Technische
Hochschule, eine technische Bildungsanstalt, welche die höchste Stufe der Ausbildung für die einzelnen Zweige der Technik bezweckt. Die Technische Hochschule bilden für die Berufsstellungen vor, welchen eine geistig führende Stellung auf dem Gebiete der Technik zukommt, insbesondere für den höhern technischen Staatsdienst, und haben die Aufgabe, alle Wissenschaften und Künste, die mit der Technik in Beziehung stehen, zu pflegen. Sie haben demgemäß in den Ländern deutscher Zunge ihre Lehrweise, ihre Aufnahmebedingungen und schließlich ihre ganze Organisation allmählich den Universitäten nachgebildet. Die deutschen Technische Hochschule haben sich fast sämtlich aus mittlern und niedern technischen Schulen entwickelt, vorzüglich unter der Anregung, die von der Polytechnischen Schule (s. d.) zu Paris ausging, und in dem Maße, als das Bedürfnis des Staates und der Industrie nach höher ausgebildeten Technikern wuchs (s. Technisches Unterrichtswesen). Jetzt ist der Name Polytechnische Schule, den sie meist führten, wie auch die später vielfach in Gebrauch gekommene Bezeichnung Polytechnikum fast durchgehends durch Technische Hochschule ersetzt. Die Gründungs- und wichtigsten Entwicklungsjahre der jetzt als Technische Hochschule bezeichneten oder diesen gleichstehenden Lehranstalten deutscher Zunge sind: Aachen 1870; Berlin 1799, 1821, 1879 (s. Bauschulen und Gewerbeakademie); Braunschweig 1745, 1835, 1862, 1872; Brünn 1850, 1873; Darmstadt 1836, 1869; Dresden 1828, 1851, 1878, 1890; Graz 1814, 1848, 1872; Hannover 1831,1847,1879; Karlsruhe 1825, 1832, 1865; München 1827, 1868; Prag 1806, 1848, 1879; Riga 1862 (in der Russifizierung begriffen); Stuttgart 1829, 1840, 1876; Wien 1815, 1848, 1872; Zürich 1854. An der Spitze jeder Technische Hochschule steht ein meist alljährlich vom Professorenkollegium erwählter, vom Landesherrn bestätigter Rektor, dem ein Senat zur Seite steht. Die Leitung der wissenschaftlichen Entwicklung der Anstalt fällt hauptsächlich in die den Fakultäten der Universität entsprechenden Fachabteilungen (oder Fachschulen), deren jetzt jede Technische Hochschule des Deutschen Reichs wenigstens vier besitzt, nämlich für Hochbau, Bauingenieurwesen nebst Geodäsie, Maschinentechnik, chem. Technik. An einzelnen Technische Hochschule finden sich außerdem besondere Fachabteilungen für Schiffbau, Elektrotechnik, Berg- und Hüttenwesen, Land- und Forstwirtschaft, Pharmacie sowie für das Lehramt der Mathematik und der Naturwissenschaften. Lehrzweige, welche die allgemeine Bildung der Studierenden fördern sollen wie Geschichte, Volkswirtschaftslehre u. a., sowie solche von allgemeiner grundlegender Bedeutung für alle technischen Studien, wie Mathematik und Physik, sind zu einer eigenen allgemeinen Abteilung zusammengefaßt. Die Aufnahme als Studierender erfolgt jetzt, mit Ausnahme von Karlsruhe, überall auf Grund des Reifezeugnisses eines Gymnasiums, Realgymnasiums oder einer Oberrealschule. Ohne dieses ist nur die Zulassung als Hörer oder Hospitant zulässig, die von den Staatsprüfungen ausschließt. - Über die Frequenz s. Technische Hochschule (Bd. 17). - Vgl. Scheffler, Die und Technische Hochschuleund Bergakademien mit deutscher Vortragssprache (6. Ausg., Lpz. 1893-94); Zöller, Die Universitäten und Technische Hochschule (Berl. 1891).