Primage
(franz., spr. -ahsch', Primgeld), eine Art Trinkgeld, welches der Kapitän eines Schiffs erhält.
Nach dem deutschen
Handelsgesetzbuch (Art. 513) muß der
Schiffer dasjenige, was er vom Befrachter,
Ablader oder Ladungsempfänger
außer der
Fracht als Primage
erhält, dem
Reeder als
Einnahme in Rechnung bringen. Vgl.
Kaplaken.