Genossenschaft
deutscher
Bühnenange
hörigen, eine auf dem namentlich durch
Ludwig
Barnays Anregung einberufenen
deutschen Bühnenkongreß zu
Weimar
[* 2] begründete Vereinigung zur Vertretung der
Interessen der deutschen Bühnenange
hörigen
und materiellen
Sicherung ihrer Mitglieder. Die Anzahl der Mitglieder betrug Ende des ersten
Quartals 1875 bereits
5200, sank aber bis 1884 auf 3038; das
Vermögen für die allgemeine Pensionskasse, die glänzendste
Schöpfung der Genossenschaft
, stieg
dagegen 1880 bis auf 2,918,017 Mk. Die Pensionssätze und Beiträge der Mitglieder sind nach vier
Stufen normiert, und die
Pension zerfällt in eine vom 60. Jahr ab zu leistende
Rente und eine Invalidenpension,
die nur bei eintretender
Invalidität bezahlt wird. 1884-85 wurden an 471 Mitglieder bereits 89,674 Mk.
Pension bezahlt.
Neben der Pensionskasse besteht noch eine
Witwen- und Waisenkasse, deren Sitz sich in
Weimar befindet; das
Vermögen derselben
betrug 1885: 128,068 Mk. Eine von der Genossenschaft
begründete eigne
Theateragentur ist wieder eingegangen, dagegen besteht das gleich anfänglich begründete offizielle
Organ, die »Deutsche
[* 3] Bühnengenossensc
haft«, auch heute noch. Streitigkeiten, die zwischen Mitgliedern der Genossenschaft
und
Direktoren, die Mitglieder des
deutschen
Bühnen-
(Kartell-)
Vereins sind, ausbrechen, entscheidet ein
Schiedsgericht, das sich aus Mitgliedern beider
Gesellschaften
zusammensetzt. Verschiedene mehr ideale
Projekte, die auf dem Bühnenkongreß zur
Sprache
[* 4] kamen, sind von der Genossenschaft
nicht ausgeführt
worden, so namentlich die Begründung einer deutschen Theaterakademie.
¶