Bühnengeno
ssenschaft,
Deutsche, [* 2] s. Genossenschaft deutscher Bühnenangehöriger.
Bühnengenossenschaft
6 Wörter, 82 Zeichen
Bühnengenossenschaft,
Deutsche, [* 2] s. Genossenschaft deutscher Bühnenangehöriger.
deutscher Bühnenangehörigen, eine auf dem namentlich durch Ludwig Barnays Anregung einberufenen deutschen Bühnenkongreß zu Weimar [* 4] begründete Vereinigung zur Vertretung der Interessen der deutschen Bühnenangehörigen und materiellen Sicherung ihrer Mitglieder. Die Anzahl der Mitglieder betrug Ende des ersten Quartals 1875 bereits 5200, sank aber bis 1884 auf 3038; das Vermögen für die allgemeine Pensionskasse, die glänzendste Schöpfung der Genossenschaft, stieg dagegen 1880 bis auf 2,918,017 Mk. Die Pensionssätze und Beiträge der Mitglieder sind nach vier Stufen normiert, und die Pension zerfällt in eine vom 60. Jahr ab zu leistende Rente und eine Invalidenpension, die nur bei eintretender Invalidität bezahlt wird. 1884-85 wurden an 471 Mitglieder bereits 89,674 Mk. Pension bezahlt.
Neben der Pensionskasse besteht noch eine Witwen- und Waisenkasse, deren Sitz sich in Weimar befindet; das Vermögen derselben
betrug 1885: 128,068 Mk. Eine von der Genossenschaft begründete eigne
Theateragentur ist wieder eingegangen, dagegen besteht das gleich anfänglich begründete offizielle Organ, die »Deutsche
Bühnengeno
ssenschaft«, auch heute noch. Streitigkeiten, die zwischen Mitgliedern der Genossenschaft und Direktoren, die Mitglieder des
deutschen Bühnen- (Kartell-) Vereins sind, ausbrechen, entscheidet ein Schiedsgericht, das sich aus Mitgliedern beider Gesellschaften
zusammensetzt. Verschiedene mehr ideale Projekte, die auf dem Bühnenkongreß zur Sprache
[* 5] kamen, sind von der Genossenschaft nicht ausgeführt
worden, so namentlich die Begründung einer deutschen Theaterakademie.
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