Diskontore
chnung,
s.
Rabatt- und Diskontore
chnung.
Diskontorechnung
5 Wörter, 51 Zeichen
Diskontorechnung,
s.
Rabatt- und Diskontore
chnung.
(Diskonto, Skonto, Interusurium), der Abzug, welcher dem Schuldner an der Schuld zu gewähren ist, wenn er die erst später fällige Schuld alsbald bezahlt (s. Interusurium); dann überhaupt der im geschäftlichen Verkehr gewöhnlich in Prozenten bemessene, besonders vereinbarte oder usancemäßig bestimmte Abzug von einer zu zahlenden Summe (s. Rabatt- u. Diskontrechnung). Dieser Abzug wird oft bei Abnahme größerer Mengen von Waren oder Leistungen (z. B. Frachtrabatte), insbesondere mit Rücksicht hierauf als Begünstigung vom Großhändler dem Wiederverkäufer (durch Draufgabe von Waren oder Abzug am Preis), gewährt; dann kann er die Vergütung für Barzahlung und damit ein Reizmittel für dieselbe bilden; endlich kommt er auch als Nachlaß wegen zu geringer Qualität, zu später Lieferung etc. vor. Vgl. Diskont.
und Diskontrechnung. Wird von einem erst später zahlbaren Kapital bei früherer Zahlung ein in Prozenten ausgedrückter Nachlaß gewährt, den man Rabatt oder Diskont nennt, so erscheint die frühere Zahlung (das rabattierte Kapital) als reines Kapital (s. Zinsrechnung), der Rabatt als Zins und die später fällige Summe (das zu rabattierende Kapital) als um die Zinsen vermehrtes Kapital. Sind z. B. 3000 Mark in vier Jahren zahlbar, und will man statt dessen jetzt Zahlung leisten unter Abzug von 5 Proz. Rabatt, so beträgt der letztere auf vier Jahre 4.5 = 20 Proz., 100 Mk. bar sind in vier Jahren 120 Mk., von 120 Mk. sind also umgekehrt 20 Mk. Rabatt zu gewähren; man findet also den Rabatt aus der Proportion 120:20 = 3000:x, mithin x = 500 Mk., und die Barzahlung ist 3000-500 = 2500 Mk. Die Prozente sind hier auf Hundert gerechnet (s. Prozent).
Bei eigentlich kaufmännischen Geschäften, wo es sich nur um kurze Fristen handelt, rechnet man aber den Abzug für frühere Zahlung immer vom Hundert; man nennt ihn hier Diskont, während man unter Rabatt andre prozentische Abzüge versteht. Z. B.: Wieviel ist 2. Febr. für einen Wechsel von 1950 Mk., fällig 10. Mai, nach Abzug von 6 Proz. Diskont, zu zahlen? Vom 2. Febr. bis 10. Mai sind (1 Monat = 30 Tage) 98 Tage, 6 Proz. jährlich betragen auf diese Zeit 6·98/360 = 49/30 Proz., und man findet den Diskont aus der Proportion 100:49/30 = 1950:x, folglich x = 31,85 Mk., und die Barzahlung = 1918,15 Mk. Wie groß war ein 12. Sept. fälliger Wechsel, der unter Abzug von 4½ Proz. Diskont 2. Aug. mit 1512,40 Mk. bezahlt wurde? Vom 2. Aug. bis 12. Sept. sind 40 Tage, 4½ Proz. jährlich machen in dieser Zeit 4½·40/360 = ½ Proz. aus, 100 Mk. nach 40 Tagen sind also 99½ Mk. bar, der Diskont (½ Proz. im Hundert) ergibt sich aus der Proportion 99½:½ = 1512,40:x, d. h. x = 7,60 Mk., und der Wechsel lautet auf 1512,40+7,60 = 1520 Mk. Wird bei längern Fristen das zu diskontierende Kapital C als ein um ¶
die Zinseszinsen vermehrtes gedacht, so erfolgt die Berechnung des diskontierten Kapitals c nach Formel (8) des Artikels Zinsrechnung; man nennt dann den Diskont zusammengesetzten Diskont oder Diskont von Diskont. Vgl. Zinsrechnung.