Titel
Justices
of
the
Peace
(engl., spr. dschößtĭßĕs
ǒf thĕ pihß), auch schlechthin Justices
, Friedensrichter. Sie bestehen seit 1327, waren zuerst nur mit der Friedensbewahrung
betraut, haben aber allmählich Befugnisse übernommen, die auch in das Gebiet der
Verwaltung gehören.
Es giebt J. für die
Grafschaften und für die größern
Städte. Beide werden vom Lord Chancellor (s. d.) ernannt, die erstern
gewöhnlich auf
Vorschlag des Lord
Lieutenant (s. d.). Die Qualifikation für die County Justices
ist an eine
bestimmte
Rente geknüpft. Zum
Amt eines
Borough Justice ist jeder Bewohner der betreffenden Stadt oder
der Umgegend befähigt. – Die wichtigsten Obliegenheiten sind:
1) Auf dem Gebiete der Friedensbewahrung: Vornahme von Verhaftungen, Ausstellung von Verhaftungsbefehlen (Warrants) und Ladungen (Summons). Bei Friedensstörungen müssen sie die durch die Riot Act vorgeschriebene Proklamation (s. Meeting) verlesen. – 2) Auf dem Gebiete der Verwaltung ist ihnen die Erteilung von Konzessionen für den Verkauf und Ausschank geistiger Getränke verblieben. Sie sind Armenpfleger des Verbandes, in dessen Gebiet sie wohnen (s. Poor Law), und möglicherweise Mitglieder einer Behörde für Nebenstraßen (Highway District Board, s. Wegeordnungen).
Vertreter der J. bilden, vereinigt mit den Vertretern der County Councils, die Kommission, welche die Grafschaftspolizei zu beaufsichtigen hat. Die Verwaltung der Gefängnisse ist seit 1879 auf eine Centralbehörde übergegangen (die Prison Commissioners unter der Aufsicht des Staatssekretärs für das Innere), doch haben die J. Kommissionen für die regelmäßige Inspizierung der Gefängnisse und der privatirrenhäuser zu bestellen. – 3) Die Befugnisse auf dem Gebiete der Rechtspflege werden teilweise in Petty Sessions (Sitzungen für den Bezirk), teilweise in Quarter Sessions (Quartalsitzungen für das ganze Gebiet) ausgeübt.
Das Gesamtgebiet ist in sog. Petty Sessional Devisions eingeteilt; an den Petty Sessions müssen sich mindestens zwei J. beteiligen; an den Orten, wo ein Stipendiary Magistrater (besoldeter Beamter) für die Abhaltung der Petty Sessions angestellt ist, hat dieser dieselben Befugnisse wie zwei J. Diese Sitzungen dienen: a. der Voruntersuchung bei den meisten Strafklagen mit event. Verweisung an die Quarter Sessions oder die Assisen (s. Court);
b. der Verhandlung und Urteilsfällung bei leichtern Vergehen.
Die
Quarter Sessions finden viermal im Jahre
vor den J. aus dem ganzen Gebiete (in den
Städten jedoch meistens vor dem Recorder, s. d.) statt. Es werden daselbst
gehört: a.
Berufungen gegen
Urteile der Petty Sessions, b. Strafklagen, insofern
sie nicht vor die Assisengerichte gehören.
Das Gesetz über Irrenwesen (Lunacy
Act von 1890) bestimmt, daß (mit Ausnahme der
Personen, welche unter
öffentlicher Armenpflege stehen, für welche besondere Bestimmungen gelten) niemand als geisteskrank in eine Anstalt oder
ein Privathaus aufzunehmen
ist, wenn nicht vorher seine
Krankheit durch ein gerichtliches
Verfahren festgestellt ist. Dieses
Verfahren findet vor einem von dem Gesamtkollegium jährlich besonders bestellten Justice of the
Peace
statt.