Verfahren,
in der Rechtssprache eine zusammenhängende Reihe von Rechtshandlungen, welche zu gemeinsamem Zweck vor und von der zuständigen Behörde nach bestehender Gesetzesvorschrift vorgenommen werden. In diesem Sinn wird ein ganzer Prozeß als Verfahren bezeichnet, namentlich spricht man von einem Strafverfahren (s. d.). Aber auch die Rechtsgrundsätze, welche das Verfahren beherrschen, werden als solches bezeichnet. Man unterscheidet ferner je nach der Behörde, bei welcher ein rechtliches Verfahren stattfindet, zwischen einzelrichterlichem Verfahren vor dem Amtsgericht, vor dem Landgericht etc., Verwaltungsstreitverfahren etc. Endlich werden auch die einzelnen Teile und Abschnitte eines Verfahrens selbst wiederum als Verfahren bezeichnet, z. B. Mahn-, Beweis-, Haupt-, Rechtsmittel-, Vorbereitungsverfahren etc.