Law
(engl., spr. lah), Gesetz, Recht;
über Common Law
s. d.
Lävulinblau - Law
Law
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Law
(engl., spr. lah), Gesetz, Recht;
über Common Law
s. d.
Law
(spr. lah), Alexandre Jacques Bernard, Marquis de Lauriston (s. d.).
Law
Law
London
* 2
London. (spr. laß), John Law
of Lauriston, berüchtigt durch seine finanziellen
Operationen, geb. April 1671 zu Edinburgh
in
Schottland, kam im
Alter von 20 J. nach
London;
[* 2] von hier ging er nach
Amsterdam,
[* 3] um die
Operationen der
Bank kennen zu lernen. Gegen 1700 kehrte er nach
Schottland zurück, entwarf den
Plan zu einer großartigen Kreditanstalt und
ging damit auf den Kontinent. Er bereiste
Frankreich,
Italien
[* 4] und
Deutschland
[* 5] und gewann als
Spieler ein Vermögen von 2 Mill.
Livres; doch bot er zunächst vergebens den
Höfen seine Kreditpläne an. Erst 1716 erhielt Law
in
Frankreich
die Erlaubnis zur Errichtung einer Privatbank auf
Aktien, deren wirkliches
Kapital nur 3 300000
Livres betrug.
Ein
Edikt vom verwandelte die Privatbank in eine Staatsbank, und Law
blieb Direktor derselben.
Sogleich begann die
Ausgabe einer ungeheuren Anzahl von Bankzetteln. Unterdes hatte Law
auch eine Handelscompagnie auf
Aktien
unter dem
Namen Compagnie d'Occident gegründet, welche die Ausbeutung und Kolonisierung
Canadas und der
Länder am Mississippi
bezweckte und daher auch als Mississippicompagnie bezeichnet wird. Man vereinigte später die
Ostindische mit der Mississippicompagnie
zu der Compagnie des
Indes. Um den Gewinn zu steigern, überließ man ihr ferner die Pachtung der Staatsgefälle. Sie erhielt
allmählich das
Tabaksmonopol, die Generalpacht der
Steuern, das Münzregal und die
Verwaltung der allgemeinen Einnahmen.
Eine außerordentliche Spekulationswut bemächtigte sich hiermit des
Volks. Während die
Aktien ungeheuer stiegen, folgte eine
Neuausgabe von
Aktien und Bankzetteln der andern.
Handel,
Industrie und
Konsumtion nahmen bei der Fülle des
Kapitals den schnellsten
Aufschwung. Inmitten des Überflusses unternahm nun Law
die scheinbare
Tilgung der
Staatsschulden. Er legte in der
Bank
Massen
von
Aktien nieder, die nie ausgegeben wurden, und nahm dafür Bankzettel. Die Compagnie lieh dann diese
Zettel der Regierung zu 3 Proz., und letztere zahlte damit die 4prozentigen
Renten zurück.
Die Gesamtzahl der
Aktien, die Law
in kurzen Zwischenräumen ausgab, belief sich auf 625000, von denen jedoch der dritte
Teil
in den
Händen der Compagnie blieb. Die
Summe der emittierten Bankzettel berechnete man auf mehr als 3 ½
Milliarden. Diese ungeheure Papiermasse, nur durch
Agiotage künstlich gehalten, konnte weder je bezahlt werden, noch wirklich
im
Umlauf bleiben.
Bald genug folgten Enttäuschung und Ruin. Die Bankzettel nahmen ihren Weg nach der
Bank zurück, die an
Barmitteln bald erschöpft war.
Um L. mit hinreichender Gewalt zur Aufrechterhaltung seines
Systems zu bekleiden, erhob ihn der
Regent im
Jan. 1720 zum
Staatsrat und Generalcontrolleur der
Finanzen. Law
erhöhte nun zur Aufrechthaltung des Kurses der
Aktien die Dividende
auf 40 Proz. und griff, da dies der Wut, die
Aktien abzusetzen und die Zettel zu verwerten, nicht Einhalt that,
zu einer Menge von Gewaltmitteln, welche die
Konversion des Papiers unmöglich machen sollten, die aber nur den Ruin beschleunigten.
Das Metallgeld wurde nach Bedürfnis der
Bank im Werte bald willkürlich erhöht, bald erniedrigt, die
Ablieferung alles
Goldes
und
Silbers bei
Strafe der Konfiskation befohlen, das Tragen und der
Besitz von Kleinodien bei gleicher
Strafe verboten.
Grenzen der Hörbarkeit
* 6
Grenzen. Um den
Staat von der Verantwortlichkeit rücksichtlich der
Bank zu befreien, vereinigte Law
22. Febr. die
Bank mit der Compagnie
und spiegelte dabei den
Aktionären einen großen Gewinn vor, während die
Bank schon völlig bankrott war. Ein Gesetz vom 27. Febr. befahl
hierauf, daß niemand mehr als 500
Livres in Metallmünze bei sich führen, sowie daß die Fabrikation
von
Gold- und Silbergeschirr aufhören sollte. Da sich aber das
Volk an diese Gesetze nicht kehrte, so schaffte Law
überhaupt
den Gebrauch des
Goldes als Münze ab und erlaubte fortan in gewissen Grenzen
[* 6] nur ein übermäßig erhöhtes
Silbergeld.
Lawinen - Lawrence (Jo
* 8
Seite 60.1031.Endlich beschloß Law eine Verminderung der Papiere. Nachdem er 5. März die Aktie gesetzlich auf den Fuß von 9000 Livres beschränkt, setzte er einige Tage später den Nominalwert der Bankzettel auf die Hälfte herab. Diese unter den Umständen einzig vernünftige Maßregel brachte jedoch ganz Frankreich in Aufruhr, und das Gesetz mußte sogleich zurückgenommen werden. Law legte das Ministerium nieder und im Juli stellte die Bank ihre Zahlungen gänzlich ein. Die Bankzettel fielen hierauf enorm. L.s bedeutendes Vermögen, zum Teil in Landgütern angelegt, wurde konfisziert und er entging nur mit Not der Volksjustiz durch seine Flucht nach Brüssel [* 7] Ende Dez. ¶
1720. Die Regierung nahm die Finanzen von der Compagnie zurück und ordnete ein Visa aller Effekten an, in welchem mehr als ein Drittel der Papiermasse unterdrückt wurde. Das Publikum erhielt die Erlaubnis, den Rest in 1prozentigen Staatsrenten anzulegen. Die Nation hatte bei diesem ersten Versuche zur Einführung des öffentlichen Kredits unermeßlich verloren. Law ließ sich später in Venedig [* 9] nieder, wo er ärmlich lebte und starb.
Vgl. Du Hautchamp, Histoire du système des finances sous la minorité de Louis VX (6 Bde., Haag [* 10] 1739);
Kurtzel, Geschichte der L.schen Finanzoperation (in Raumers «histor. Taschenbuch», 1846);
ferner die Schriften von Cochut (Par. 1853), Levasseur (ebd. 1858), J. E. Korn (Lpz. 1858) und Alexi (Berl. 1885);
Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Bd. 4 (Jena [* 11] 1892);
Nouveau dictionnaire d'économie politique, Bd. 2 (Par. 1892).