Titel
Sperren.
1) Befestigungsanlagen, Festungen (s. d.) oder
Sperrforts (s. d.), die dem Feind wichtige Verkehrswege sperren;
2) Vorrichtungen, die feindlichen Schiffen das Passieren von Hafeneinfahrten oder Wasserstraßen
unmöglich machen sollen. Man verwendet Minensperren
(s. Seeminen), ferner Schiffssperren
, aus beschwerten
und im Fahrwasser versenkten Schiffen bestehend, und Estakaden (s. d.). Floßsperren
und
Tau- oder Balkensperren
sind schwimmende S. aus schweren Stahldrahttrossen, die auf
Balken oder Flößen befestigt sind
und quer über das Fahrwasser ausgeholt
werden; man befestigt sie durch
Verankerung an Land. Die Schwimmsperren
dienen zum Schutz der Minensperren
, indem sie verhindern, daß
Torpedoboote oder Dampfpinassen ihre nächtlichen Versuche,
die
Minen durch Auffischen oder durch Legen von Konterminen fortzuräumen, ausführen können.
Alle S. haben Ausfalllücken
für die eigenen Schiffe;
[* 2] diese werden durch besondere Einrichtungen, wie
Torpedobatterien und Wachtboote,
geschützt. (S. auch
Absperrungen im Fahrwasser und
Tote Sperren.)