s. v. w.
Journal (s.
Buchhaltung, S. 565).
Bei der doppelten
Buchführung paßt die Bezeichnung Tagebuch
nur dann,
wenn die
Übertragungen aus den Vorbüchern täglich erfolgen, wie dies bei der französischen
Buchhaltung geschieht.
Über
die Tagebücher der
Makler s.
Makler, S. 135.
(franz., spr. schurnall, »Tagebuch«),
im allgemeinen s. v. w. Zeitschrift, Zeitung, namentlich eine täglich
erscheinende.
Journalismus (Journalistik) bedeutet daher das gesamte Zeitschriftenwesen, die periodische Litteratur, und Journalisten
heißen die Schriftsteller, die für Zeitschriften thätig sind.
Schiffsjournal (s. d.), Tagebuch, welches jeder Seeschiffer
über alle erheblichen Ereignisse auf seiner Reise zu führen hat.
Über J. (Strazze, Primanote) in der
kaufmännischen Buchführung s. Buchhaltung, S. 565.