält und somit den Wert der
Güter und
Leistungen besser beurteilen kann als in der
Tausch- oder
Naturalwirtschaft (s. d.), so wird die Güterverteilung gerechter
und gleichmäßiger.
Geld [unkorrigiert]
![Bild 57.721: Geld [unkorrigiert] Bild 57.721: Geld [unkorrigiert]](/meyers/thumb/57/57_0721.jpeg)
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Auch eignet sich das Geld
als die umlaufsfähigste und wertbeständigste Ware viel besser als andere
Güter zur Wertanhäufung
und Wertübertragung, sodaß die Kapitalbildung in größerm Maßstabe erst mit Hilfe des Geld
vor sich geht. Damit
bewirkte das Geld
auch einen Umschwung in den polit. und socialen Verhältnissen, insofern mit dem
Wachstum des beweglichen Vermögens die Übermacht des Grundbesitzes schwinden und die
Gliederung der Gesellschaft nach gleichwertigen
Berufszweigen eintreten mußte. Es ist einleuchtend, daß diese Wirkungen des Geld
nur ganz allmählich in Erscheinung
treten
¶
forlaufend
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und daß die Umbildung der Naturalwirtschaft zu einer vollständigen Geld
wirtschaft (s. d.) sich nur
in einem langsamen Werdeprozeß vollzieht. Auf hohen Kulturstufen zeigt dann auch diese Wirt- schaftsform gewisse Schattenseiten,
welche man vor- zugsweise der Übermacht des Geld
als des Repräsen- tanten des beweglichen Kapitals zuschreibt. (S. Geld
herrschaft.)
III. Als Geldstoff kann jede Ware dlenen, die wegen ihrer allgemeinen Beliebtheit leicht wieder abgesetzt
werden, bequem und ohne an Wert zu ver- lieren aufbewahrt werden kann und sich außerdem nach Maß oder Zahl leicht teilen
läßt.
Die wichtigsten Forsch

* 4
Afrika.Für Volks- stamme, deren beweglicher Reichtum hauptsächlich aus Herden bestand, bot sich zunächst das Vieh als geldartiges Vermittelungsgut dar, und man sieht in der Ableituug des lat. Wortes i^cuniH (Geld) von pccu5 (Vieh) eine Erinnerung an diese erste Phase der Entwicklung des Geld. Außerdem aber findet man in der alten wie in der neuen Zeit noch zahlreiche andere Arten von unvollkommenen Geld- waren: Biber- und Zobelfelle und anderes Pelz- werk bei Iägcrvölkern, Kakaobohnen und Zinnstücke bei den alten Mexikanern, Theeziegel in Hochasien, Baumwollzeuge, Kupfer- und Eisenstäbe in Afrika, [* 4] Tabak [* 5] in der ersten Periode der Kolonisation von Virginien und Maryland, Kaurimuscheln in Indien und Afrika u. s. w. Als die vorzüglichsten Geld- stosse haben sich jedoch für alle Kulturvölker die Edel- metalle Gold [* 6] und Silber erwiesen.
Ursprünglich deruhte der Wert dieserMetalle auf ihrerVerwendung ;u Schmuck und Geräten, und sie wurden ihrer Selten- heit wegen schon hoch geschätzt, ehe sie als Geld dienten, ^ie hatten daher von vornherein einen hohen speci- fischen Wert, d. h. einen großen Wert bei kleiner Menge, und vor den ihnen hierin gleichen Perlen und Edelsteinen besitzen sie, als Geldstoffe behandelt, außer dem Vorteil der Teilbarkeit und Wiederzu- sammensetzbarkeit noch den wesentlichen Vorzug, daß ihr Wert wegen der Gleichartigkeit ihrer Ma- terie dem Gewicht einfach proportional ist und daß sie durch den Gebrauch wenig abgenutzt werden.
Münzen I (Altertum)

* 7
Münzen.Auch die Besonderheiten der Farbe und des Klanges, die Dauerhaftigkeit des Gepräges und die leichte Kon- trollierbarkeit in Bezug auf Qualität und Gewicht bat wesentlich zur Einführung und Verbreitung des Edelmetallgeldes beigetragen. So waren Gold und Silber mehr als ein Jahrtausend vor Christi Ge- burt in Vorderasien als Geld im Gebrauch, jedoch lange Zeit nur in Form von Barren und Ringen von annähernd abgestuftem Gewichst. Erst im 7. Jahrh, v. Chr. begann sin den griech. Städten Kleinasiens) die Prägung von Münzen [* 7] (s. Münze und Münz- wesen), d. h. es wurden zuerst Goldstücke, dann auch Silberstücke zur Garantie ihres Gewichts und ibrer Feinheit mit einem staatlichen Stempel ver- sehen und dadurch ausschließlich für den Gelddienst bestimmt.
Jedoch zogen gerade die Hauptvertreter des damaligen Welthandels, die Phönizier und ihre Kolonien, noch lange das Barrengeld dem gepräg- ten vor, wie denn auch bis auf die neueste Zeit in (5hina das Hauptgeld aus Silberbarren bestand (erst 1889 ließ China in [* 8] Birmingham [* 9] Sildermünzen prägen) und auch in Hamburg [* 10] bis 187^ die Mark Banco durch Barrensilber repräsentiert wurde. In Rom [* 11] wurden Silbermünzen erst seit dem I. 268 v. Chr. und die ersten Goldmünzen erst später ge- schlagen, nacbdcm vorher nur Kupfer [* 12] die Rolle de5 GeldstoM gespielt hatte.
IV. Bezüglich des Geldwerten ist zunächst daran festzuhalten, daß jedc^ache, die als Geld dienen soll, Wert besitzen muß. Dieser Wert kann nun aller- dings künstlich mittels des öffentlichen oder privaten Kredits gefchaffen werden, aber als vollkommenes Geld ist doch nur dasjenige zu betrachten, welches seinen vollen Wert in seinen: Stosse selbst trägt. Es ist dies der Fall, wenn das geprägte Geld und das durch Einschmelzung desselben gewonnene Barren- metall, abgesehen allenfalls von einer kleinen, durch die Prägungskosten bedingten Differenz, den sog. Prägc- oder Schlags ch atz (s. Münze und Münz- wescn), gleichwertig sind, oder mit andern Worten, wenn der Real-, Sach- oder Stoffwert des Geld dem Nominal-, Nenn- oder Prägungswert desselben gleich ist.
Diese Bedingung stellt man ganz besonders an das eigentlicheWährungsgeld oder Courantgeld (s. Courant), welches das Haupt- zahlungsmittel des Landes (die Landesvaluta) bildet und von den Staatsangehörigen in jedem Be- trage zum Nennwerte angenommen werden muß. Welche Währung (s. d.) ein Land hat, ob sie eine Gold-, Silber- oder Doppelwährung (s. die einzelnen Artikel) ist, hängt lediglich davon ab, ob dieses Wäh- rungsgeld aus Gold, Silber oder aus beiden Metallen zugleich hergestellt wird.
Weicht der Sachwert des Geld durch absichtliche unterwertige Prägung oder durch Rückgang des Preises der Edelmetalle von dem Nennwert desselben bedeutend ab, so wird das in gewissem Grade zum Kreditgeld, weil nun sein Nennwert nicht mehr voll sachlich begründet ist. Aber die Macht, welche der Staat durch die Verleihungder Währungseigenschaft auf die Wertbestimmung einer Geldart ausüben kann, ist so groß, daß wirklich ein beträchtlicher Unterschied zwischen dem Nennwert derselben und ihrem innern Stoffwert aufrecht erhal- ten werden kann, ja daß sogar, wie das Papiergeld (s. d.) mit Zwangskurs beweist, Währungsgeld ohne allen stofflichen Wert, sich in Umlauf zu behaupten vermag.
Der ^taat nimmt eben das Kreditgeld nicht nur selbst bei seinen Kassen zum Nennwert an, sondern er giebt auch allen Schuldnern das Recht, ihre Gläubiger mit diesem Geld zu seinem Nennwerte zu bezahlen, sodaß es für die erstern privatwirtschaft- lich unzweifelhaft diefen Wert wirklich besitzt, wenn es auch innerlich minderwertig ist. Gewi^e Münzen haben nur den Charakter von Handelsgeld, d. h. es ist ihnen von Staats wegen keinerlei Zahlungskraft beigelegt, sondern ihre An- nahme und Bewertung ist dem freien Übereinkommen überlassen.
Münzwesen

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Münzwesen.Ihr Wert in dem gesetzlichen Währungs- geld wird deshalb als Handels wert und insofern er im Kurszettel ausgedrückt wird, als Kurswert bezeichnet. Dabin gehören die im Lande selbst ge- prägten Handels- oder Fabrikationsmünzen (s. Münze und Münzwesen) [* 13] und die im Inlande kur- sierenden ausländischen Geldsorten. Dient eine Geldeinheit nur zur Verrechnung, ohne daß sie wirklich durch Münzen repräsentiert wird, so nennt man sie Rechnungsgeld (s. d.). Als eine untergeordnete Geldart ist noch die Scheidemünze (s. d.) zu nennen, die zu kleinern Zablungen verwendet wird. Ihrer Unterwertigkeit wegen darf dieselbe nur auf Rechnung des Staa- tes, nicht für Privatrechnung geprägt werden. Da- gegen ist es durchaus zweckmäßig/daß die Münz- i anstalten, insoweit sie nicht für Staatsrechnung ! beschäftigt sind, vollwertiges Währungsgeld und ! Handelsmünzen für jeden Privaten, der Barren ¶
Geld [unkorrigiert]
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einliefert, gegen eine nur die Herstellungskosten deckende Gebühr ausprägen. Von dem Nenn- bez. Kurswert des Geld zu unter- scheiden ist sein Tans ch wert oder der Geldpreis, d. i. der Wert des Geld im Verhältnis zu allen andern Gütern. Er bewegt sich natürlich in entgegengesetzter Richtung wie die Warenpreise, d. h. das Geld ist wohl- feil, wenn alle andern Waren geldtcuer, es ist um- gekehrt teuer, wenn sie geldbillig sind. Auf dieses Verhältuis zwischen dein Geld- und Warenwert ist die künstliche Fixierung des Geldwertes durch den Staat ohne wesentlichen Einstuft; es wird vielmehr vorzugsweise durch die Angebot- und Nachfrage- Verhältnisse einerseits des Geld und andererseits der Waren bestimmt.
Geschichtskarten von D

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Deutschland.Von plötzlichen Geldzu- und Ab- flüssen (durch Kriegsentschädigungen, Auffindung von Minen, Mfternten u. s. w.) abgegeben, kommt für ein und dasselbe Land bei geordneten Geld- verhältnissen und in kurzen Zeiträumen die Geld- wertänderung praktisch wenig in Betracht. V. Im allgemeinen betrachten heutzutage alle Staaten die selbständige Ordnung ihres Geldwesens als ein wesentliches Hoheitsrecht. Doch steht das- selbe in Deutschland [* 15] dem Reiche selbst, ebenso in den Vereinigten Staaten [* 16] von Amerika [* 17] und in der Schweiz [* 18] nicht der einzclstaatlicben, sondern der Bundesgesetzgebung zu. Diese Münzhoheit ist zu unterscheiden vom Münzregal (s. d.), d. l. dem ausschließlichen Rechte des Staates Münzen zu prägen, welches in Deutschland den Einzel- staaten zusteht.
Auch haben in einigen Fällen ganz selbständige Staaten vertragsmäßig Münzeinigun- gen geschlossen, vermöge welcher sie entweder ein gleiches Geldsystem herstellten oder wenigstens ge- wisse gemeinschaftliche Normen für ihr Geldwesen annahmen. (S. Münzkonvention.) In einzelnen Staaten ist auch gewissen fremden Münzen gesetz- liche Zahlungskraft verliehen worden, wie in Por- tugal dem engl. Sovereign. Dagegen hat sich der Gedanke der Herstellung einer allgemeinen inter- nationalen Münzeinheit oder wenigstens eines «ge- meinschaftlichen Nenners» für alle Münzsysteme, die 1867 aus einer internationalen Münzkonferenz in Paris [* 19] ernstlich besprochen und von feiten Frank- reichs und zeitweise auch Englands begünstigt wurde, als praktisch undurchführbar erwiesen.
Früher haben die Staaten ihre auf dem Münz- regal beruhende Macht mehr oder weniger miß- braucht, indem sie mit Hilfe künstlicher oder gewalt- samer Maßregeln eine möglichst große Differenz zwischen dein Nennwert und dem Sachwert ihrer Münzen, namentlich der kleinern, ausrecht zu er- halten suchten. Auch in der nenestcn Zeit sind noch merkwürdige Beispiele der Prägung von unterwertigen Währungsmünzen vorgekommen. Die Staaten der Lateinischen Münzkonvention (s. d.) haben noch bis 1878 neue silberne Fünffrankenstücke mit dem alten Nennwert ausgegeben, obwohl die- selben infolge der ^ilberentwertuug innerlich fast um 15 Proz. unterwcrtig geworden, und die Vereinigten Staaten prägen noch jetzt silberne Standard-Dollars mit s allerdings nicht ganz unbedingter) gesetzlicher Zahlungskraft zu deren ursprünglichem Werte gegen Gold (s. Dollar, Vlandbill undWindombill).
Der österr. Silbergulden ist schon seit^Jahren höher be- wertet als die in ihm enthaltene ^ilbermenge; dies beruht auf der 1879 verfügten Einstellung der Aus- prägungen, mit Ausnahme einer kleinen Menge für ReHnung des Staates, der dadurch einen Gewinn erzielte. Abgesehen aber vondennach der Entwertung des Silbers noch vorgenommenen Prägungen findet sich in den Vereinigten Staaten, in Deutschland, Holland und den Staaten der lat. Münzkonvention zusammen noch eine ungeheuere Summe von älterm Währungsgeld, welches nur durch die ihm zustehende gesetzliche Zahlungskraft seinen frühern Nennwert neben dem Golde behauptet.
Würden diese Münzen cingeschmolzen, so würde das Barrenmetall bedeu- tend weniger wert sein als der gegenwärtige Nenn-
wert jener Münzen, was für die betreffenden Staaten einen großen Verlust ergeben würde. Sollen doch nach neuerer Schä'tzuug
gegen 4 Milliarden Frs. in Silberfünffrankenstücken existieren, wovon auf Rechnung Frankreichs allein 3100 Mill.
Frs.kommen. Die Summe der nach den Gesetzen von 1878 und 1891 geprägten, in Umlauf oder im Besitz des Schatz- amtes der Vereinigten Staaten
von Amerika befind- lichen Silberdollarsbetrugi.Jan.1892:411543740, wozu dann noch 77327
102 Mill. Doll.
^chatzamt- noten, bedeckt durch Silberbarren, kamen.
Deutschland. Fluß- und

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Deutschlands.Der Vorrat Deutschlands [* 20] an Silberthalern wurde für Anfang 1892 von Soetbeer auf 440 Mill. M. geschätzt; hier- von kommen aber jetzt die zur Einziehung, bez. zur Übergabe anÖsterreich bestimmten Thalerstücke österr. Gepräges von rund 70 Mill. M. in Abzug. Jeder Versuch, dieses Silber zu verkaufen, würde aber natürlich seinen Preis noch weiter herabdrücken. Wenn aber die Staaten wirklich das silberne Wäh- rungsgeld beseitigen wollen, so darf dies in keinem Falle auf Kosten der zufälligen letzten Inhaber die- ser Münzen geschehen. Denn diese haben dieselben angenommen nicht als bloß gestempelte Silber- stücke, sondern als gesetzliches Zahlungsmittel, und als solches haben sie es einem staatlichen Gebote gemäß annehmen müssen. Der Staat ist daher auch verpflichtet, den Verlust zu tragen, den die Entwertuug des Silbers infolge der Verdrängung desselben aus der selbständigen Gcldfunktiou mit sich bringt; er muß also das Silbergeld gegen Goldgeld einlösen oder es bei seinen Kassen zum Nennwert annehmen, um es zum Marktpreise zu verkaufen. Wenn die so entstehenden Verluste em- pfindlich sind, so ist doch andererseits die Bei- behaltung der großeir Summen von künstlich im Werte gesteigertem Silbergelde namentlich für die Staaten der lat. Münzkonvention und für die Ver- einigten Staaten von Amerika sehr bedenklich, wie sich namentlich in unruhigen Zeiten, bei Krisen und bei starken Goldabflüssen herausstellen würde.
Dieses Geld ist jetzt Kreditgeld, es nähert sich also der Natur des Papiergeldes und bei Krediterschütterungen be- steht daher die Gefabr, daß es seinen künstlichen Wert nicht behaupten kann, daß also ein Goldagio ent- steht und der Wert der Landesvaluta im internatio- nalen Wechselverkehr sich nach dem Silbergelde regele. Als Ausweg schlagen nun die Vertreter der Doppelwährung (s-o.) die Hebung des Silber- Werts vor, indem die Hauptstaaten die sreie Prägung von Währungssilbermünzen nach einem durch inter- nationales Übereinkommen festzustellenden Wert- verhältnisse gestatten sollen. Dieser Vorschlag ist eine der möglichen Lösungen der sog. Währungs- frage, nämlich der Frage i aus welchem Edelmetall soll das Hauptgeld, das Währungsgeld, hergestellt werden? Früher lautete gewöhnlich die Antwort: für reiche Nationen aus Gold, für weniger reiche und fortgeschrittene aus Silber. Man hielt es dabei sür selbstverständlich, daß in jedem Lande nur ein ¶