Liquidations-
und
Prioritäts
verfahren oder einfach Liquidatio
nsverfahren, im gemeinrechtlichen Konkursprozeß
derjenige
Abschnitt des Konkursverfahrens, in welchem geprüft und
festgestellt wurde, welchen
Gläubigern eine Forderung zustehe
und
welcher Rang den einzelnen Forderungen zukomme. (S. Prüfungsverfahren.)
Der
Termin, in welchem die Forderungen anzumelden waren, wurde
Liquidationstermin oder Liquidatio
nstagfahrt
genannt.
In der Österr. Konkursorduung wird der in der Deutschen Konkursordnung als Prüfungstermin bezeichnete Termin, an welchem über die angemeldeten Forderungen zu verhandeln ist, Liquidierungstagfahrt genannt.
Über Liquidatio
nsverfahren in
einem andern
Sinne s. Liquidation.