Konak
(türk., »Haus«),
in der Türkei [* 2] s. v. w. Wohnung der hohen Staatsbeamten und der reichen Leute und, da im Orient die Amtslokalität von der Privatwohnung nur selten getrennt ist, Sitz der Lokalbehörden selbst.
Auf dem Land ist der Konak
meist ein
Komplex mehrerer Bauten, in den
Städten ausschließlich die
Wohnung der höchsten Beamten.
Auch ist Konak
s. v. w. das
Korps der Beamten überhaupt.
Konak
dschi,
Quartiermeister,
Offizier zur Leitung
der
Märsche und
Lagerung der
Truppen;
Konak
dschi-Baschi,
Generalquartiermeister.