Gerechtigk
eiten,
s. v. w. Gerechtsame.
Gerechtigkeiten
3 Wörter, 39 Zeichen
Gerechtigkeiten,
s. v. w. Gerechtsame.
(Gerechtigkeiten), Ansprüche, die durch Gesetz oder Herkommen begründet sind: Vorrechte, Privilegien, Servitutenrechte.
Namentlich bezeichnet man die im deutschen Recht begründeten Berechtigungen, deren Inhalt die Reallasten (s. d.)
bilden, als Gerechtsame Gerechtigkeit ist auch der deutschrechtliche Ausdruck für Servitut, z. B. Wege-, Weide-,
Fahrgerechtigkeit
etc.